Passagierdaten-Leck: 220 Millionen Datensätze mit Passnummern

Von Kevin Pabst
IT-Security Expert
Passagierdaten Leck 2026: Reisepass auf einer Weltkarte als Sinnbild für offengelegte Passnummern und Flugrouten
Bildquelle: Unsplash (Gemeinfrei)

Eine Passnummer überlebt jedes Passwort. Frühwarnung für Ihre Identität einrichten

Die schnelle Antwort: Die Sicherheitsforscher von Kinryū Labs haben am 8. September 2026 einen ungesicherten Datenbank-Cluster öffentlich gemacht, der 220,8 Millionen Meldedatensätze von Fluggästen und Crewmitgliedern enthielt, darunter Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer und komplette Flugrouten aus neun Jahren. Betroffen sein kann, wer zwischen Januar 2017 und April 2026 nach, von oder über Vietnam geflogen ist.

Der Vorfall in vier Zahlen

  • 220,8 Mio. Datensätze lagen offen, darunter 10,5 Millionen von Crewmitgliedern
  • 9 Jahre Flughistorie stecken darin, von Januar 2017 bis April 2026
  • 5 Tage vergingen vom Hinweis am 3. bis zur Schließung am 8. Juni 2026
  • 107 GB Daten lagen in 29 Indizes, ein Cloud-Pfad nahm Standard-Zugangsdaten an

Der Vorfall im Zeitverlauf

  1. Oktober 2022 Der Server taucht auf Die Suchmaschine FOFA erfasst den Rechner, ab Juli 2023 als Datenbank.
  2. 3. Juni 2026 Forscher finden den Cluster Fünf Tage später ist der Zugang zu, am 8. Juni 2026.
  3. 8. September 2026 Der Fund wird öffentlich Eine Betreiberin hat sich bis heute nicht zu erkennen gegeben.
  4. Jetzt Selbst nachsehen Reisen nach oder über Vietnam seit 2017 durchgehen und einordnen.

Was am 8. September offengelegt wurde

Der Fund stammt von den Sicherheitsforschern von Kinryū Labs, die bei einer Erhebung offen erreichbarer Datenbanken auf einen Elasticsearch-Cluster mit dem Namen pax-info stießen. Elasticsearch ist eine Suchdatenbank, wie sie viele Unternehmen für große Bestände einsetzen. Sie ist schnell und bequem, aber in der Grundeinstellung nicht auf Abschottung ausgelegt: Wer den Rechner erreicht und keine zusätzliche Absicherung vorfindet, liest den kompletten Inhalt wie ein Inhaltsverzeichnis. Genau das war hier möglich. Die Forscher berichten von zwei Fehlkonfigurationen, die zusammen die Tür öffneten: Der direkte Weg aus dem Internet wies Anfragen zwar mit einer Fehlermeldung ab, ein zweiter, über einen Cloud-Dienst geführter Pfad akzeptierte jedoch Standard-Zugangsdaten, also die ab Werk vergebene Kombination, die beim Einrichten geändert werden soll und es hier offenbar nicht wurde.

Der Umfang ist auch für einen Vorfall dieser Größenordnung ungewöhnlich präzise dokumentiert. In 29 Indizes und rund 107 Gigabyte lagen nach Angaben der Forscher 210.318.069 Datensätze von Passagieren und 10.465.631 von Crewmitgliedern, zusammen 220.783.700 Einträge. Der Bestand reicht von Januar 2017 bis April 2026, umfasst also neun Jahre internationalen Luftverkehrs. Die Erstveröffentlichung bei BleepingComputer vom 8. September 2026 nennt Fluggesellschaften aus dem asiatisch-pazifischen Raum, aus Europa und dem Nahen Osten; in Stichproben fanden sich Reisende mit koreanischer, chinesischer, kanadischer und neuseeländischer Staatsangehörigkeit.

Die Adressen des Rechners lagen im Netzbereich eines staatlichen vietnamesischen Telekommunikationsunternehmens in Hanoi. Mehr als diese Verortung ist bislang nicht belegt. Wer die Datenbank betrieben hat, ist offen: Nach den vorliegenden Berichten hat sich keine Organisation dazu bekannt, obwohl die Forscher ihren Fund ab dem 3. Juni 2026 an vietnamesische Stellen, an betroffene Fluggesellschaften und an nationale Notfallteams gemeldet hatten. Das Sicherheitsteam von Singapore Airlines soll bei der Koordination geholfen haben. Am 8. Juni 2026 war der Zugang geschlossen, veröffentlicht wurde der Fall erst drei Monate später.

Eine Einordnung gehört an dieser Stelle dazu, weil sie in vielen Kurzmeldungen fehlt. Die Forscher fanden nach eigener Darstellung keine Erpresserbotschaften und keine fremden Datenbereiche, also keine Spuren, die auf einen Angreifer hindeuten würden. Zugleich lagen ihnen keine Server-Protokolle vor. Damit lässt sich schlicht nicht feststellen, ob jemand den Bestand vor der Schließung kopiert hat. Belegt ist die Erreichbarkeit, nicht der Diebstahl. Beunruhigend bleibt dennoch ein Detail aus der Chronologie: Die Suchmaschine FOFA, die offene Systeme im Netz indexiert, hatte den Rechner bereits im Oktober 2022 erfasst und ab Juli 2023 als Datenbank erkannt. Über die Frage, wie lange dieser Zustand tatsächlich bestand, sagt das mehr aus als die fünf Tage zwischen Meldung und Schließung.

Security Alert / Real Talk

Bei einem Passwort-Leak lautet der erste Rat: ändern. Hier greift dieser Reflex ins Leere. Eine Reisepassnummer lässt sich nicht zurücksetzen, sie läuft ab. Wer 2019 mit einem Pass geflogen ist, der bis 2029 gültig ist, trägt dieselbe Nummer noch ein halbes Jahrzehnt mit sich herum. Genau deshalb sind Dokumentennummern in kriminellen Beständen so viel langlebiger als Zugangsdaten.

Bin ich betroffen? Die Prüfung läuft über Ihre Reisehistorie

Es gibt keine Abfrageseite und keine Betroffenenliste, und es wird voraussichtlich auch keine geben, solange sich niemand als verantwortliche Stelle bekennt. Das klingt zunächst nach einer Sackgasse, ist aber in diesem Fall weniger schlimm als bei einem Datenleck aus einem Kundenkonto. Der Grund liegt im Meldeformat selbst: APIS-Daten entstehen ausschließlich bei internationalen Flügen mit einem klar benennbaren Ziel- oder Transitland. Sie können Ihre Betroffenheit deshalb erstaunlich genau selbst eingrenzen, ohne auf eine Bestätigung angewiesen zu sein.

Bin ich betroffen? In vier Fragen

1
Sind Sie je nach Vietnam geflogen, von dort zurück oder dort umgestiegen?
Nein, nie: hier endet die Prüfung. Ja oder unsicher: weiter zu Frage 2.
2
Lag dieser Flug zwischen Januar 2017 und April 2026?
Ja: Ihre Meldedaten fallen in den erfassten Zeitraum. Nein, später: weiter zu Frage 3.
3
Benutzen Sie den Reisepass von damals heute noch?
Ja: Nummer und Ablaufdatum sind weiterhin gültig und damit verwertbar. Nein, längst ersetzt: weiter zu Frage 4.
4
Erreichen Sie Nachrichten, die Ihre alte Reise, Ihren Sitzplatz oder Ihre Passnummer korrekt nennen?
Ja: als Betrugsversuch behandeln, nicht als Echtheitsbeweis. Nein: derzeit unauffällig, bleiben Sie aufmerksam.
Viermal unauffällig? Dann spricht wenig dafür, dass Ihre Meldedaten in diesem Bestand stehen. Beachten Sie trotzdem: Auch Umstiege zählen. Wer über Hanoi oder Ho-Chi-Minh-Stadt weitergeflogen ist, ohne das Land je zu betreten, taucht in denselben Meldelisten auf wie ein Urlaubsgast.

Für den deutschsprachigen Raum ist die dritte Frage die unangenehmste. Vietnam wird aus Deutschland regelmäßig direkt angeflogen, es ist ein etabliertes Fernreiseziel, und in Deutschland lebt zudem die größte vietnamesische Gemeinschaft Europas, für die Heimatflüge zum Alltag gehören. Neun Jahrgänge solcher Flüge ergeben eine erhebliche Zahl an Reisenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Eine belastbare Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit liegt allerdings nicht vor, und sie wird von uns auch nicht geschätzt: Die Forscher haben Stichproben veröffentlicht, keine Länderstatistik. Dauerhafte Überwachung Ihrer Kontaktdaten einrichten, damit Sie nicht auf eine Betroffenenliste warten müssen, die es hier nicht geben wird.

Welche Daten offenlagen und welches Risiko daraus folgt

"Passagierdaten" klingt nach Buchungsunterlagen. Das Meldeformat ist aber etwas anderes und in mancher Hinsicht heikler, weil es die amtliche Identität mit der Bewegung verknüpft. Vier Blöcke sind zu unterscheiden, und jeder öffnet eine eigene Tür.

Wie wirksam Reisedaten in der Hand von Betrügern sind, hat sich im Sommer schon einmal gezeigt, damals allerdings auf dem kurzen Weg über die Buchung selbst. Wie Kriminelle mit echten Aufenthaltsdaten im Namen der Unterkunft schreiben und woran Sie solche Nachrichten erkennen, steht in unserer Analyse zum Hotel-Datenleck vom Juli 2026 und den Betrugsmails im Namen Ihres Hotels. Der Mechanismus ist derselbe, nur dass hier nicht die Übernachtung, sondern die Ausweisnummer die Beglaubigung liefert.

Warum niemand Sie über diesen Vorfall informieren wird

Bei einem Datenleck in Europa folgt auf die Entdeckung ein festes Verfahren: Der Verantwortliche meldet den Vorfall binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde und benachrichtigt bei hohem Risiko die Betroffenen unmittelbar. Dieses Verfahren setzt voraus, dass es einen Verantwortlichen gibt, also eine Stelle, die über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Genau daran scheitert es hier. Der Rechner stand im Adressbereich eines vietnamesischen Netzbetreibers, aber ein Betreiber der Datenbank hat sich nach den vorliegenden Berichten nicht zu erkennen gegeben. Ohne benannte Stelle läuft keine Frist, und es existiert keine Adresse, an die sich eine europäische Aufsichtsbehörde wenden könnte.

Für Sie hat das eine unbequeme praktische Folge: Das Ausbleiben einer Nachricht ist in diesem Fall keine Entwarnung, sondern der zu erwartende Normalzustand. Wie das Verfahren aussieht, wenn ein Unternehmen tatsächlich in der Pflicht steht, welche Fristen dann gelten und was in einer solchen Benachrichtigung stehen muss, erklärt unser Beitrag zur Meldepflicht bei Datenpannen nach Art. 33 und 34 DSGVO. Der Vergleich lohnt sich, weil er zeigt, wie viel Schutz an einer einzigen Voraussetzung hängt, nämlich daran, dass überhaupt jemand greifbar ist.

Erwähnenswert ist der Hintergrund der Datenübermittlung selbst, weil er die verbreitete Frage "Warum gibt meine Airline so etwas heraus?" auflöst. APIS steht für Advance Passenger Information System. Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, vor Start und Landung die Ausweisdaten aller an Bord befindlichen Personen an die Grenzbehörden des Ziellandes zu übermitteln, damit dort vor der Ankunft geprüft werden kann. Fast jeder Staat verlangt das für internationale Flüge. Der entscheidende Punkt für Ihre Einordnung: In dem Moment, in dem diese Daten übermittelt sind, liegen sie in staatlichen oder staatsnahen Systemen eines anderen Landes, und über deren Absicherung entscheidet weder die Airline noch die europäische Aufsicht.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Die folgenden Schritte sind bewusst anders sortiert als bei einem Passwort-Leck. Weil Sie den wichtigsten Datensatz nicht zurücksetzen können, verlagert sich das Gewicht von der schnellen Reparatur auf das dauerhafte Erkennen von Missbrauch.

Diese fünf Schritte bestimmen, wie Sie mit dem Vorfall umgehen. Sie ändern nichts daran, dass Ihr Name mit Geburtsdatum und Anschrift ohnehin bei kommerziellen Datenhändlern zusammenläuft und dort mit jedem weiteren Fund verknüpft wird. Genau an dieser Verknüpfung setzen wir an: Anstatt nur die Folgen eines einzelnen Vorfalls abzuräumen, nutzen wir den Hebel des Art. 17 DSGVO und fordern die Löschung Ihrer Bestände bei über 100 Brokern an. Löschanfragen anstoßen und Frühwarnung gemeinsam aktivieren.

Häufige Fragen zum Passagierdaten-Leck

Bin ich von dem Passagierdaten-Leck betroffen?
Eine Betroffenenliste und eine Abfragemöglichkeit gibt es nicht, weil sich bis heute keine Stelle als Betreiberin der Datenbank bekannt hat. Die Eingrenzung läuft deshalb über Ihre eigene Reisehistorie: Betroffen sein können Sie, wenn Sie zwischen Januar 2017 und April 2026 nach Vietnam geflogen sind, von dort zurückgeflogen sind oder an einem vietnamesischen Flughafen umgestiegen sind. Es geht dabei nicht um eine Buchung bei einer bestimmten Fluggesellschaft, sondern um die Meldedaten, die jede Airline vor Start und Landung an die Behörden des Ziellandes übermittelt. Wer Vietnam in diesem Zeitraum nie berührt hat, ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht in diesem Bestand.
Welche Daten standen in der offenen Datenbank?
Nach der Auswertung von Kinryū Labs enthielt der Cluster Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, dazu die Nummer des Reisepasses oder Reisedokuments samt Ablaufdatum und ausstellendem Staat. Hinzu kamen die vollständigen Reisedaten: Fluggesellschaft, Flugnummer, Abflug- und Zielflughafen, Transitstationen, Sitzplatznummer, Gepäckreferenzen sowie geplante, geschätzte und tatsächliche Flugzeiten. Zahlungsdaten, Passwörter und Passfotos werden in den Berichten nicht genannt und gehören auch nicht zum Meldeformat. Insgesamt waren es 210.318.069 Datensätze von Passagieren und 10.465.631 von Crewmitgliedern.
Kann ich meine Reisepassnummer sperren oder ändern lassen?
Nein, und das ist der entscheidende Unterschied zu einem Passwort- oder Kartenleck. Eine Sperrung im Fahndungsbestand gibt es in Deutschland nur für verlorene oder gestohlene Dokumente, und eine Verlustmeldung für einen Pass, den Sie noch besitzen, wäre eine falsche Angabe gegenüber der Behörde. Die Nummer ändert sich erst, wenn ein neuer Pass ausgestellt wird, regulär also mit dem Ablauf der Gültigkeit. Nicht betroffen ist die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises: Sie hängt am Chip des Ausweises und an Ihrer PIN, nicht an einer Passnummer in einer Flugmeldung. Praktisch bleibt Ihnen deshalb der wachsame Umgang mit allem, was Ihre Passnummer als Echtheitsbeweis benutzt.
Warum bekomme ich keine Benachrichtigung nach der DSGVO?
Die Informationspflicht nach Art. 34 DSGVO trifft den Verantwortlichen, also die Stelle, die über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Genau diese Stelle ist hier unbekannt: Der Server stand im Adressbereich eines vietnamesischen Netzbetreibers, ein Betreiber der Datenbank hat sich aber nach den vorliegenden Berichten nicht zu erkennen gegeben. Ohne benannten Verantwortlichen gibt es keine Meldefrist, die laufen könnte, und keine Adresse, an die sich eine europäische Aufsichtsbehörde wenden könnte. Rechnen Sie in diesem Fall also nicht mit einem Brief oder einer E-Mail, sondern gehen Sie davon aus, dass Sie selbst prüfen müssen.
Was ist APIS, und warum hat eine Airline meine Passnummer weitergegeben?
APIS steht für Advance Passenger Information System. Gemeint sind die Meldedaten, die Fluggesellschaften vor Start und Landung an die Grenzbehörden des Ziellandes übermitteln müssen, damit dort vor der Ankunft eine Kontrolle möglich ist. Das ist kein Zusatzgeschäft der Airline, sondern eine gesetzliche Pflicht, die weltweit fast jeder Staat für internationale Flüge vorschreibt. Genau daraus folgt die eigentliche Schwachstelle dieses Falls: Die Daten verlassen den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und landen in staatlichen oder staatsnahen Systemen, deren Absicherung sich weder Sie noch die Airline aussuchen können.

Warum eine einmalige Prüfung hier zu wenig ist

Ob dieser Bestand kopiert wurde, weiß bis heute niemand, und selbst wenn er kopiert wurde, tauchen solche Daten in aller Regel nicht sofort im Darknet auf. Sie werden zunächst im kleinen Kreis gehandelt und erst Wochen oder Monate später breit verkauft oder als Sammlung veröffentlicht. Wer heute einmal prüft und nichts findet, kann deshalb längst betroffen sein, ohne es zu wissen, und bei diesem Vorfall kommt erschwerend hinzu, dass keine Stelle Sie je benachrichtigen wird. Unser Darknet-Radar beobachtet Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse fortlaufend und meldet sich, sobald sie infolge eines Hacks oder einer Datenpanne dort auftaucht oder gehandelt wird, also in dem Moment, in dem die Daten tatsächlich kursieren, und nicht erst, wenn im Ausland ein Vertrag auf Ihren Namen läuft. Im Tarif Tiefenreinigung kommt der Schadensersatz-Service hinzu: Sind Sie von einem Vorfall betroffen, weisen wir Sie auf passende Sammel- oder Musterklagen und auf mögliche Ansprüche nach Art. 82 DSGVO hin, damit Sie Ihre Rechte gegenüber der verantwortlichen Stelle wahrnehmen können. Wir informieren dabei über laufende Verfahren und leisten keine eigene Rechtsberatung. Der Unterschied zum kostenlosen Check bleibt wichtig: Er zeigt Ihnen, was heute bereits veröffentlicht ist. Das dauerhafte Monitoring ist das, was Sie erreicht, wenn später etwas auftaucht.

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Welche Behörde am anderen Ende der Welt Ihre Ausweisdaten wie verwahrt, können Sie nicht beeinflussen. Was kommerzielle Datenhändler über Sie zusammentragen, sehr wohl. Wir fordern Ihre Bestände bei über 100 Brokern zur Löschung an und schlagen Alarm, sobald Ihre Adresse an anderer Stelle auftaucht.

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