Yasni Eintrag entfernen: Daten aus der Personensuche löschen
Eine Personensuche zeigt nur, was ohnehin öffentlich herumliegt. Ihre Wohnanschrift samt Kaufprofil handeln andere, und zwar hinter verschlossenen Türen. Löschanträge an die verdeckten Adresshändler stellen lassen Eigenwerbung
Einen Yasni-Eintrag entfernen Sie, indem Sie der yasni GmbH in Frankfurt per E-Mail an datenschutz@yasni.de schreiben und Löschung nach Art. 17 DSGVO sowie Widerspruch nach Art. 21 DSGVO verlangen, mit den genauen Treffer-Adressen. Ein eigenes Exposé löschen Sie selbst im Konto. Die Ursprungsseiten bleiben bestehen, alte Google-Treffer entfernen Sie über Googles Formulare.
Wer zwischen 2008 und 2015 seinen eigenen Namen gegoogelt hat, stieß fast zwangsläufig auf Yasni. Die Frankfurter Personensuchmaschine stellte zu jedem eingegebenen Namen eine Seite zusammen: Fundstellen aus Vereinsseiten, Presseartikeln, Firmenimpressen und sozialen Netzwerken, dazu Bilder, Telefonnummern und eine Liste angeblich verwandter Stichworte. Viele dieser Seiten wurden von Google indexiert und tauchen in Suchergebnissen bis heute auf, auch wenn die Inhalte längst veraltet sind oder schlicht eine andere Person mit demselben Namen betreffen.
Dieser Ratgeber zeigt, wer hinter Yasni steht, was die Plattform über Privatpersonen sammelt, wie Sie in vier Wegen alle Spuren aufspüren und mit welchem Mustertext Sie Auskunft, Löschung und Widerspruch verlangen. Er sagt auch klar, was ein Antrag bei Yasni nicht erreicht: Die Quelle einer Information liegt fast nie bei Yasni selbst.
Auf einen Blick: Yasni
- Betreiber ist die yasni GmbH, Lyoner Str. 15, 60528 Frankfurt am Main (HRB 81064).
- Ansprechpartner für Löschanträge: der Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@yasni.de.
- Rechtsgrundlage laut Yasni: Interessenabwägung. Löschung oder Sperrung können Sie verlangen.
- Ein selbst angelegtes Exposé löschen Sie eigenständig über Ihr Yasni-Konto.
- Die Ursprungsseiten (Verein, Presse, Impressum) bleiben, bis deren Betreiber sie ändert.
- Alte Yasni-Treffer in Google entfernen Sie mit zwei Google-Formularen, siehe Schritt 6.
Was ist Yasni und woher stammen die Daten?
Yasni ist eine sogenannte Meta-Suchmaschine für Personen. Sie durchsucht selbst kein eigenes Archiv, sondern fragt andere Suchdienste und Webseiten ab, sortiert die Fundstellen nach Namen und legt das Ergebnis als eigene Seite ab. Gegründet wurde das Unternehmen 2007 in Frankfurt am Main, Geschäftsführer ist laut Impressum Steffen Rühl. Ein externer Datenschutzbeauftragter, die B3 Datenschutz GmbH, ist über datenschutz@yasni.de erreichbar.
Die Datenschutzhinweise von Yasni beschreiben das Geschäftsmodell offen: Das Unternehmen betreibe „Internetsuchmaschinen, mit denen allgemein zugängliche Informationen zu Personen und/oder Gewerbetreibenden automatisiert erfasst, zusammengestellt und dann auf unseren Internetseiten veröffentlicht werden“. Die Verarbeitung erfolge auf Basis einer Interessenabwägung, also nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Und weiter: „Betroffene können jederzeit die Löschung bzw. Sperrung von Inhalten verlangen.“
Diese Passage ist für Sie der wichtigste Satz der ganzen Erklärung. Yasni beruft sich nicht auf eine gesetzliche Pflicht und nicht auf einen Vertrag mit Ihnen, sondern auf ein eigenes wirtschaftliches Interesse. Genau gegen diese Rechtsgrundlage ist der Widerspruch nach Art. 21 DSGVO vorgesehen. Das unterscheidet Yasni grundlegend von Plattformen wie North Data, die amtliche Pflichtveröffentlichungen spiegeln (dazu unser Ratgeber warum Registerdaten bei North Data nicht gelöscht werden).
Ein Detail, das beim Lesen auffällt: Die Datenschutzhinweise tragen den Stand 23.05.2018 und verweisen beim Einsatz von Google Analytics noch auf das „Privacy Shield“. Diesen Rahmen für Datenübermittlungen in die USA hat der Europäische Gerichtshof am 16. Juli 2020 im Verfahren C-311/18 (Schrems II) für ungültig erklärt. Für Ihren Antrag ist das kein Hebel, aber ein Hinweis darauf, dass die Erklärung seit Jahren nicht überarbeitet wurde. Formulieren Sie Ihr Schreiben deshalb vollständig selbst und verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein Formular oder ein Löschknopf existiert. Ein früheres Entfernungswerkzeug hat Yasni nach öffentlicher Kritik eingestellt.
Welche Daten Yasni über Sie zeigen kann
Was auf einer Yasni-Namensseite landete, hing davon ab, was zu diesem Namen öffentlich auffindbar war. Typisch waren:
- Name, Wohnort, Beruf und Arbeitgeber: zusammengesetzt aus Impressen, Vereinsseiten, Branchenbüchern und alten Profilen in Netzwerken wie Xing oder StayFriends.
- Bilder: Vorschaubilder aus fremden Seiten, oft ohne Kontext und nicht selten von einer anderen Person gleichen Namens.
- Stichwortwolken: automatisch erzeugte Begriffe, die mit dem Namen in Verbindung gebracht wurden. Hier entstanden die bekanntesten Fehlzuordnungen, weil der Algorithmus Namensvettern zu einer Person verschmolz.
- Linklisten zu Fundstellen: Presseartikel, Forenbeiträge, Ergebnislisten von Sportvereinen oder Schulen.
- Exposés: selbst angelegte Profilseiten, mit denen sich Nutzer von Namensvettern abgrenzen oder ihr Angebot darstellen konnten. Ein Exposé haben Sie selbst angelegt, deshalb können Sie es auch selbst löschen.
Zum aktuellen Stand: In unseren Stichproben Anfang November 2026 antwortete die Namenssuche auf yasni.de selbst bei sehr bekannten Namen mit „Yasni hat keine Informationen zu diesem Namen gefunden oder gespeichert“. Die Website, das alphabetische Personenverzeichnis und die Exposé-Funktion sind aber weiter online. Für Sie heißt das: Der Treffer, der Sie stört, steckt heute oft nicht mehr in einer frischen Yasni-Suche, sondern in einer alten Yasni-Adresse, die bei Google weiterlebt, oder in einem Exposé, das Sie vor Jahren angelegt und vergessen haben. Beides lässt sich angehen, nur auf unterschiedlichen Wegen.
Security Alert / Real Talk
Eine Seite, die Ihren Namen, Ihren Wohnort, Ihren Arbeitgeber und Ihren Sportverein nebeneinanderstellt, ist für Betrüger ein fertiger Steckbrief. Mit genau diesen vier Angaben lässt sich ein Anruf „von der IT-Abteilung“ oder eine Mail „vom Vereinsvorstand“ so glaubwürdig gestalten, dass kaum jemand misstrauisch wird. Fachleute nennen das Spear-Phishing, also einen gezielten Köder für eine einzelne Person statt einer Massenmail. Je weniger solcher Sammelseiten über Sie existieren, desto mehr Recherchearbeit muss ein Angreifer selbst leisten.
Yasni-Check: In vier Wegen alle Spuren finden
Bevor Sie einen Antrag schreiben, sollten Sie wissen, welche Seiten es überhaupt gibt. Ein Löschantrag ohne konkrete Adressen lässt dem Anbieter zu viel Raum, nur das Offensichtliche zu entfernen. Gehen Sie diese vier Wege durch und notieren Sie jede gefundene Adresse mit Datum:
-
1. Direkt bei Yasni suchen: Geben Sie auf yasni.de Ihren Namen ein, danach Varianten: mit und ohne zweiten Vornamen, Geburtsname, Schreibweisen mit „ue“ statt „ü“. Nutzen Sie die erweiterte Suche mit Ort und Firma. Yasni bildet die Adresse aus dem Namen nach dem Muster
yasni.de/vorname+nachname/person+information, das hilft beim Vergleichen. -
2. Google gezielt befragen: Suchen Sie nach
site:yasni.de "Vorname Nachname"und zusätzlich nachsite:yasni.com "Vorname Nachname"sowiesite:person.yasni.de "Nachname". Yasni betrieb zeitweise über 20 Länderdomains, alte Seiten können unter jeder davon hängen. Wiederholen Sie die Suche in einem privaten Browserfenster, damit Ihre persönlichen Einstellungen die Ergebnisse nicht verfälschen. - 3. Altes Konto prüfen: Haben Sie je ein Exposé angelegt oder sich per Facebook bei Yasni angemeldet? Durchsuchen Sie Ihr Postfach nach „yasni“. Willkommensmails, Treffer-Benachrichtigungen oder Newsletter verraten ein vergessenes Konto, das Sie selbst schließen können.
- 4. Beweise sichern: Machen Sie von jeder Fundstelle ein Bildschirmfoto mit sichtbarer Adresszeile und Datum. Sie brauchen diese Belege, falls Yasni nicht reagiert und Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, und um später zu kontrollieren, ob die Seite wirklich verschwunden ist.
Bei der Durchsicht stoßen viele Menschen auf weit mehr als Yasni: alte Forenkonten, Gästebucheinträge, ein Profil bei einem längst vergessenen Netzwerk. Diese Altlasten sind meist die eigentliche Quelle der Yasni-Treffer. Vergessene Konten und Personensuchseiten mit Ihrem Namen aufspürenEigenwerbung
Was sich bei Yasni entfernen lässt und was bleibt
Der häufigste Denkfehler beim Thema Personensuche: Man hält Yasni für den Ort, an dem die Informationen liegen. Tatsächlich ist Yasni ein Schaufenster für Inhalte anderer. Die folgende Übersicht ordnet jede Spur dem richtigen Ansprechpartner zu:
| Spur | Wer entfernt sie? | Realistische Aussicht |
|---|---|---|
| Yasni-Namensseite | yasni GmbH, auf Ihren Antrag | Gut. Yasni verarbeitet auf Basis einer Interessenabwägung und sagt selbst Löschung oder Sperrung zu. |
| Eigenes Exposé | Sie selbst im Konto | Sehr gut. Gelingt das Login nicht mehr, verlangen Sie Kontolöschung im selben Schreiben. |
| Yasni-Link in der Google-Suche | Google, per Formular | Gut, sobald die Yasni-Seite gelöscht ist. Vorher über das Recht auf Vergessenwerden möglich, aber mit Abwägung. |
| Ursprungsseite (Verein, Forum, Presse) | Betreiber der jeweiligen Seite | Unterschiedlich. Vereine und Foren löschen oft auf Bitte, Presseartikel nur in Ausnahmefällen. |
| Impressum, Handelsregister, Bundesanzeiger | Niemand, solange die Pflicht besteht | Keine. Pflichtangaben bleiben öffentlich. Ändern lässt sich nur die Angabe selbst, etwa eine Geschäftsanschrift. |
Die letzte Zeile verdient Ehrlichkeit: Wer selbstständig ist und eine Website betreibt, muss dort Name und ladungsfähige Anschrift nennen. Wer Geschäftsführer einer GmbH ist, steht mit Wohnort im Handelsregister. Diese Angaben kann Yasni zwar aus seiner Zusammenstellung nehmen, sie bleiben aber an der Quelle öffentlich und werden von anderen Diensten erneut aufgegriffen. Hier hilft kein Löschantrag, sondern höchstens eine Änderung der Angabe selbst, zum Beispiel eine Geschäftsadresse statt der Wohnadresse.
Yasni Eintrag entfernen: Anleitung in sechs Schritten
Schritt 1: Exposé selbst löschen
Melden Sie sich auf yasni.de über „Login“ an. Kennen Sie das Passwort nicht mehr, nutzen Sie die Funktion zum Zurücksetzen mit der E-Mail-Adresse, die Sie in Ihrem Postfach gefunden haben. Löschen Sie im Konto zuerst die Inhalte des Exposés (Texte, Bilder, Links) und dann das Konto. Diese Reihenfolge ist sinnvoll, weil eine reine Kontolöschung je nach Umsetzung Inhalte in Zwischenspeichern zurücklassen kann. Klappt das Login nicht, nehmen Sie die Kontolöschung in Ihr Schreiben aus Schritt 3 auf.
Schritt 2: Antrag vorbereiten
Legen Sie sich die Liste aus dem Yasni-Check bereit. Nennen Sie im Antrag alle Namensvarianten und alle gefundenen Adressen. Senden Sie den Antrag von einer E-Mail-Adresse, die eindeutig Ihnen zuzuordnen ist. Yasni schreibt in den Datenschutzhinweisen, bei nicht schriftlichen Anfragen ggf. Nachweise der Identität zu verlangen. Schicken Sie keine Ausweiskopie unaufgefordert mit. Fordert Yasni einen Nachweis, genügt in aller Regel eine geschwärzte Kopie, wie Sie diese richtig anfertigen, steht in unserer Anleitung zum Schwärzen der Ausweiskopie.
Schritt 3: Auskunft, Löschung und Widerspruch in einem Schreiben
Kombinieren Sie die drei Rechte. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO verrät Ihnen, was Yasni noch gespeichert hat und, nach Art. 15 Abs. 1 lit. g, woher die Daten stammen. Das ist die Landkarte für Ihre nächsten Schritte bei den Quellseiten. Die Löschung nach Art. 17 DSGVO und der Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO greifen ineinander: Widersprechen Sie einer Verarbeitung aus berechtigtem Interesse und überwiegen Ihre Gründe, entfällt die Rechtsgrundlage, und der Anbieter muss nach Art. 17 Abs. 1 lit. c löschen.
Für den Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 verlangt das Gesetz Gründe, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Ein bloßes „Ich möchte das nicht“ ist schwächer als ein konkreter Grund. Gute Gründe sind zum Beispiel: Die Seite vermischt Sie mit einer anderen Person gleichen Namens. Die Angaben sind veraltet und schaden bei Bewerbungen. Sie haben Grund zur Sorge vor Nachstellung. Sie sind in einem Beruf tätig, in dem Ihre Privatanschrift nicht öffentlich sein sollte.
Mustertext an Yasni
An: datenschutz@yasni.de
Betreff: Auskunft, Löschung und Widerspruch nach Art. 15, 17 und 21 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verlange Auskunft nach Art. 15 DSGVO über alle zu meiner Person gespeicherten Daten, einschließlich aller verfügbaren Angaben zur Herkunft der Daten (Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO) und zu den Empfängern.
Zugleich widerspreche ich nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Verarbeitung meiner Daten in Ihren Personensuchdiensten. Gründe aus meiner besonderen Situation: [z. B. Die Seite ordnet mir Inhalte einer anderen Person gleichen Namens zu / die Angaben sind veraltet und beeinträchtigen meine berufliche Situation].
Ich verlange die Löschung nach Art. 17 Abs. 1 lit. c DSGVO, hilfsweise die Sperrung, für folgende Seiten und für alle weiteren Seiten zu meinem Namen auf sämtlichen Yasni-Domains:
[Adresse 1]
[Adresse 2]
Bitte löschen Sie außerdem mein Nutzerkonto samt Exposé, falls vorhanden [E-Mail-Adresse des Kontos].
Namensvarianten: [Vorname Nachname, Geburtsname, Schreibweisen]. Wohnort zur Zuordnung: [Ort].
Bitte bestätigen Sie die Umsetzung innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) und teilen Sie Empfängern meiner Daten die Löschung mit (Art. 19 DSGVO).
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Wenn Sie mehrere Firmen nach demselben Muster anschreiben möchten, finden Sie weitere Vorlagen und die Erklärung der einzelnen Bausteine in unserem Musterbrief für DSGVO-Löschanträge.
Schritt 4: Frist notieren und nachfassen
Yasni muss innerhalb eines Monats reagieren (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Eine Verlängerung um zwei weitere Monate ist nur bei komplexen Anfragen zulässig und muss Ihnen innerhalb der ersten Frist mitgeteilt werden. Tragen Sie sich das Datum in den Kalender ein. Bleibt die Antwort aus, schicken Sie eine kurze Erinnerung mit einer Nachfrist von zehn Tagen.
Schritt 5: Beschwerde bei der hessischen Aufsicht
Zuständig für die yasni GmbH ist wegen des Firmensitzes in Frankfurt der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Beschwerde ist kostenlos und lässt sich online einreichen. Legen Sie Ihr Schreiben, die Erinnerung und die Bildschirmfotos bei. Sie können sich nach Art. 77 DSGVO auch an die Aufsichtsbehörde Ihres eigenen Bundeslandes wenden, die den Fall dann weiterleitet.
Schritt 6: Die Spur bei Google beseitigen
Auch nach einer Löschung bei Yasni kann der Treffer noch Wochen in der Google-Suche stehen, weil Google die Seite erst beim nächsten Besuch als gelöscht erkennt. Zwei Werkzeuge helfen:
-
Seite ist bei Yasni schon gelöscht: Nutzen Sie Googles Werkzeug „Veraltete Inhalte entfernen“ unter
search.google.com/search-console/remove-outdated-content. Sie brauchen dafür kein eigenes Search-Console-Konto, nur ein Google-Konto. Geben Sie die exakte Yasni-Adresse ein. - Seite existiert noch oder Yasni reagiert nicht: Beantragen Sie bei Google über das Formular zur Entfernung nach europäischem Datenschutzrecht, dass der Link bei der Suche nach Ihrem Namen nicht mehr erscheint. Grundlage ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014 (Rechtssache C-131/12, Google Spain), das Suchmaschinen als eigene Verantwortliche einordnet. Google wägt ab, veraltete Angaben zu Privatpersonen haben gute Chancen.
Wie Sie darüber hinaus Ihr Suchergebnis systematisch aufräumen, auch bei Bing und mit eigenen, positiven Inhalten, zeigt unser Ratgeber Online-Reputation schützen und die Google-Suche bereinigen.
Personensuche ist nur die sichtbare Spitze
Yasni hat in den vergangenen Jahren viele Menschen erschreckt, weil die Plattform sichtbar machte, was über sie im Netz steht. Das eigentlich größere Datenaufkommen sieht man dagegen nie in einer Suchmaske. Werbe- und Adressbroker wie Acxiom, AZ Direct, Deutsche Post Direkt oder Schober führen Datensätze mit Anschrift, geschätztem Haushaltseinkommen, Wohnumfeld, Kaufneigungen und Umzugsdaten. Diese Profile werden nicht veröffentlicht, sondern an Versandhändler, Versicherungen und Werbetreibende vermietet. Wer bei Yasni keinen Treffer findet, ist deshalb noch lange nicht „unsichtbar“.
Der Unterschied ist auch rechtlich wichtig. Gegen Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ohne jede Begründung widersprechen, eine Abwägung findet nicht statt. Und für Marketingdaten, für deren Verarbeitung keine fortbestehende Rechtsgrundlage besteht, können Sie nach Art. 17 DSGVO die Löschung verlangen. Diese Anträge einzeln an jeden Broker zu richten, ist mühsam, weil die meisten Namen dem Laien nichts sagen. So funktionieren die Löschanträge an Werbe- und AdressbrokerEigenwerbung
Datenputzer erstellt Ihre Löschanträge nach einer einheitlichen Vorlage und verschickt sie an die passenden Firmen aus unserem Katalog von Werbe-, Adress- und Adtech-Brokern, in regelmäßigen Abständen wiederholt. Personensuchdienste wie Yasni gehören ebenfalls zu diesem Katalog. Ob ein Anbieter Daten über Sie hat und wann er löscht, entscheidet der Anbieter. Quellseiten im Netz und Pflichtveröffentlichungen erreicht ein solcher Antrag nicht, dafür bleiben die Schritte oben der richtige Weg. Wiederkehrende Löschanträge an Adresshändler einrichtenEigenwerbung
Prüfliste: Ihren Namen dauerhaft sauber halten
Ein einmaliger Antrag hilft gegen den Ist-Zustand. Damit Ihr Name nicht in zwei Jahren wieder auf einer Sammelseite auftaucht, lohnen sich diese Gewohnheiten:
- Halbjährliche Namenssuche: Suchen Sie zweimal im Jahr nach Ihrem Namen, mit und ohne Wohnort, in Google und Bing. Notieren Sie neue Personensuchseiten und Verzeichnisse.
- Vereine und Arbeitgeber ansprechen: Bitten Sie darum, auf Webseiten nur Vornamen und Initial oder gar keinen Namen zu nennen. Mannschaftslisten und Spielberichte sind eine häufige Quelle.
- Telefonbuch und Rückwärtssuche prüfen: Ein alter Eintrag liefert Anschrift und Nummer an viele Verzeichnisse. Wie Sie ihn ändern, steht im Ratgeber Telefonbucheintrag löschen und Rückwärtssuche sperren.
- Pflichtangaben entkoppeln: Als Selbstständiger lohnt eine Geschäftsadresse (etwa Büroservice oder Coworking), damit Ihr Impressum nicht Ihre Wohnung nennt. Was einmal in Pflichtveröffentlichungen steht, bekommen Sie kaum wieder heraus.
Häufige Fragen zu Yasni
Wie kann ich meinen Eintrag bei Yasni löschen lassen?
Gibt es Yasni noch?
Verschwinden die Informationen aus dem Internet, wenn Yasni löscht?
Wie bekomme ich alte Yasni-Treffer aus Google heraus?
Löscht Datenputzer meinen Yasni-Eintrag?
Machen Sie es Datenhändlern schwerer.
Was eine Personensuche zeigt, können Sie nachlesen und angehen. Die Profile der Adresshändler bekommen Sie nie zu Gesicht. Datenputzer verschickt Ihre Löschanträge an die passenden Werbe- und Adressbroker aus unserem Katalog und wiederholt sie in regelmäßigen Abständen, damit auch die unsichtbare Hälfte Ihrer Datenspur kleiner werden kann.
SSL-verschlüsselt & DSGVO-konform
Hinweis der Redaktion: Die Redaktion setzt bei der Erstellung und sprachlichen Verbesserung ihrer Artikel KI-Systeme ein. Verantwortlich für den Inhalt: Kevin Pabst, Datenputzer. Die Artikel werden mit synthetischen Stimmen vertont, um sie einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.