Revolut-Datenleck September 2026: Ausweiskopien und Kontodaten weg

Von Kevin Pabst
IT-Security Expert
Revolut Datenleck 2026: Bankkarte in der Hand vor einem Laptop als Sinnbild für herausgegebene Kontodaten
Bildquelle: Unsplash (Gemeinfrei)

Kein Passwort wurde geknackt, und trotzdem liegt die komplette Identität auf dem Tisch. Benachrichtigt werden, sobald Ihre Daten im Darknet auftauchen

Die schnelle Antwort: Die Neobank Revolut hat am 12. September 2026 bestätigt, dass Kundendaten an einen unbefugten Dritten herausgegeben wurden. Die Anfragen kamen von einer E-Mail-Adresse innerhalb der echten Domain einer Behörde. Betroffen sein können Pass- oder Führerscheinkopien, Verifizierungs-Selfies, Name, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Telefonnummer, IBAN, Kontoauszüge und vollständige Transaktionslisten einschließlich Bitcoin-Transaktionen. Betroffene wurden per E-Mail informiert. Revolut spricht von einer begrenzten Zahl, nennt aber keine Größenordnung.

Der Vorfall in vier Zahlen

  • 3 Mio. Kunden zählt Revolut in Deutschland, die Zahl der Betroffenen bleibt offen
  • 75 Mio. Datensätze bot ein Krimineller im Juli an, Revolut hält sie für gefälscht
  • 50.150 Kunden traf bereits der Social-Engineering-Vorfall im September 2022
  • 0 Passwörter und Guthaben sind nach Angaben von Revolut betroffen

Der Vorfall im Zeitverlauf

  1. 28. Juli 2026 Angebliche 75 Millionen Datensätze im Untergrund Revolut prüft die Stichprobe und stuft den Bestand als gefälscht ein.
  2. Zeitpunkt offen Gefälschte Behördenanfragen erreichen Revolut Die Absenderadresse liegt in der echten Domain einer Behörde, die Bank gibt Daten heraus.
  3. 12. September 2026 Betroffene erhalten eine E-Mail, Revolut bestätigt Die Adresse ist gesperrt, Behörden und Aufsicht sind informiert.
  4. Jetzt Postfach prüfen, Konto und Identität absichern Nachricht in der App gegenprüfen, Lastschriften kontrollieren, Anrufe misstrauen.

Was Revolut am 12. September bestätigt hat

Am Abend des 11. September 2026 tauchten in sozialen Netzwerken erste Auszüge aus einer E-Mail auf, die Revolut an betroffene Kundinnen und Kunden verschickt hatte. Der bekannte Krypto-Ermittler ZachXBT machte den Vorfall öffentlich und schätzte, dass er begrenzt sei und sich gezielt gegen vermögende Nutzer richte. Unter den Empfängern war auch Mark Karpelès, der frühere Chef der Bitcoin-Börse Mt. Gox, der Teile der Nachricht veröffentlichte. Am 12. September bestätigte Revolut den Vorfall gegenüber mehreren Medien. Nach der Darstellung, die Revolut gegenüber TechCrunch abgab, habe man einen "ausgeklügelten externen Identitätsbetrug" festgestellt, bei dem ein unbefugter Dritter die legitime E-Mail-Domain einer Behörde genutzt habe, um betrügerische Auskunftsersuchen zu stellen. Die Adresse sei nach Entdeckung gesperrt, die betroffene Behörde, Strafverfolger, Datenschutz- und Finanzaufsicht seien informiert worden. Die Systeme von Revolut und die Guthaben der Kunden seien nicht betroffen.

Der entscheidende Satz steht in der Benachrichtigung an die Betroffenen selbst: Die Anfrage sei von einem nicht autorisierten E-Mail-Konto ausgegangen, das direkt innerhalb der Domain-Infrastruktur einer offiziellen Behörde angelegt worden sei. Das ist etwas anderes als eine gefälschte Absenderadresse. Wer ein Postfach in der echten Domain einer Behörde betreibt, besteht jede technische Echtheitsprüfung, weil die Mail tatsächlich von dort kommt. Für die Mitarbeiter bei Revolut, die täglich Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden bearbeiten, sah die Anfrage folglich aus wie jede andere auch. Genau darauf war der Angriff angelegt.

Drei Fragen lässt Revolut offen, und sie sind für Ihre Einordnung die wichtigsten. Erstens die Zahl: Es sei eine "begrenzte Zahl" von Kunden betroffen, eine Größenordnung nennt die Bank nicht. Zweitens die Länder: Ob der Vorfall auf bestimmte Märkte beschränkt ist, sagt Revolut nicht, und auch nicht, welche Behörde in welchem Land nachgeahmt wurde. Drittens der Zeitraum: Wann die Anfragen eingingen und wie lange die Herausgabe lief, bleibt unklar. Zur Einordnung der möglichen Reichweite: Revolut zählt nach Angaben vom Januar 2026 rund drei Millionen Kunden allein in Deutschland, weltweit sind es rund 70 Millionen. Auch wenn der Vorfall gezielt geführt wurde, kommt damit jede Kundin und jeder Kunde grundsätzlich infrage.

Security Alert / Real Talk

Das ist keine Liste mit E-Mail-Adressen, wie sie nach den meisten Leaks kursiert. Es ist das komplette Onboarding-Paket einer Bank: Ihr Ausweis als Bild, Ihr Gesicht als Selfie, Ihre IBAN und dazu die Antwort auf die Frage, wie viel Geld Sie wann wohin bewegt haben. Damit lässt sich nicht nur Ihr Konto imitieren, sondern Sie selbst. Und anders als ein Passwort lässt sich davon nichts zurücksetzen.

Bin ich betroffen? Die Prüfung in vier Fragen

Anders als bei vielen Vorfällen gibt es hier ein klares Signal: Revolut hat die Betroffenen nach eigenen Angaben direkt per E-Mail informiert. Das ist eine gute Nachricht, aber sie hat einen Haken, den Sie kennen sollten. Nach einem öffentlich gewordenen Vorfall folgen erfahrungsgemäß innerhalb weniger Tage Nachahmer-Mails, die genau diese Benachrichtigung kopieren und einen Link zur "Überprüfung Ihres Kontos" beilegen. Die echte Nachricht von Revolut fordert Sie zu keiner Eingabe von Zugangsdaten auf. Die folgenden vier Fragen führen Sie durch die Einordnung.

Bin ich betroffen? In vier Fragen

1
Haben oder hatten Sie ein Konto bei Revolut, auch ein längst ungenutztes?
Nein, nie: hier endet die Prüfung. Ja, aktuell oder früher: weiter zu Frage 2.
2
Liegt seit dem 11. September eine Nachricht von Revolut zu einem Sicherheitsvorfall in Ihrem Postfach oder Spam-Ordner?
Ja: Sie stehen auf der Liste. Klicken Sie keinen Link darin an, sondern lesen Sie die Mitteilung in der App nach. Nein: weiter zu Frage 3.
3
Führen Sie über Revolut größere Guthaben oder handeln Sie dort mit Kryptowährungen?
Ja: Sie gehören zur Zielgruppe, die der Ermittler ZachXBT beschreibt. Behandeln Sie sich als möglicherweise betroffen. Nein: weiter zu Frage 4.
4
Erreichen Sie Anrufe oder Nachrichten, die Ihre IBAN, einzelne Umsätze oder Ihren Kontostand korrekt nennen?
Ja: als Betrugsversuch behandeln. Echtes Wissen über Ihre Umsätze ist kein Echtheitsbeweis mehr. Nein: nichts gefunden, bleiben Sie in den nächsten Wochen aufmerksam.
Keine Nachricht und keine Auffälligkeit? Dann spricht nach heutigem Stand wenig dafür, dass Ihr Konto dabei war. Verlassen Sie sich trotzdem nicht darauf, dass die Liste vollständig ist: Revolut nennt weder Zahl noch Zeitraum, und ob es weitere Anfragen aus derselben Quelle gab, ist offen.

Ein Detail, das in den Meldungen kaum vorkommt: Auch wer sein Revolut-Konto vor Jahren geschlossen hat, kann im Bestand stehen. Banken müssen Identifizierungsunterlagen nach dem Geldwäschegesetz fünf Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahren, die Ausweiskopie und das Selfie liegen also auch nach der Kündigung weiter vor. Ein Auskunftsersuchen einer Behörde erfasst diese Altbestände genauso wie aktive Konten.

Welche Daten im Spiel sind und welches Risiko daraus folgt

Die Liste in der Benachrichtigung ist lang, und es lohnt sich, sie nicht als Ganzes zu lesen, sondern in vier Blöcken. Jeder davon steht für eine eigene Betrugsmasche, und die Kombination macht sie gefährlicher, als es jeder Block für sich wäre.

Was alle vier Blöcke gemeinsam haben: Nichts davon lässt sich zurücksetzen. Ein Passwort ändern Sie in einer Minute, Ihr Geburtsdatum, Ihr Gesicht und Ihre Transaktionsgeschichte bleiben, wie sie sind. Was Sie beeinflussen können, ist die Zahl der Stellen, an denen dieses Profil mit weiteren Fragmenten aus anderen Quellen zusammengeführt werden kann. Ihre Bestände bei über 100 Datenbrokern löschen lassen und damit die Anzahl der Orte verringern, an denen Name, Adresse und Geburtsdatum bereits zusammen vorliegen.

Wie eine gefälschte Behördenanfrage überhaupt funktioniert

Banken erhalten täglich Auskunftsersuchen von Polizei, Staatsanwaltschaften, Steuer- und Zollbehörden. In dringenden Fällen, etwa bei Gefahr für Leib und Leben, gibt es beschleunigte Verfahren, bei denen die Bank Daten herausgibt, bevor ein förmlicher Beschluss vorliegt. Genau dieses Vertrauen nutzen Angreifer seit einigen Jahren aus. Der Ablauf ist immer derselbe: Ein Behördenkonto wird kompromittiert oder ein Postfach in einer Behördendomain angelegt, dann gehen mit gestohlenem Briefkopf und dringlichem Ton Anfragen an Plattformen und Finanzdienstleister. Weil die Mail technisch echt ist, greifen weder Spamfilter noch Absenderprüfung. Die einzige Verteidigung wäre ein Rückruf über einen unabhängig ermittelten Kontakt bei der Behörde, und genau dieser Schritt fehlt in der Praxis oft, wenn es schnell gehen soll.

Für Sie als Kundin oder Kunde folgt daraus eine unbequeme Einsicht: Sie haben diesen Vorfall durch nichts verursacht und hätten ihn durch nichts verhindern können. Kein Passwort, keine Zwei-Faktor-Authentifizierung und keine Vorsicht Ihrerseits spielt hier eine Rolle, weil der Angriff nicht an Ihrer Tür stattfand, sondern am Hinterausgang der Bank. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Folgen kontrollieren, denn das ist der einzige Teil, der noch in Ihrer Hand liegt.

Eine Randnotiz zur Einordnung: Bereits Ende Juli 2026 hatte ein Krimineller in einem Untergrundforum eine Datenbank mit angeblich 75 Millionen Revolut-Datensätzen für 500 US-Dollar angeboten. Revolut prüfte die Stichprobe und erklärte, keine der enthaltenen Nutzer- und Kartenkennungen entspreche einer echten Revolut-Kennung, der Bestand sei sehr wahrscheinlich gefälscht, wie heise online am 28. Juli 2026 berichtete. Der jetzt bestätigte Vorfall ist davon unabhängig. Er betrifft deutlich weniger Menschen, aber jede einzelne Person deutlich tiefer.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Die übliche Reihenfolge nach einem Leak, also Passwort ändern und Sitzungen beenden, hilft hier nur am Rande, denn Zugangsdaten sind nicht betroffen. Das Gewicht liegt auf drei Dingen: der Echtheit der Benachrichtigung, dem Schutz Ihres Kontos vor Folgemissbrauch und dem Erkennen der Nachwelle.

Diese Schritte schließen die akuten Türen. Was sie nicht ändern: Ob und wann dieser Datensatz weiterverkauft wird, entscheiden andere. Deshalb ist die zweite Hälfte des Schutzes nicht das Aufräumen von heute, sondern das Wissen, wann Ihre Daten tatsächlich in Umlauf geraten. Darknet-Überwachung für Ihre E-Mail-Adresse einrichten und den Moment nicht verpassen, in dem aus dem Vorfall ein Handel wird.

Was die DSGVO von Revolut verlangt

Für deutsche Kundinnen und Kunden ist die Vertragspartnerin die Revolut Bank UAB mit Sitz in Vilnius. Federführende Datenschutzaufsicht ist deshalb die litauische Staatliche Datenschutzinspektion, nicht eine deutsche Landesbehörde. An der Rechtslage ändert das nichts, denn die DSGVO gilt in Litauen wie in Deutschland. Nach Art. 33 DSGVO muss Revolut den Vorfall binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Aufsicht melden. Nach Art. 34 DSGVO sind die Betroffenen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten zur Folge hat. Bei Ausweiskopien, Selfies und vollständigen Kontoauszügen ist diese Schwelle ohne Zweifel erreicht, und Revolut hat die Benachrichtigung nach eigener Darstellung auch vorgenommen.

Wer betroffen ist, hat zwei weitere Hebel. Erstens das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO: Sie können von Revolut verlangen, Ihnen mitzuteilen, welche Ihrer Daten genau herausgegeben wurden, an welchem Datum und in welchem Umfang. Die pauschale Liste aus der Benachrichtigung ersetzt diese Auskunft nicht. Zweitens ein möglicher Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO, wenn Ihnen durch den Vorfall ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Der Kontrollverlust über ein Ausweisdokument und die eigene Finanzhistorie könnte nach der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als solcher Schaden in Betracht kommen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, wie Gerichte bislang entschieden haben und was Sie dokumentieren sollten, lesen Sie in unserem Überblick zu Entschädigung nach Datenlecks: Wann Betroffenen Schadenersatz zustehen kann. Eine Beschwerde können Sie nach Art. 77 DSGVO auch bei der Aufsichtsbehörde in Ihrem eigenen Bundesland einreichen, die sie an die litauische Stelle weiterleitet.

Häufige Fragen zum Revolut-Datenleck

Bin ich vom Revolut-Datenleck betroffen?
Revolut hat die Betroffenen nach eigenen Angaben am 12. September 2026 direkt per E-Mail informiert. Wer keine solche Nachricht erhalten hat, steht nach dem aktuellen Stand nicht auf der Liste. Eine öffentliche Abfrageseite gibt es nicht, und Revolut nennt weder die Zahl der Betroffenen noch die betroffenen Länder. Prüfen Sie deshalb Ihr Postfach einschließlich des Spam-Ordners auf eine Nachricht von Revolut zu einem Sicherheitsvorfall und gleichen Sie deren Inhalt mit den Mitteilungen in der Revolut-App ab. Nach Einschätzung des Sicherheitsforschers ZachXBT richtete sich der Vorfall gezielt gegen vermögende Kunden.
Welche Daten sind beim Revolut-Vorfall betroffen?
Laut der Benachrichtigung an Betroffene können Name, Geburtsdatum, Beruf, Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer herausgegeben worden sein, dazu Kopien von Reisepass oder Führerschein, das bei der Kontoeröffnung aufgenommene Verifizierungs-Selfie, die IBAN, Kontostatus und Eröffnungsdatum, Kontoauszüge, Auszahlungen und die vollständige Transaktionshistorie einschließlich Bitcoin-Transaktionen. Passwörter und Kundenguthaben sind nach Angaben von Revolut nicht betroffen, die Systeme der Bank wurden nicht gehackt.
Wurde Revolut gehackt?
Nein, nicht im technischen Sinne. Nach Darstellung von Revolut hat ein unbefugter Dritter eine E-Mail-Adresse innerhalb der echten Domain einer Behörde genutzt und darüber Auskunftsersuchen gestellt, wie sie Banken regelmäßig von Ermittlungsbehörden erhalten. Revolut hat diese Anfragen für echt gehalten und die Daten herausgegeben. Der Angriff traf also den Prozess, mit dem die Bank Behördenanfragen prüft, nicht ihre IT-Systeme. Welche Behörde betroffen war und in welchem Land, sagt Revolut nicht.
Hat das etwas mit den 75 Millionen Datensätzen aus dem Juli zu tun?
Nach allem, was bekannt ist, nicht. Ende Juli 2026 bot ein Krimineller in einem Untergrundforum eine Datenbank mit angeblich 75 Millionen Revolut-Datensätzen für 500 US-Dollar an. Revolut prüfte die Stichprobe und erklärte, keine der enthaltenen Nutzer- und Kartenkennungen entspreche einer echten Revolut-Kennung, der Datensatz sei sehr wahrscheinlich gefälscht. Der jetzt bestätigte Vorfall ist davon unabhängig, betrifft deutlich weniger Personen und umfasst dafür erheblich sensiblere Daten.
Muss ich meinen Reisepass oder Personalausweis erneuern lassen?
Eine Verlustanzeige ist der falsche Reflex, denn Sie besitzen das Dokument noch, und ein Ersatzdokument macht die abgeflossene Kopie nicht ungültig. Sinnvoller ist es, die Kopie als bekannt zu behandeln: Achten Sie auf Post zu Konten, Verträgen oder Bestellungen, die Sie nie abgeschlossen haben, erstatten Sie bei ersten Anzeichen von Identitätsmissbrauch Anzeige und lassen Sie bei Auskunfteien einen Hinweis auf Identitätsmissbrauch hinterlegen. Ein neues Dokument ist erst dann sinnvoll, wenn die alte Kopie nachweislich missbraucht wurde.

Warum die Benachrichtigung von heute nicht das Ende ist

Wer die Daten jetzt besitzt und was er damit vorhat, weiß niemand, auch Revolut nicht. Erfahrungsgemäß landen solche Bestände nicht am Tag des Vorfalls im Darknet. Bei einem gezielten Zugriff auf vermögende Kunden werden sie zunächst selbst ausgenutzt oder im kleinen Kreis weitergegeben und erst Wochen oder Monate später breiter gehandelt oder in Sammlungen veröffentlicht. Wer heute prüft und nichts findet, kann also längst betroffen sein, ohne es zu wissen. Unser Darknet-Radar beobachtet Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse fortlaufend und meldet sich sofort, sobald sie infolge eines Hacks oder einer Datenpanne im Darknet auftaucht oder gehandelt wird, also genau in dem Moment, in dem die Daten tatsächlich kursieren, und nicht erst, wenn die erste Lastschrift oder der erste Vertrag in Ihrem Namen aufgetaucht ist. Im Tarif Tiefenreinigung kommt der Schadensersatz-Service hinzu: Sind Sie von einem Vorfall betroffen, weisen wir Sie auf passende Sammel- oder Musterklagen und auf mögliche Ansprüche nach Art. 82 DSGVO hin, damit Sie Ihre Rechte gegenüber dem verantwortlichen Unternehmen wahrnehmen können. Wir informieren über laufende Verfahren und leisten keine eigene Rechtsberatung. Der Unterschied zum kostenlosen Check bleibt wichtig: Er zeigt Ihnen, was heute bereits veröffentlicht ist. Das dauerhafte Monitoring ist das, was Sie erreicht, wenn später etwas auftaucht.

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