RECHT EINFACH ERKLÄRT

DSGVO Art. 17 & 21: Ihr schärfstes Schwert gegen Datenhändler

Von Kevin Pabst 6 Min. Lesezeit
Gesetzbuch Hammer abstrakt
Bildquelle: Unsplash

Die wichtigsten Fakten

  • Art. 17: Pflicht zur Datenlöschung
  • Art. 21: Widerspruch gegen Werbung
  • Art. 15: Volle Auskunft über Daten
  • Gilt für alle EU-Bürger & Firmen

Datenschutzgesetze klingen oft langweilig. Doch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält zwei Artikel, die für jeden Internetnutzer Gold wert sind. Sie sind der Schlüssel, um die Kontrolle über Ihre digitale Identität zurückzuerlangen.

Artikel 17: Das "Recht auf Vergessenwerden"

Artikel 17 der DSGVO ist wohl der bekannteste Paragraph. Er regelt, wann Unternehmen Ihre Daten löschen müssen.

Wann greift Artikel 17?

  • Die Daten werden für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt.
  • Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen (z.B. Newsletter).
  • Sie haben Widerspruch eingelegt (siehe Art. 21).
  • Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

Für Sie bedeutet das: Wenn ein Datenbroker (wie Acxiom oder Criteo) Daten über Sie gesammelt hat, um sie zu verkaufen, können Sie verlangen, dass diese gelöscht werden. Da Sie nie einen Vertrag mit diesen Firmen geschlossen haben, gibt es meist keinen Grund, die Daten zu behalten.

Artikel 21: Der Joker gegen Werbung

Artikel 21 ist oft noch mächtiger als Artikel 17. Er regelt das Widerspruchsrecht. Besonders Absatz 2 ist entscheidend:

"Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung [...] einzulegen."

Das Geniale daran: Sie müssen keine Gründe nennen. Bei Direktwerbung (und dazu zählt auch der Handel mit Daten zu Werbezwecken) muss das Unternehmen Ihren Widerspruch sofort akzeptieren. Keine "Interessenabwägung", keine Ausreden.

Artikel 15: Wissen ist Macht

Bevor Sie löschen lassen können, müssen Sie oft erst wissen: Wer hat überhaupt meine Daten? Hier hilft Artikel 15 (Auskunftsrecht).

Unternehmen müssen Ihnen auf Anfrage eine kostenlose Kopie aller gespeicherten Daten zusenden. Oft tauchen dabei erschreckende Details auf: Alte Adressen, Bonitäts-Scores, Kaufgewohnheiten oder sogar politische Interessen.

Das Problem: Die Umsetzung

Die Gesetze sind stark. Die Praxis ist mühsam.

  • Sie müssen wissen, welche Firmen es gibt (es sind Hunderte).
  • Sie müssen jedem einzelnen schreiben.
  • Sie müssen Fristen (30 Tage) überwachen.
  • Sie müssen Ausweise kopieren, um sich zu identifizieren.

Genau hier setzt Datenputzer an. Wir automatisieren diesen Prozess. Wir wissen, wen wir anschreiben müssen. Wir formulieren die Briefe juristisch präzise unter Berufung auf Art. 17 und Art. 21. Und wir lassen nicht locker.

FAQ: Ihre Rechte nach DSGVO

Kostet eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO etwas?

Nein, die erste Kopie Ihrer Daten muss das Unternehmen Ihnen laut Gesetz kostenlos zur Verfügung stellen.

Muss ich mich bei der Löschung ausweisen?

Unternehmen dürfen bei berechtigten Zweifeln einen Identitätsnachweis verlangen. Datenputzer hilft dabei, dies sicher und datenschutzkonform abzuwickeln.

Was passiert, wenn eine Firma die Löschung ignoriert?

In diesem Fall kann Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eingelegt werden. Dies ist ein Druckmittel, das Datenputzer bei Bedarf nutzt.

Nutzen Sie Ihr gutes Recht

Lassen Sie uns die Arbeit machen. Wir fordern Ihre Rechte bei über 500 Firmen ein.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.