DSGVO Art. 17 & 21: Ihr schärfstes Schwert gegen Datenhändler
Datenschutzgesetze klingen oft langweilig. Doch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält zwei Artikel, die für jeden Internetnutzer Gold wert sind. Sie sind der Schlüssel, um die Kontrolle über Ihre digitale Identität zurückzuerlangen.
Artikel 17: Das "Recht auf Vergessenwerden"
Artikel 17 der DSGVO ist wohl der bekannteste Paragraph. Er regelt, wann Unternehmen Ihre Daten löschen müssen.
Wann greift Artikel 17?
- Die Daten werden für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt.
- Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen (z.B. Newsletter).
- Sie haben Widerspruch eingelegt (siehe Art. 21).
- Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Für Sie bedeutet das: Wenn ein Datenbroker (wie Acxiom oder Criteo) Daten über Sie gesammelt hat, um sie zu verkaufen, können Sie verlangen, dass diese gelöscht werden. Da Sie nie einen Vertrag mit diesen Firmen geschlossen haben, gibt es meist keinen Grund, die Daten zu behalten.
Artikel 21: Der Joker gegen Werbung
Artikel 21 ist oft noch mächtiger als Artikel 17. Er regelt das Widerspruchsrecht. Besonders Absatz 2 ist entscheidend:
"Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung [...] einzulegen."
Das Geniale daran: Sie müssen keine Gründe nennen. Bei Direktwerbung (und dazu zählt auch der Handel mit Daten zu Werbezwecken) muss das Unternehmen Ihren Widerspruch sofort akzeptieren. Keine "Interessenabwägung", keine Ausreden.
Artikel 15: Wissen ist Macht
Bevor Sie löschen lassen können, müssen Sie oft erst wissen: Wer hat überhaupt meine Daten? Hier hilft Artikel 15 (Auskunftsrecht).
Unternehmen müssen Ihnen auf Anfrage eine kostenlose Kopie aller gespeicherten Daten zusenden. Oft tauchen dabei erschreckende Details auf: Alte Adressen, Bonitäts-Scores, Kaufgewohnheiten oder sogar politische Interessen.
Das Problem: Die Umsetzung
Die Gesetze sind stark. Die Praxis ist mühsam.
- Sie müssen wissen, welche Firmen es gibt (es sind Hunderte).
- Sie müssen jedem einzelnen schreiben.
- Sie müssen Fristen (30 Tage) überwachen.
- Sie müssen Ausweise kopieren, um sich zu identifizieren.
Genau hier setzt Datenputzer an. Wir automatisieren diesen Prozess. Wir wissen, wen wir anschreiben müssen. Wir formulieren die Briefe juristisch präzise unter Berufung auf Art. 17 und Art. 21. Und wir lassen nicht locker.
Nutzen Sie Ihr gutes Recht
Lassen Sie uns die Arbeit machen. Wir fordern Ihre Rechte bei über 500 Firmen ein.
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