Yasni Eintrag entfernen: Daten aus der Personensuche löschen

Von Kevin Pabst •
IT-Security-Experte · Text mit KI-Unterstützung erstellt
Yasni Eintrag entfernen: Hand tippt auf einer Tastatur einen Namen in eine Personensuche
Bildquelle: Unsplash (Unsplash-Lizenz)

Eine Personensuche zeigt nur, was ohnehin öffentlich herumliegt. Ihre Wohnanschrift samt Kaufprofil handeln andere, und zwar hinter verschlossenen Türen. Löschanträge an die verdeckten Adresshändler stellen lassen Eigenwerbung

Einen Yasni-Eintrag entfernen Sie, indem Sie der yasni GmbH in Frankfurt per E-Mail an datenschutz@yasni.de schreiben und Löschung nach Art. 17 DSGVO sowie Widerspruch nach Art. 21 DSGVO verlangen, mit den genauen Treffer-Adressen. Ein eigenes Exposé löschen Sie selbst im Konto. Die Ursprungsseiten bleiben bestehen, alte Google-Treffer entfernen Sie über Googles Formulare.

Wer zwischen 2008 und 2015 seinen eigenen Namen gegoogelt hat, stieß fast zwangsläufig auf Yasni. Die Frankfurter Personensuchmaschine stellte zu jedem eingegebenen Namen eine Seite zusammen: Fundstellen aus Vereinsseiten, Presseartikeln, Firmenimpressen und sozialen Netzwerken, dazu Bilder, Telefonnummern und eine Liste angeblich verwandter Stichworte. Viele dieser Seiten wurden von Google indexiert und tauchen in Suchergebnissen bis heute auf, auch wenn die Inhalte längst veraltet sind oder schlicht eine andere Person mit demselben Namen betreffen.

Dieser Ratgeber zeigt, wer hinter Yasni steht, was die Plattform über Privatpersonen sammelt, wie Sie in vier Wegen alle Spuren aufspüren und mit welchem Mustertext Sie Auskunft, Löschung und Widerspruch verlangen. Er sagt auch klar, was ein Antrag bei Yasni nicht erreicht: Die Quelle einer Information liegt fast nie bei Yasni selbst.

Auf einen Blick: Yasni

  • Betreiber ist die yasni GmbH, Lyoner Str. 15, 60528 Frankfurt am Main (HRB 81064).
  • Ansprechpartner für Löschanträge: der Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@yasni.de.
  • Rechtsgrundlage laut Yasni: Interessenabwägung. Löschung oder Sperrung können Sie verlangen.
  • Ein selbst angelegtes Exposé löschen Sie eigenständig über Ihr Yasni-Konto.
  • Die Ursprungsseiten (Verein, Presse, Impressum) bleiben, bis deren Betreiber sie ändert.
  • Alte Yasni-Treffer in Google entfernen Sie mit zwei Google-Formularen, siehe Schritt 6.

Was ist Yasni und woher stammen die Daten?

Yasni ist eine sogenannte Meta-Suchmaschine für Personen. Sie durchsucht selbst kein eigenes Archiv, sondern fragt andere Suchdienste und Webseiten ab, sortiert die Fundstellen nach Namen und legt das Ergebnis als eigene Seite ab. Gegründet wurde das Unternehmen 2007 in Frankfurt am Main, Geschäftsführer ist laut Impressum Steffen Rühl. Ein externer Datenschutzbeauftragter, die B3 Datenschutz GmbH, ist über datenschutz@yasni.de erreichbar.

Die Datenschutzhinweise von Yasni beschreiben das Geschäftsmodell offen: Das Unternehmen betreibe „Internetsuchmaschinen, mit denen allgemein zugängliche Informationen zu Personen und/oder Gewerbetreibenden automatisiert erfasst, zusammengestellt und dann auf unseren Internetseiten veröffentlicht werden“. Die Verarbeitung erfolge auf Basis einer Interessenabwägung, also nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Und weiter: „Betroffene können jederzeit die Löschung bzw. Sperrung von Inhalten verlangen.“

Diese Passage ist für Sie der wichtigste Satz der ganzen Erklärung. Yasni beruft sich nicht auf eine gesetzliche Pflicht und nicht auf einen Vertrag mit Ihnen, sondern auf ein eigenes wirtschaftliches Interesse. Genau gegen diese Rechtsgrundlage ist der Widerspruch nach Art. 21 DSGVO vorgesehen. Das unterscheidet Yasni grundlegend von Plattformen wie North Data, die amtliche Pflichtveröffentlichungen spiegeln (dazu unser Ratgeber warum Registerdaten bei North Data nicht gelöscht werden).

Ein Detail, das beim Lesen auffällt: Die Datenschutzhinweise tragen den Stand 23.05.2018 und verweisen beim Einsatz von Google Analytics noch auf das „Privacy Shield“. Diesen Rahmen für Datenübermittlungen in die USA hat der Europäische Gerichtshof am 16. Juli 2020 im Verfahren C-311/18 (Schrems II) für ungültig erklärt. Für Ihren Antrag ist das kein Hebel, aber ein Hinweis darauf, dass die Erklärung seit Jahren nicht überarbeitet wurde. Formulieren Sie Ihr Schreiben deshalb vollständig selbst und verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein Formular oder ein Löschknopf existiert. Ein früheres Entfernungswerkzeug hat Yasni nach öffentlicher Kritik eingestellt.

Welche Daten Yasni über Sie zeigen kann

Was auf einer Yasni-Namensseite landete, hing davon ab, was zu diesem Namen öffentlich auffindbar war. Typisch waren:

Zum aktuellen Stand: In unseren Stichproben Anfang November 2026 antwortete die Namenssuche auf yasni.de selbst bei sehr bekannten Namen mit „Yasni hat keine Informationen zu diesem Namen gefunden oder gespeichert“. Die Website, das alphabetische Personenverzeichnis und die Exposé-Funktion sind aber weiter online. Für Sie heißt das: Der Treffer, der Sie stört, steckt heute oft nicht mehr in einer frischen Yasni-Suche, sondern in einer alten Yasni-Adresse, die bei Google weiterlebt, oder in einem Exposé, das Sie vor Jahren angelegt und vergessen haben. Beides lässt sich angehen, nur auf unterschiedlichen Wegen.

Security Alert / Real Talk

Eine Seite, die Ihren Namen, Ihren Wohnort, Ihren Arbeitgeber und Ihren Sportverein nebeneinanderstellt, ist für Betrüger ein fertiger Steckbrief. Mit genau diesen vier Angaben lässt sich ein Anruf „von der IT-Abteilung“ oder eine Mail „vom Vereinsvorstand“ so glaubwürdig gestalten, dass kaum jemand misstrauisch wird. Fachleute nennen das Spear-Phishing, also einen gezielten Köder für eine einzelne Person statt einer Massenmail. Je weniger solcher Sammelseiten über Sie existieren, desto mehr Recherchearbeit muss ein Angreifer selbst leisten.

Yasni-Check: In vier Wegen alle Spuren finden

Bevor Sie einen Antrag schreiben, sollten Sie wissen, welche Seiten es überhaupt gibt. Ein Löschantrag ohne konkrete Adressen lässt dem Anbieter zu viel Raum, nur das Offensichtliche zu entfernen. Gehen Sie diese vier Wege durch und notieren Sie jede gefundene Adresse mit Datum:

Bei der Durchsicht stoßen viele Menschen auf weit mehr als Yasni: alte Forenkonten, Gästebucheinträge, ein Profil bei einem längst vergessenen Netzwerk. Diese Altlasten sind meist die eigentliche Quelle der Yasni-Treffer. Vergessene Konten und Personensuchseiten mit Ihrem Namen aufspürenEigenwerbung

Was sich bei Yasni entfernen lässt und was bleibt

Der häufigste Denkfehler beim Thema Personensuche: Man hält Yasni für den Ort, an dem die Informationen liegen. Tatsächlich ist Yasni ein Schaufenster für Inhalte anderer. Die folgende Übersicht ordnet jede Spur dem richtigen Ansprechpartner zu:

Spur Wer entfernt sie? Realistische Aussicht
Yasni-Namensseite yasni GmbH, auf Ihren Antrag Gut. Yasni verarbeitet auf Basis einer Interessenabwägung und sagt selbst Löschung oder Sperrung zu.
Eigenes Exposé Sie selbst im Konto Sehr gut. Gelingt das Login nicht mehr, verlangen Sie Kontolöschung im selben Schreiben.
Yasni-Link in der Google-Suche Google, per Formular Gut, sobald die Yasni-Seite gelöscht ist. Vorher über das Recht auf Vergessenwerden möglich, aber mit Abwägung.
Ursprungsseite (Verein, Forum, Presse) Betreiber der jeweiligen Seite Unterschiedlich. Vereine und Foren löschen oft auf Bitte, Presseartikel nur in Ausnahmefällen.
Impressum, Handelsregister, Bundesanzeiger Niemand, solange die Pflicht besteht Keine. Pflichtangaben bleiben öffentlich. Ändern lässt sich nur die Angabe selbst, etwa eine Geschäftsanschrift.

Die letzte Zeile verdient Ehrlichkeit: Wer selbstständig ist und eine Website betreibt, muss dort Name und ladungsfähige Anschrift nennen. Wer Geschäftsführer einer GmbH ist, steht mit Wohnort im Handelsregister. Diese Angaben kann Yasni zwar aus seiner Zusammenstellung nehmen, sie bleiben aber an der Quelle öffentlich und werden von anderen Diensten erneut aufgegriffen. Hier hilft kein Löschantrag, sondern höchstens eine Änderung der Angabe selbst, zum Beispiel eine Geschäftsadresse statt der Wohnadresse.

Yasni Eintrag entfernen: Anleitung in sechs Schritten

Schritt 1: Exposé selbst löschen

Melden Sie sich auf yasni.de über „Login“ an. Kennen Sie das Passwort nicht mehr, nutzen Sie die Funktion zum Zurücksetzen mit der E-Mail-Adresse, die Sie in Ihrem Postfach gefunden haben. Löschen Sie im Konto zuerst die Inhalte des Exposés (Texte, Bilder, Links) und dann das Konto. Diese Reihenfolge ist sinnvoll, weil eine reine Kontolöschung je nach Umsetzung Inhalte in Zwischenspeichern zurücklassen kann. Klappt das Login nicht, nehmen Sie die Kontolöschung in Ihr Schreiben aus Schritt 3 auf.

Schritt 2: Antrag vorbereiten

Legen Sie sich die Liste aus dem Yasni-Check bereit. Nennen Sie im Antrag alle Namensvarianten und alle gefundenen Adressen. Senden Sie den Antrag von einer E-Mail-Adresse, die eindeutig Ihnen zuzuordnen ist. Yasni schreibt in den Datenschutzhinweisen, bei nicht schriftlichen Anfragen ggf. Nachweise der Identität zu verlangen. Schicken Sie keine Ausweiskopie unaufgefordert mit. Fordert Yasni einen Nachweis, genügt in aller Regel eine geschwärzte Kopie, wie Sie diese richtig anfertigen, steht in unserer Anleitung zum Schwärzen der Ausweiskopie.

Schritt 3: Auskunft, Löschung und Widerspruch in einem Schreiben

Kombinieren Sie die drei Rechte. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO verrät Ihnen, was Yasni noch gespeichert hat und, nach Art. 15 Abs. 1 lit. g, woher die Daten stammen. Das ist die Landkarte für Ihre nächsten Schritte bei den Quellseiten. Die Löschung nach Art. 17 DSGVO und der Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO greifen ineinander: Widersprechen Sie einer Verarbeitung aus berechtigtem Interesse und überwiegen Ihre Gründe, entfällt die Rechtsgrundlage, und der Anbieter muss nach Art. 17 Abs. 1 lit. c löschen.

Für den Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 verlangt das Gesetz Gründe, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Ein bloßes „Ich möchte das nicht“ ist schwächer als ein konkreter Grund. Gute Gründe sind zum Beispiel: Die Seite vermischt Sie mit einer anderen Person gleichen Namens. Die Angaben sind veraltet und schaden bei Bewerbungen. Sie haben Grund zur Sorge vor Nachstellung. Sie sind in einem Beruf tätig, in dem Ihre Privatanschrift nicht öffentlich sein sollte.

Mustertext an Yasni

An: datenschutz@yasni.de
Betreff: Auskunft, Löschung und Widerspruch nach Art. 15, 17 und 21 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verlange Auskunft nach Art. 15 DSGVO über alle zu meiner Person gespeicherten Daten, einschließlich aller verfügbaren Angaben zur Herkunft der Daten (Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO) und zu den Empfängern.

Zugleich widerspreche ich nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Verarbeitung meiner Daten in Ihren Personensuchdiensten. Gründe aus meiner besonderen Situation: [z. B. Die Seite ordnet mir Inhalte einer anderen Person gleichen Namens zu / die Angaben sind veraltet und beeinträchtigen meine berufliche Situation].

Ich verlange die Löschung nach Art. 17 Abs. 1 lit. c DSGVO, hilfsweise die Sperrung, für folgende Seiten und für alle weiteren Seiten zu meinem Namen auf sämtlichen Yasni-Domains:
[Adresse 1]
[Adresse 2]

Bitte löschen Sie außerdem mein Nutzerkonto samt Exposé, falls vorhanden [E-Mail-Adresse des Kontos].

Namensvarianten: [Vorname Nachname, Geburtsname, Schreibweisen]. Wohnort zur Zuordnung: [Ort].

Bitte bestätigen Sie die Umsetzung innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) und teilen Sie Empfängern meiner Daten die Löschung mit (Art. 19 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Wenn Sie mehrere Firmen nach demselben Muster anschreiben möchten, finden Sie weitere Vorlagen und die Erklärung der einzelnen Bausteine in unserem Musterbrief für DSGVO-Löschanträge.

Schritt 4: Frist notieren und nachfassen

Yasni muss innerhalb eines Monats reagieren (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Eine Verlängerung um zwei weitere Monate ist nur bei komplexen Anfragen zulässig und muss Ihnen innerhalb der ersten Frist mitgeteilt werden. Tragen Sie sich das Datum in den Kalender ein. Bleibt die Antwort aus, schicken Sie eine kurze Erinnerung mit einer Nachfrist von zehn Tagen.

Schritt 5: Beschwerde bei der hessischen Aufsicht

Zuständig für die yasni GmbH ist wegen des Firmensitzes in Frankfurt der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Beschwerde ist kostenlos und lässt sich online einreichen. Legen Sie Ihr Schreiben, die Erinnerung und die Bildschirmfotos bei. Sie können sich nach Art. 77 DSGVO auch an die Aufsichtsbehörde Ihres eigenen Bundeslandes wenden, die den Fall dann weiterleitet.

Schritt 6: Die Spur bei Google beseitigen

Auch nach einer Löschung bei Yasni kann der Treffer noch Wochen in der Google-Suche stehen, weil Google die Seite erst beim nächsten Besuch als gelöscht erkennt. Zwei Werkzeuge helfen:

Wie Sie darüber hinaus Ihr Suchergebnis systematisch aufräumen, auch bei Bing und mit eigenen, positiven Inhalten, zeigt unser Ratgeber Online-Reputation schützen und die Google-Suche bereinigen.

Personensuche ist nur die sichtbare Spitze

Yasni hat in den vergangenen Jahren viele Menschen erschreckt, weil die Plattform sichtbar machte, was über sie im Netz steht. Das eigentlich größere Datenaufkommen sieht man dagegen nie in einer Suchmaske. Werbe- und Adressbroker wie Acxiom, AZ Direct, Deutsche Post Direkt oder Schober führen Datensätze mit Anschrift, geschätztem Haushaltseinkommen, Wohnumfeld, Kaufneigungen und Umzugsdaten. Diese Profile werden nicht veröffentlicht, sondern an Versandhändler, Versicherungen und Werbetreibende vermietet. Wer bei Yasni keinen Treffer findet, ist deshalb noch lange nicht „unsichtbar“.

Der Unterschied ist auch rechtlich wichtig. Gegen Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ohne jede Begründung widersprechen, eine Abwägung findet nicht statt. Und für Marketingdaten, für deren Verarbeitung keine fortbestehende Rechtsgrundlage besteht, können Sie nach Art. 17 DSGVO die Löschung verlangen. Diese Anträge einzeln an jeden Broker zu richten, ist mühsam, weil die meisten Namen dem Laien nichts sagen. So funktionieren die Löschanträge an Werbe- und AdressbrokerEigenwerbung

Datenputzer erstellt Ihre Löschanträge nach einer einheitlichen Vorlage und verschickt sie an die passenden Firmen aus unserem Katalog von Werbe-, Adress- und Adtech-Brokern, in regelmäßigen Abständen wiederholt. Personensuchdienste wie Yasni gehören ebenfalls zu diesem Katalog. Ob ein Anbieter Daten über Sie hat und wann er löscht, entscheidet der Anbieter. Quellseiten im Netz und Pflichtveröffentlichungen erreicht ein solcher Antrag nicht, dafür bleiben die Schritte oben der richtige Weg. Wiederkehrende Löschanträge an Adresshändler einrichtenEigenwerbung

Prüfliste: Ihren Namen dauerhaft sauber halten

Ein einmaliger Antrag hilft gegen den Ist-Zustand. Damit Ihr Name nicht in zwei Jahren wieder auf einer Sammelseite auftaucht, lohnen sich diese Gewohnheiten:

Häufige Fragen zu Yasni

Wie kann ich meinen Eintrag bei Yasni löschen lassen?
Schreiben Sie an den Datenschutzbeauftragten der yasni GmbH (datenschutz@yasni.de) und verlangen Sie Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Löschung nach Art. 17 DSGVO und vorsorglich Widerspruch nach Art. 21 DSGVO. Nennen Sie die genauen Yasni-Adressen der Treffer und alle Namensvarianten. Yasni stützt die Personensuche nach eigener Datenschutzerklärung auf eine Interessenabwägung und schreibt dort, Betroffene könnten jederzeit Löschung oder Sperrung verlangen. Ein eigenes Exposé löschen Sie selbst über Ihr Yasni-Konto.
Gibt es Yasni noch?
Die Website yasni.de ist erreichbar, die yasni GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main führt ein aktuelles Impressum. In unseren Stichproben im November 2026 meldete die Namenssuche selbst bei sehr bekannten Namen, Yasni habe keine Informationen gefunden oder gespeichert. Ältere Yasni-Seiten, das Personenverzeichnis und selbst angelegte Exposés können trotzdem weiter existieren und in Suchmaschinen auftauchen. Prüfen Sie deshalb Ihren Namen direkt bei Yasni und zusätzlich bei Google.
Verschwinden die Informationen aus dem Internet, wenn Yasni löscht?
Nein. Yasni ist eine Meta-Suchmaschine und zeigt Inhalte an, die woanders veröffentlicht sind, etwa auf Vereinsseiten, in Presseartikeln oder in einem Impressum. Löscht Yasni, verschwindet nur die Zusammenstellung. Die Quelle selbst müssen Sie beim jeweiligen Seitenbetreiber angehen. Pflichtangaben wie das Impressum eines Selbstständigen oder Einträge im Handelsregister lassen sich dort in der Regel nicht entfernen.
Wie bekomme ich alte Yasni-Treffer aus Google heraus?
Ist die Yasni-Seite bereits gelöscht, Google zeigt sie aber noch an, nutzen Sie das Google-Werkzeug zum Entfernen veralteter Inhalte. Besteht die Seite noch, können Sie bei Google mit dem Formular für das Recht auf Vergessenwerden beantragen, dass der Link bei der Suche nach Ihrem Namen nicht mehr angezeigt wird. Grundlage ist das EuGH-Urteil C-131/12 vom 13. Mai 2014.
Löscht Datenputzer meinen Yasni-Eintrag?
Datenputzer erstellt Ihre Löschanträge nach Art. 17 DSGVO automatisch nach einer einheitlichen Vorlage und verschickt sie an die passenden Firmen aus unserem Katalog von Werbe-, Adress- und Adtech-Brokern, zu dem auch Personensuchdienste wie Yasni gehören. Ob und wann ein Anbieter löscht, entscheidet der Anbieter. Quellseiten im Netz und Pflichtveröffentlichungen erreicht ein solcher Antrag nicht. Datenputzer bietet keine Rechtsberatung.

Machen Sie es Datenhändlern schwerer.

Was eine Personensuche zeigt, können Sie nachlesen und angehen. Die Profile der Adresshändler bekommen Sie nie zu Gesicht. Datenputzer verschickt Ihre Löschanträge an die passenden Werbe- und Adressbroker aus unserem Katalog und wiederholt sie in regelmäßigen Abständen, damit auch die unsichtbare Hälfte Ihrer Datenspur kleiner werden kann.

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