Feature / Datenbroker-Löschung

Datenbroker löschen lassen nach DSGVO

Sie wollen Ihre Daten bei Adressbrokern und Datenhändlern entfernen lassen? Datenputzer versendet DSGVO-Löschanfragen nach Artikel 17, verfolgt Fristen und prüft, ob Profile wirklich verschwinden.

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Woran Sie merken, dass Ihre Daten gehandelt werden

Werbeanrufe trotz Sperrvermerk. Werbepost, die Sie nie angefordert haben, adressiert mit Vor- und Nachnamen. Newsletter von Firmen, bei denen Sie nie waren. Online-Werbung, die verdächtig genau zu einem Kauf passt, den Sie gerade erst getätigt haben. Das sind keine Zufälle, sondern die sichtbaren Spuren eines Marktes, der hinter den Kulissen mit Ihren Daten handelt.

Datenbroker und Adresshändler kaufen, kombinieren und verkaufen personenbezogene Daten in großem Stil. Als Rohstoff dienen Gewinnspiele und Bonusprogramme, Bestelldaten aus Online-Shops, Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen, App-Berechtigungen und das Tracking beim Surfen. Daraus entstehen Profile mit Wohnort, ungefährem Einkommen, Alter, Haushaltsgröße, Kaufkraft, Interessen und Lebensphase. Das sind Merkmale, die für Werbeansprache, Bonitäts-Vorhersagen oder den klassischen Adresshandel verkauft werden. Häufig, ohne dass die Betroffenen je davon erfahren.

Artikel 17 DSGVO gibt Ihnen das Recht, diese Daten löschen zu lassen. In der Praxis scheitert das aber an der Menge: Es sind nicht ein oder zwei Firmen, sondern dutzende spezialisierte Anbieter mit jeweils eigenen Kontaktwegen, Formularen und Fristen. Genau diese repetitive Arbeit übernimmt Datenputzer, indem wir relevante Datenhändler identifizieren, juristisch fundierte Löschanfragen versenden, Antworten und Fristen nachhalten und regelmäßig erneut prüfen, ob Profile zurückkehren.

Hintergründe & Lösungen

Das Problem

Datenbroker erstellen Profile über Wohnort, Alter, Kaufverhalten und Interessen. Diese Informationen werden verkauft, angereichert oder in Werbe- und Scoring-Prozessen genutzt, oft ohne Ihr Wissen.

Unsere Lösung

Wir identifizieren relevante Datenhändler und senden juristisch fundierte Löschanfragen. Dabei nutzen wir die DSGVO als Hebel, um Ihre Privatsphäre systematisch zurückzuholen. Über Art. 19 DSGVO entsteht ein Schmetterlingseffekt: Der Empfänger Ihres Löschantrags muss alle Stellen benachrichtigen, an die er Ihre Daten weitergegeben hat. So kann die Löschung auf zahlreiche weitere Unternehmen ausstrahlen, bei denen Ihre Daten ebenfalls entfernt werden müssen. Wir erstellen keine detaillierte Datenübersicht mit genauen Treffer-Anzahlen pro Kategorie (wie z. B. bei Konten oder Kreditkarten) und fragen bei den kontaktierten Unternehmen aus Gründen der Datensparsamkeit auch keine personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO ab.

So läuft die Löschung in vier Schritten

01
Erkennen

Identifikation relevanter Broker und Profilfirmen.

02
Anfragen

Löschanfragen nach Art. 17 DSGVO werden ausgelöst. Über Art. 19 kann die Löschung entlang der Weitergabekette mitlaufen.

03
Nachhalten

Fristen und Antworten werden lückenlos dokumentiert.

04
Schutz

Regelmäßige Prüfung verhindert das Wiederauftauchen.

Bei welchen Firmen wir für Sie löschen lassen

„Datenbroker“ ist ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle. Datenputzer richtet Löschanfragen an über 100 dieser Unternehmen, vom klassischen Adresshändler bis zur globalen Tracking-Plattform. Hier ein kleiner Auszug der bei den Löschanfragen berücksichtigten Unternehmen, geordnet nach Typ:

Adress- & Datenbroker

Verkaufen Namen, Anschriften und Haushaltsmerkmale für Werbepost, Telefonmarketing und Scoring, oft auf Basis von Millionen Haushalten.

Acxiom · AZ Direct (Bertelsmann/Arvato) · Deutsche Post Direkt · Schober Information Group · Adresskontor

Programmatic & Identitäts-Plattformen

Verknüpfen Ihr Surf- und Geräteverhalten zu einem Werbeprofil und versteigern Anzeigenplätze in Echtzeit, meist global und allgegenwärtig im Hintergrund.

Criteo · LiveRamp · The Trade Desk · Quantcast · Xandr (AppNexus)

Deutsche Daten-Pools & Vermarkter

Bündeln Reichweite und Profildaten aus dem deutschen Markt, teils mit Daten aus dem Telko- und Portal-Umfeld.

emetriq · zeotap · United Internet Media (GMX, WEB.DE) · Ströer X · Virtual Minds (ProSiebenSat.1)

Content- & Tracking-Netzwerke

Stecken hinter „Empfohlene Artikel“-Widgets und Anzeigenbörsen auf nahezu allen großen Nachrichtenseiten, mit entsprechend breitem Tracking.

Taboola · Outbrain · PubMatic · Magnite (Rubicon Project) · Index Exchange

Die genannten Namen dienen lediglich der Veranschaulichung der Firmentypen, an die wir Löschanfragen richten. Welche Broker im Einzelfall relevant sind, ergibt sich aus unserer fortlaufend gepflegten Liste.

Häufige Fragen

Welche Grenzen hat ein DSGVO-Löschantrag?
Ein Löschantrag nach Art. 17 DSGVO ist ein mächtiges Werkzeug, hat aber klare Grenzen. Er beeinflusst in der Regel keine Bonitäts-Scores (z. B. SCHUFA), da hier oft gesetzliche Meldepflichten oder berechtigte Interessen der Kreditwirtschaft Vorrang haben. Auch Daten aus rein öffentlichen Verzeichnissen (z. B. Handelsregister) können oft nicht gelöscht werden. Wir erstellen keine detaillierte Datenübersicht mit genauen Treffer-Anzahlen pro Kategorie (wie z. B. bei Konten oder Kreditkarten) und fragen bei den kontaktierten Unternehmen aus Gründen der Datensparsamkeit auch keine personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO ab. Wichtig: Eine Löschung verhindert nicht, dass Daten durch neue Quellen erneut bei Brokern landen, deshalb ist eine regelmäßige Überprüfung durch unseren Dienst essenziell.
Was ist der Schmetterlingseffekt bei der Datenbroker-Löschung?
Ein Löschantrag nach Art. 17 DSGVO richtet sich an den Datenhändler, bei dem Ihre Daten gespeichert sind. Art. 19 DSGVO verpflichtet diesen Empfänger zusätzlich, alle Stellen zu benachrichtigen, an die er Ihre Daten weitergegeben hat. Diese müssen die Löschung ebenfalls nachvollziehen. Dieser Schmetterlingseffekt kann dazu führen, dass Ihre Daten nicht nur bei einem Broker, sondern bei zahlreichen weiteren Unternehmen entlang der Weitergabekette gelöscht werden, teils bei Hunderten von Firmen, ohne dass Sie jeden Empfänger einzeln anschreiben müssen.
Was ist ein Datenbroker?
Datenbroker sammeln persönliche Informationen aus öffentlichen Quellen, Gewinnspielen, Shop-Daten und Partnernetzwerken. Daraus entstehen Profile für Werbung, Scoring oder Adresshandel, oft ohne dass Betroffene davon wissen.
Kann ich meine Daten bei Datenbrokern löschen lassen?
Ja. Nach Artikel 17 DSGVO können Sie die Löschung personenbezogener Daten verlangen. Datenputzer bereitet die Anfragen vor, versendet sie an relevante Firmen und dokumentiert Antworten und Fristen.
Hilft das gegen Spam und Werbeanrufe?
Ja, das ist ein zentraler Effekt. Viele Werbe- und Telefonlisten beziehen Kontaktdaten aus Broker- und Adresshandelsquellen. Werden Profile gelöscht, sinkt der Druck aus unerwünschter Werbung oft spürbar.
Warum reicht eine einzelne Löschanfrage oft nicht aus?
Datenhändler aktualisieren Bestände aus neuen Quellen oder geben Daten an Partner weiter. Deshalb braucht es Nachverfolgung und regelmäßige Prüfung, damit gelöschte Datensätze nicht unbemerkt zurückkehren.
Bald verfügbar

Individuelle Löschanfragen: Sie bestimmen, wer Sie vergessen soll

Datenbroker schreiben wir gesammelt an, weil sie Ihre Daten halten, ohne dass Sie je mit ihnen zu tun hatten. Daneben gibt es aber Unternehmen, mit denen Sie selbst eine Geschäftsbeziehung hatten, etwa Ihr Mobilfunkanbieter, Streaming-Dienst, Online-Shop, Energieversorger oder Vergleichsportal. Hier wissen nur Sie, wo Sie überhaupt Kunde waren. Genau dafür kommt die individuelle Löschung.

So wird es funktionieren

Sie wählen aus nach Kategorien geordneten Unternehmen, etwa Mobilfunk & Internet, Streaming, Shopping oder Energie, diejenigen aus, mit denen Sie zu tun hatten. Ein Klick, eine kurze Bestätigung, und Datenputzer fordert das Unternehmen in Ihrem Namen auf, die nicht mehr benötigten Daten nach Art. 17 DSGVO zu löschen.

Beispiel: Mobilfunkanbieter

Sie wählen Ihren früheren oder aktuellen Anbieter aus und fordern ihn auf, etwa Ihr Bewegungsprofil aus Funkzellendaten zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z. B. zur Abrechnung) entgegensteht. Wir versenden und dokumentieren die Anfrage. Über das Ergebnis entscheidet das Unternehmen im Rahmen der DSGVO.

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