North Data Daten löschen: Was sich sperren lässt und was bleibt
Den Registereintrag Ihrer GmbH müssen Sie hinnehmen. Dass zusätzlich Werbefirmen Ihre Wohnadresse samt Kaufprofil handeln, nicht. Werbe- und Adressdaten über Sie löschen lassen
Daten bei North Data löschen lassen können Sie in aller Regel nicht, denn die Plattform spiegelt Pflichtveröffentlichungen aus Handelsregister, Unternehmensregister und Bundesanzeiger. Möglich ist eine Sperrung des Personeneintrags: fünf Jahre nach dem Ausscheiden als Geschäftsführer, ein Jahr nach dem Ende einer Prokura oder bei nachgewiesener besonderer Gefährdung. Der Antrag geht formlos per E-Mail an info@northdata.de.
Wer seinen eigenen Namen googelt und Geschäftsführer, Gesellschafter einer kleinen GmbH, Prokurist oder Vereinsvorstand ist oder war, landet oft schon auf der ersten Ergebnisseite bei North Data. Dort steht nicht nur die Firma, sondern ein Netzwerkdiagramm: welche Unternehmen mit Ihrem Namen verbunden sind, seit wann, oft mit Wohnort und Geschäftsanschrift, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl. Für viele Betroffene ist das ein Schreck, gerade wenn die Ein-Personen-UG an der Privatadresse gemeldet ist.
Dieser Ratgeber erklärt ehrlich, was North Data über Privatpersonen speichert, woher die Daten kommen und warum ein Löschantrag dort fast immer ins Leere läuft. Er zeigt die konkreten Sperrgründe und Fristen, liefert einen Mustertext und trennt sauber zwischen zwei Datenwelten: den Pflichtdaten, die bleiben, und den Werbe- und Adressdaten über Sie, die Sie sehr wohl loswerden können.
Auf einen Blick: North Data
- North Data GmbH, Hamburg, wertet Handelsregister, Bundesanzeiger und Insolvenzbekanntmachungen automatisiert aus.
- Registerdaten und veröffentlichte Bilanzen lassen sich nicht löschen, auch nicht per DSGVO.
- Sperrung auf Antrag: Geschäftsführer fünf Jahre, Prokuristen ein Jahr nach dem Ausscheiden.
- Geburtsdatum ist öffentlich geschwärzt, für zahlende Premium-Kunden aber sichtbar.
- Eine Privatadresse als Geschäftsanschrift verschwindet nur über eine Änderung im Handelsregister.
- Werbe- und Adressbroker verarbeiten Ihre Daten ohne Pflicht. Dort greift die Löschung nach Art. 17 DSGVO.
Was ist North Data und woher stammen die Daten?
North Data ist eine Suchmaschine für Unternehmensdaten der North Data GmbH mit Sitz in der Hermannstraße 22 in Hamburg. Das Prinzip gleicht dem einer Websuchmaschine, nur dass nicht beliebige Webseiten indexiert werden, sondern Pflichtveröffentlichungen: Handelsregisterbekanntmachungen, Einreichungen im Unternehmensregister, Jahresabschlüsse aus dem Bundesanzeiger, Insolvenzbekanntmachungen und vergleichbare Register aus anderen europäischen Ländern. Eine Software liest diese Dokumente automatisch aus, erkennt Namen, Funktionen und Kennzahlen und setzt daraus Firmen- und Personenseiten zusammen.
Das unterscheidet North Data grundlegend von einem klassischen Datenbroker. Ein Adresshändler kauft und verknüpft Daten, um Werbung zu steuern. North Data ordnet Informationen neu, die der Staat ohnehin öffentlich bereitstellt. Neu ist allerdings die Art der Auffindbarkeit. Im amtlichen Handelsregister sucht man in der Regel nach einer Firma. Bei North Data sucht man nach einem Menschen und bekommt sein gesamtes geschäftliches Netzwerk als Grafik. Fachleute sprechen von Aggregation: Einzeln harmlose Fundstücke, die verstreut in verschiedenen Registern liegen, werden an einer Stelle zu einem Profil zusammengezogen, so wie Zeitungsausschnitte aus zwanzig Jahren, die plötzlich in einem einzigen Ordner abgeheftet sind.
Welche Daten über Sie dort stehen können
- Name, Wohnort und Funktion: Geschäftsführer, Vorstand, Liquidator, Prokurist, eingetragener Kaufmann. Der Wohnort steht im Handelsregister, um Personen gleichen Namens zu unterscheiden.
- Geburtsdatum: Laut dem Informationsblatt zu Registerdaten von North Data auf der öffentlichen Website geschwärzt, für Kunden der Premium- und Datendienste aber zugänglich. Das ist für Ihre Auskunftsanfrage wichtig, denn diese Kunden sind Empfänger Ihrer Daten.
- Geschäftsanschrift: Eine aktive Geschäftsanschrift ist immer öffentlich, auch wenn sie Ihre Wohnung ist. Frühere Anschriften, die nicht mehr als Geschäftsadresse dienen, blendet North Data nach eigener Aussage aus.
- Verflechtungen: Alle Firmen, in denen Ihr Name in einer Funktion auftaucht, als Netzwerk. Reine Minderheitsbeteiligungen und Kommanditanteile werden laut Informationsblatt geschwärzt, Mehrheitsbeteiligungen derzeit ebenfalls.
- Finanzkennzahlen der Firma: Bilanzsumme, Eigenkapital, Jahresüberschuss, sofern die Gesellschaft sie im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Bei einer Ein-Personen-GmbH lassen diese Zahlen Rückschlüsse auf Ihre persönliche wirtschaftliche Lage zu.
- Insolvenz- und Liquidationsbekanntmachungen: Auch Jahre später noch als Ereignis in der Firmenhistorie sichtbar.
Wer nur angestellt ist, keine Prokura hat und nie ein Gewerbe als eingetragener Kaufmann geführt hat, taucht bei North Data in der Regel nicht auf. Eine Ausnahme, die viele überrascht: Seit dem 1. Januar 2024 gibt es das Gesellschaftsregister für die eingetragene GbR. Wer zum Beispiel mit Familienmitgliedern eine Immobilien-GbR führt, die ein Grundstück erwerben oder verkaufen will, muss sie dort eintragen lassen, und die Gesellschafter werden mit Name, Geburtsdatum und Wohnort Teil eines öffentlichen Registers. Damit können auch Privatleute, die sich nie als Unternehmer verstanden haben, in Register-Suchmaschinen sichtbar werden.
Security Alert / Real Talk
Eine frische Eintragung im Handelsregister ist für Betrüger ein Startsignal. Kurz nach der Gründung kommen erfahrungsgemäß amtlich wirkende Zahlungsaufforderungen für angebliche Registergebühren, später gezielte Mails an die Geschäftsführung mit gefälschten Rechnungen oder dringenden Überweisungswünschen. Wer bei North Data Ihren Namen eingibt, sieht in Sekunden, welche Firmen Sie vertreten und an welcher Adresse die Post ankommt. Diese Vorarbeit hätte früher Tage gekostet.
Warum North Data Ihre Registerdaten nicht löschen muss
Die DSGVO kennt ein Recht auf Löschung (Art. 17) und ein Widerspruchsrecht (Art. 21). Beide haben Grenzen, und bei Registerdaten stoßen sie an genau diese Grenzen. Drei Entscheidungen bilden den rechtlichen Rahmen:
- EuGH, Urteil vom 9. März 2017, C-398/15 (Manni): Ein ehemaliger Geschäftsführer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass seine Daten nach Auflösung der Gesellschaft aus dem Register verschwinden. Die Offenlegung dient dem Schutz Dritter, etwa von Gläubigern, die auch Jahre später noch Ansprüche geltend machen können. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann der Zugang nach Ablauf einer hinreichend langen Frist beschränkt werden.
- BGH, Beschluss vom 22. Januar 2024, II ZB 7/23: Ein GmbH-Geschäftsführer kann nicht verlangen, dass Geburtsdatum und Wohnort aus dem Handelsregister gelöscht werden. Das Registergericht ist zur Speicherung und Offenlegung gesetzlich verpflichtet (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO), ein Widerspruch nach Art. 21 scheidet bei einer gesetzlichen Pflicht aus. Eine allgemeine berufliche Gefährdung reichte dem Senat nicht.
- Hamburgische Datenschutzaufsicht, Entscheidung vom 22. September 2025: Direkt zu North Data. Ein Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften hatte die vollständige Löschung seiner Daten verlangt und sich auf Rufschädigung berufen. Die Behörde wies die Beschwerde ab. North Data dürfe sich auf berechtigte Interessen stützen, und das öffentliche Informationsinteresse an der Frage, wer eine Firma vertritt, überwiege.
Die vom Europäischen Datenschutzausschuss veröffentlichte Entscheidung der Hamburger Aufsicht ist für Betroffene aufschlussreich, weil sie beide Seiten ernst nimmt. Die Behörde räumt ausdrücklich ein, dass die Namenssuche bei North Data und die Sichtbarkeit in Google die Auffindbarkeit erhöhen und den Eingriff verstärken. Den Ausschlag gab, dass nur Angaben zur beruflichen Funktion veröffentlicht waren, nichts über das Privatleben, keine Privatanschrift. Zwei Details lohnen den genauen Blick: Erstens stützt die Aufsicht ihre Abwägung auf EU-Richtlinien, die Registerdaten ausdrücklich als offene Daten zur Weiterverwendung vorsehen. Zweitens hat North Data im Verfahren Angaben zur Alleingesellschafterstellung des Beschwerdeführers entfernt. Wer genau hinschaut, findet also auch in einem abgewiesenen Fall Einträge, die über das Pflichtmaß hinausgingen.
Der entscheidende Unterschied für Ihre Strategie liegt in Art. 21 DSGVO selbst. Gegen Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 ohne jede Begründung widersprechen, das Unternehmen muss die Werbenutzung dann einstellen, eine Abwägung findet nicht statt. Gegen eine Verarbeitung aus berechtigtem Interesse wie bei North Data gilt dagegen Art. 21 Abs. 1: Sie brauchen Gründe aus Ihrer besonderen Situation, und das Unternehmen darf weitermachen, wenn seine zwingenden Gründe überwiegen. Wie beide Rechte zusammenspielen, erklärt unser Ratgeber zu Löschung und Widerspruch nach Art. 17 und 21 DSGVO ausführlich.
Was North Data trotzdem sperrt: Gründe und Fristen
Statt zu löschen, sperrt North Data. Die Begründung ist technisch nachvollziehbar: Die Plattform gleicht ihren Bestand regelmäßig mit den Registern ab. Eine gelöschte Person würde beim nächsten Abgleich wieder auftauchen. Eine Sperre dagegen bleibt bestehen und verhindert die Anzeige. Wichtig: Gesperrt wird immer der ganze Personen- oder Firmeneintrag, nicht einzelne Zeilen. Diese Tabelle fasst die Voraussetzungen aus dem Informationsblatt zusammen und ergänzt, was Sie als Nachweis bereithalten sollten:
| Ihre frühere Rolle | Sperre möglich ab | Nachweis für den Antrag |
|---|---|---|
| Geschäftsführer, Vorstand | 5 Jahre nach Ausscheiden | Datum der Abberufung laut Registerbekanntmachung, keine aktuelle Vertreterfunktion in einer verbundenen Firma |
| Liquidator, Abwickler | 5 Jahre nach Erlöschen der Funktion | Bekanntmachung über das Ende der Liquidation |
| Prokurist | 1 Jahr nach Ausscheiden | Bekanntmachung über das Erlöschen der Prokura |
| Eingetragener Kaufmann (e.K.) | 1 Jahr nach Löschung der Firma | Bekanntmachung über das Erlöschen im Handelsregister |
| Vereinsvorstand | Nach dem Ausscheiden | Eintragung des Nachfolgers im Vereinsregister |
| Jede Rolle, auch aktuell | Bei besonderer Schutzbedürftigkeit | Konkrete Belege: Auskunftssperre im Melderegister, Strafanzeige wegen Bedrohung, Gewaltschutzanordnung |
Zwei Fallstricke aus der Praxis: Die Fünfjahresfrist läuft nur, wenn Sie in keiner Firma des angezeigten Netzwerks mehr gesetzlicher Vertreter sind. Wer noch eine aktive Beteiligungs-GmbH führt, bekommt den Eintrag zur alten Firma nicht gesperrt. Und eine „besondere Schutzbedürftigkeit“ muss konkret sein. Nach der Linie des BGH genügt der Hinweis auf einen gefährlichen Beruf oder ein allgemeines Unbehagen nicht. Eine im Melderegister eingetragene Auskunftssperre nach § 51 BMG ist dagegen ein starkes Indiz, weil eine Behörde die Gefährdung bereits geprüft hat.
Für Firmen gibt es eine eigene Sperrregel: Ist eine Vereins- oder Kleinstkapitalgesellschaft seit mindestens fünf Jahren erloschen (bei Vereinen und Kaufleuten ein Jahr) und trägt der Firmenname einen direkten Personenbezug, etwa „Petra Muster Beratung UG“, kann der letzte Geschäftsführer, der Liquidator oder ein Erbe die Sperrung beantragen.
Schritt für Schritt: Auskunft, Sperrung und Korrektur beantragen
Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor. So vermeiden Sie, dass ein unvollständiger Antrag abgelehnt wird und Sie wochenlang auf eine Rückfrage warten:
- 1. Alle Einträge finden: Suchen Sie bei North Data nach Ihrem Namen, auch nach früheren Namen (Geburtsname) und Schreibvarianten. Notieren Sie jede Personen-URL. North Data führt dieselbe Person mitunter unter mehreren Einträgen, etwa wenn sich der Wohnort geändert hat.
- 2. Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO anfordern: Fragen Sie, welche Daten gespeichert sind, welche Kategorien von Empfängern Zugriff haben (Premium- und Datendienst-Kunden) und ob Ihr Geburtsdatum über die Programmierschnittstelle weitergegeben wird. North Data nennt für die Selbstauskunft info@northdata.de, der Datenschutzbeauftragte ist unter privacy@northdata.de erreichbar. Die Antwortfrist beträgt einen Monat.
- 3. Schwärzungen prüfen: Sind Geburtsdatum, alte Privatanschriften, Prokuren, die mehr als zwei Jahre zurückliegen, oder Geschäftsführungen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen, trotzdem sichtbar, ist das nach North Datas eigenen Regeln ein Fehler. Das ist der einfachste Antrag, weil Sie keine Abwägung gewinnen müssen.
- 4. Sperrantrag stellen: Schriftlich per E-Mail an info@northdata.de mit allen URLs, dem konkreten Sperrgrund aus der Tabelle oben und den Belegen. Schreiben Sie von der Adresse, die North Data Ihnen zuordnen kann, oder fügen Sie eine Vollmacht bei, wenn Sie für Angehörige handeln. Die Bearbeitung dauert nach Angaben von North Data in der Regel etwa eine Woche.
- 5. Fehler präzise melden: Ein pauschales „Der Eintrag ist falsch“ reicht nicht. Benennen Sie die falsche Angabe genau. Liegt der Fehler in der automatischen Auswertung, korrigiert North Data ihn. Liegt er in der Originalveröffentlichung, bleibt der Eintrag gesperrt, bis das Register selbst berichtigt ist.
- 6. Nach drei Wochen in Google prüfen: Suchmaschinen übernehmen eine Sperrung laut North Data meist nach zwei bis drei Wochen. Bleibt der Treffer hängen, hilft ein Antrag auf Auslistung direkt bei der Suchmaschine.
- 7. Bei Ablehnung Beschwerde erwägen: Zuständig ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Realistisch ist eine Beschwerde nur bei konkreter Gefährdung, bei veröffentlichten privaten Angaben oder wenn North Data seine eigenen Sperrfristen nicht einhält.
Mustertext für den Sperrantrag
Betreff: Antrag auf Sperrung meines Personeneintrags und Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Sperrung folgender Einträge auf northdata.de: [URL 1], [URL 2]. Ich war bis zum [Datum] Geschäftsführer der [Firma, HRB-Nummer] und bin seither in keiner Gesellschaft mehr als gesetzlicher Vertreter eingetragen. Die in Ihrem Informationsblatt zu Registerdaten genannte Frist von fünf Jahren ist damit abgelaufen. Hilfsweise widerspreche ich der Verarbeitung nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO aus folgenden Gründen meiner besonderen Situation: [konkrete Gründe, Belege anbei].
Zugleich bitte ich nach Art. 15 DSGVO um Auskunft über alle zu meiner Person gespeicherten Daten, deren Quellen sowie die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, einschließlich der Kunden Ihrer Premium- und Datendienste, denen mein Geburtsdatum zugänglich ist.
Bitte bestätigen Sie die Sperrung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Geburtsname, Wohnort laut Handelsregister]
Bleibt ein veralteter North-Data-Treffer trotz Sperre in den Suchergebnissen zu Ihrem Namen stehen, oder finden Sie dieselben Registerangaben auf weiteren Spiegelseiten, kann der Google-Wächter die Auslistung veralteter Treffer zu Ihrem Namen beantragen. Was Sie zusätzlich tun können, damit bei einer Namenssuche nicht der Registereintrag ganz oben steht, beschreibt unser Ratgeber, wie Sie die Google-Suche nach Ihrem Namen bereinigen.
Privatadresse im Handelsregister: der einzige Hebel liegt beim Registergericht
Das häufigste Anliegen von Gründern kleiner Firmen ist nicht der Name, sondern die Wohnadresse. Wer seine UG oder GmbH aus Kostengründen an der Privatanschrift angemeldet hat, findet diese Anschrift bei North Data, im Handelsregister und meist zusätzlich im Impressum der Firmenwebsite. North Data sagt dazu klar: Eine aktive Geschäftsanschrift bleibt öffentlich. Es gibt nur einen Weg, sie zu ändern, und der führt über das Register.
- Neue Geschäftsanschrift beschaffen: Sie muss eine inländische Anschrift sein, unter der Post und förmliche Zustellungen tatsächlich ankommen, etwa ein Büro, ein Coworking-Platz mit Postservice oder die Anschrift eines Steuerberaters mit dessen Zustimmung. Ein bloßes Postfach genügt nicht.
- Änderung anmelden: Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt über einen Notar, der die Unterschrift beglaubigt und elektronisch einreicht. Notar- und Gerichtskosten fallen an, halten sich bei einer reinen Adressänderung aber in Grenzen. Liegt auch der Satzungssitz in einer anderen Stadt, wird es aufwendiger.
- North Data zieht nach: Nach der Bekanntmachung übernimmt North Data die neue Anschrift laut eigener Aussage kurzfristig und blendet die alte aus, weil frühere Anschriften ohne Geschäftsnutzung automatisch geschwärzt werden.
- Impressum und Profile angleichen: Website, Google-Unternehmensprofil, Branchenportale. Bleibt die Wohnadresse im Impressum stehen, ist die Registeränderung halb verschenkt.
Wichtig für die Erwartung: Ältere Bekanntmachungen im Registerportal, in denen die frühere Anschrift steht, bleiben als historische Dokumente abrufbar. Die Änderung verhindert vor allem, dass Ihre Wohnung in Zukunft als aktuelle Adresse angezeigt wird.
Pflichtdaten bleiben, Werbedaten müssen gehen
An diesem Punkt lohnt der Perspektivwechsel. North Data ist für viele Betroffene der sichtbarste Treffer, weil er bei Google oben steht. Er ist aber bei weitem nicht der umfangreichste Datensatz über Sie. Er enthält, was das Gesetz veröffentlicht sehen will: Ihre Funktion, Ihren Wohnort, die Zahlen der Firma. Was North Data nicht hat und nicht verarbeitet: Ihre vollständige Privatanschrift, wenn sie nicht Geschäftsadresse ist, Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Kaufverhalten, Ihre Kaufkraft, Ihr Surfverhalten.
Genau diese Daten liegen woanders. Adress- und Werbebroker wie Acxiom, wo Haushaltsprofile mit Hunderten Merkmalen gepflegt werden, AZ Direct, Deutsche Post Direkt oder die Schober Information Group verarbeiten Anschrift, Haushaltsgröße, geschätztes Einkommen und Konsuminteressen, um Werbung zu steuern. Adtech-Unternehmen wie Criteo, The Trade Desk oder LiveRamp verknüpfen Geräte, Kennungen und Kaufsignale. Keines dieser Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten zu speichern. Sie stützen sich auf Einwilligungen, die oft Jahre zurückliegen, oder auf ein berechtigtes Interesse an Werbung.
Und hier kehrt sich die Rechtslage um. Gegen Werbenutzung gilt der begründungsfreie Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO, mit dem Widerruf einer Einwilligung entfällt die Grundlage, und ab diesem Moment greift der Löschanspruch nach Art. 17 DSGVO. Der Aufwand liegt nicht im Recht, sondern in der Menge: Einzelne Broker anzuschreiben, Identitätsnachweise abzustimmen, Monatsfristen zu überwachen und bei Schweigen nachzufassen, kostet für eine einzige Firma schnell einen Nachmittag. Wie zäh das schon bei einem einzigen Unternehmen werden kann, zeigt unsere Anleitung, wie Sie bei der Deutschen Post Direkt widersprechen und Werbepost stoppen.
Datenputzer übernimmt diesen Teil: Wir richten Löschanfragen nach Art. 17 DSGVO an über 100 Werbe-, Adress- und Adtech-Broker, dokumentieren die Antworten und haken nach, wo Fristen verstreichen. Ihren Registereintrag bei North Data löschen wir ausdrücklich nicht, weil dort eine Rechtsgrundlage besteht. Was ohne Rechtsgrundlage über Sie gehandelt wird, fordern wir zur Löschung an. Löschanfragen an Werbe- und Adressbroker einrichten
Prüfliste für Geschäftsführer und Gründer: Ihre Register-Sichtbarkeit in einer Stunde
Mit diesen Schritten verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick, was über Ihre unternehmerische Rolle öffentlich auffindbar ist, und schließen die Lücken, die sich tatsächlich schließen lassen:
- Rollen-Inventur: Listen Sie jede Funktion auf, die Sie je im Register hatten, mit Datum des Ausscheidens. Daraus ergibt sich, welche Einträge heute schon sperrfähig sind und für welche Sie sich ein Datum im Kalender notieren sollten.
- Adress-Abgleich: Vergleichen Sie die Geschäftsanschrift im Handelsregister, bei North Data und im Impressum. Steht irgendwo Ihre Wohnung, entscheiden Sie, ob sich eine neue Geschäftsanschrift lohnt.
- Schwärzungs-Check: Sehen Sie auf Ihrer North-Data-Personenseite ein Geburtsdatum, eine alte Privatanschrift oder Beteiligungsquoten, melden Sie das als Fehler. Das ist der aussichtsreichste Antrag überhaupt.
- Bilanz-Offenlegung prüfen: Kleinstkapitalgesellschaften dürfen statt der Veröffentlichung eine Hinterlegung beim Unternehmensregister wählen. Dann ist die Bilanz nur auf gebührenpflichtigen Antrag einsehbar und taucht nicht frei abrufbar auf. Sprechen Sie das vor dem nächsten Abschluss mit Ihrem Steuerberater an.
- Phishing-Vorsorge im Team: Legen Sie fest, dass Zahlungsaufforderungen für Registergebühren nur gegen die Kostenrechnung des Amtsgerichts oder des Notars bezahlt werden und dass Überweisungswünsche „vom Chef“ immer telefonisch über eine bekannte Nummer bestätigt werden.
- Privatsphäre jenseits des Registers: Trennen Sie gedanklich zwischen dem, was Sie als Geschäftsführer veröffentlichen müssen, und dem, was als Privatperson über Sie gehandelt wird. Für die zweite Gruppe lohnt der Schritt, Ihre private Anschrift aus Werbe- und Adressdatenbanken streichen zu lassen.
Häufige Fragen zu North Data
Kann ich meine Daten bei North Data löschen lassen?
Ist North Data legal?
Wie entferne ich meine Privatadresse von North Data?
Hilft ein Widerspruch nach Art. 21 DSGVO gegen North Data?
Löscht Datenputzer meinen Eintrag bei North Data?
Machen Sie sich unsichtbar.
Was das Handelsregister über Ihre Firma veröffentlicht, regelt das Gesetz. Was Werbe- und Adressbroker über Sie als Privatperson zusammengetragen haben, regelt niemand für Sie, solange Sie nicht widersprechen. Datenputzer fordert dort die Löschung an, bei über 100 Unternehmen und mit Nachfassen, bis eine Antwort vorliegt.
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