Cyberangriff auf Berliner Landesnetz: Senat räumt Datenabfluss ein

Von Kevin Pabst
IT-Security Expert
Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz 2026: Rotes Rathaus als Sitz der Berliner Verwaltung
Bildquelle: Unsplash (Gemeinfrei)

Bei einem Behördenvorfall können Sie den Anbieter nicht wechseln: Diese Akten liegen dort, ob Sie wollen oder nicht. Frühwarnung für Ihre E-Mail-Adresse einrichten

Die schnelle Antwort: Nach dem Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz hat der Senat seine Darstellung am 26. August 2026 korrigiert. Ein Abfluss personenbezogener Daten ist nun nicht mehr auszuschließen, betroffen ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Wer dort ein Verfahren, einen Antrag oder einen Vertrag laufen hatte, sollte sich vorerst als möglicherweise betroffen behandeln.

Auf einen Blick: der Angriff auf das Berliner Landesnetz

  • Angriff entdeckt am Freitag, 14. August 2026, Datenabfluss laut Senat zwischen dem 7. und 12. August.
  • Zwei Senatsverwaltungen betroffen: Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
  • Am 19. August hieß es offiziell, es seien keine sensiblen Daten abgeflossen. Am 26. August wurde das kassiert.
  • Wohngeld konnte in Berlin mehrere Tage weder beantragt noch ausgezahlt werden.
  • Erpresser fordern laut Medienberichten 30 Bitcoin und behaupten, rund sechs Terabyte erbeutet zu haben.
  • Eine Betroffenenliste gibt es nicht, die forensische Auswertung läuft noch.

Was am 26. August korrigiert wurde

Die Chronologie dieses Vorfalls ist ungewöhnlich, und sie erklärt, warum viele Berlinerinnen und Berliner den Fall bis vor wenigen Tagen für erledigt hielten. Entdeckt wurde der Angriff auf das Landesnetz am Freitag, dem 14. August 2026. Beide betroffenen Senatsverwaltungen wurden umgehend vom Netz getrennt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. In der amtlichen Mitteilung vom 19. August, nachzulesen in der offiziellen Meldung des Landes Berlin zum Hackerangriff, wurde der Regierende Bürgermeister Kai Wegner mit der Einschätzung zitiert, nach damaligem Kenntnisstand seien keine sensiblen Daten abgeflossen. In der Folge war zusätzlich von frei verfügbaren Geodaten die Rede, also von Kartenmaterial ohne Personenbezug.

Diese Darstellung hat die Senatskanzlei am 26. August 2026 kassiert. Nun heißt es, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch personenbezogene oder andere nicht öffentliche Daten betroffen seien. Der Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Hauer kündigte an, die zuständigen parlamentarischen Gremien und Behörden zu informieren, sobald belastbare Erkenntnisse zu Umfang und Inhalt der Daten vorlägen. Konkretisiert wurde die Korrektur auf die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Nach aktuellem Ermittlungsstand sollen die Daten zwischen dem 7. und 12. August abgeflossen sein, die Angreifer waren also bereits eine gute Woche im Netz, bevor jemand etwas bemerkte. Die forensische Untersuchung des Landesnetzes läuft weiter, nach Informationen des Tagesspiegels unter Beteiligung eines externen Sicherheitsdienstleisters.

Security Alert / Real Talk

Die erste Entwarnung nach einem Hack ist fast nie die letzte Aussage. Sie beruht auf dem, was die Verantwortlichen in den ersten Tagen sehen können, und in den ersten Tagen sieht man wenig. Wer den Vorfall am 19. August abgehakt hat, hat die eigentliche Nachricht verpasst. Nehmen Sie frühe Beschwichtigungen bei Datenpannen grundsätzlich als Zwischenstand, nicht als Ergebnis.

Bin ich betroffen? Die Eingrenzung ohne offizielle Liste

Eine Betroffenenliste existiert nicht, und sie wird auch in den nächsten Tagen nicht erscheinen, weil die Auswertung der abgeflossenen Datenmengen läuft. Sie können die Frage aber deutlich schärfer eingrenzen, als es die Berichterstattung tut. Entscheidend ist nicht Ihr Wohnort, sondern der Aktenkontakt: Es geht um Vorgänge bei zwei konkreten Häusern der Berliner Verwaltung. Arbeiten Sie die folgenden Punkte der Reihe nach ab.

Genau an dieser Stelle stößt jede Eigenrecherche an ihre Grenze. Ob Ihr Datensatz tatsächlich in dem abgeflossenen Bestand steckt, kann Ihnen derzeit niemand sagen, auch die Verwaltung selbst nicht. Ihre E-Mail-Adresse dauerhaft überwachen lassen ist der einzige Weg, der nicht davon abhängt, dass eine dritte Stelle rechtzeitig Bescheid gibt.

Warum Behördenakten anders wiegen als ein Shop-Datensatz

Bei einem gehackten Onlineshop denken die meisten Menschen zuerst an ihr Passwort. Bei einer Verwaltungsakte gibt es oft gar kein Passwort, und trotzdem ist der Schaden potenziell größer. Der Grund ist die Verknüpfungstiefe: Eine Behördenakte enthält typischerweise nicht nur Kontaktdaten, sondern auch einen Sachverhalt, also die Information, worum es in Ihrem Fall ging. Diese Kombination macht Betrugsversuche glaubwürdig, weil der Absender etwas weiß, das nur eine echte Behörde wissen kann. Die folgende Übersicht ordnet den in solchen Akten üblichen Datentypen ihr konkretes Missbrauchsrisiko zu.

Datentyp in der Akte Konkretes Risiko Zurücksetzbar?
Name, Anschrift, Geburtsdatum Bestellbetrug auf Ihren Namen, gefälschte Behördenpost, Grundlage für Identitätsdiebstahl Praktisch nicht
Aktenzeichen und Sachverhalt Der Echtheitsbeweis für jede Betrugsnachricht: Wer Ihr Aktenzeichen nennt, wirkt wie die Behörde selbst Nein, der Vorgang bleibt
Bankverbindung (IBAN) Unberechtigte Lastschriften, gefälschte Rückzahlungsaufforderungen mit geänderter Kontonummer Nur mit neuer IBAN
Einkommens- und Haushaltsangaben Sozialdaten mit hohem Schutzbedarf, geeignet für gezielte Ansprache und für Druckaufbau Nein
Kfz-Kennzeichen und Fahrzeugdaten Verknüpfung von Person, Adresse und Fahrzeug, Grundlage für gefälschte Bußgeldschreiben Nur mit Ummeldung
Zugangsdaten aus Verwaltungssystemen Betrifft primär Beschäftigte, ermöglicht Angreifern aber Folgezugriffe auf weitere Datenbestände Ja, durch Zurücksetzen

Lesen Sie die rechte Spalte, dann sehen Sie den Kern des Problems. Bei einem Passwort-Leak sind Sie nach zehn Minuten wieder handlungsfähig. Bei einer Verwaltungsakte gibt es nichts zu tauschen: Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum und der Umstand, dass Sie 2023 einen bestimmten Vorgang hatten, lassen sich nicht zurücksetzen. Solche Datensätze veralten kaum. Sie werden im Gegenteil wertvoller, je mehr weitere Quellen sich damit verknüpfen lassen.

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Was Sie jetzt konkret tun sollten

Weil weder Zugangsdaten von Bürgerinnen und Bürgern noch eine konkrete Betroffenenliste im Raum stehen, sieht die Prioritätenliste hier anders aus als nach einem klassischen Konto-Hack. Sortieren Sie nach Wirkung, nicht nach Aufwand.

Diese Schritte begrenzen den Schaden aus diesem einen Vorfall. Sie ändern nichts daran, dass dieselbe Kombination aus Name, Anschrift und Geburtsdatum parallel auch völlig legal zirkuliert, nämlich in den Beständen kommerzieller Werbe- und Adressbroker. Je mehr solcher Quellen es gibt, desto leichter lässt sich ein geleakter Teildatensatz zu einem vollständigen Profil ergänzen. Löschanfragen nach Art. 17 DSGVO an über 100 Broker anstoßen setzt genau an dieser Anreicherung an.

Muss die Verwaltung Sie benachrichtigen?

Ja, unter einer Bedingung. Die DSGVO nimmt Behörden nicht aus. Die verantwortliche Stelle muss eine Datenpanne nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde melden, in diesem Fall der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Nach Art. 34 DSGVO muss sie zusätzlich die betroffenen Personen selbst benachrichtigen, sobald ein hohes Risiko für deren Rechte und Freiheiten anzunehmen ist. Welche Fristen dabei genau laufen, was in einer solchen Benachrichtigung stehen muss und welche Rechte Sie als betroffene Person daraus ableiten, haben wir im Leitfaden zur Datenpanne mit Meldefristen und Betroffenenrechten aufgeschlüsselt.

In der Praxis hängt diese Pflicht an einer Voraussetzung, die hier noch nicht erfüllt ist: Die Behörde muss wissen, wessen Daten konkret abgeflossen sind. Genau das ist Gegenstand der laufenden forensischen Auswertung, und bei sechs Terabyte behaupteter Beute ist das keine Frage von Tagen. Der Staatssekretär hat die Information der zuständigen Gremien ausdrücklich an belastbare Erkenntnisse geknüpft. Für Sie folgt daraus eine unbequeme, aber wichtige Regel: Solange keine Nachricht kommt, ist das keine Aussage über Ihre Betroffenheit, sondern nur eine Aussage über den Stand der Auswertung.

Was gesichert ist und was nur behauptet wird

Bei diesem Vorfall lohnt es sich besonders, zwei Ebenen sauber zu trennen, weil beide durch dieselben Meldungen laufen. Amtlich bestätigt sind der Angriff selbst, die Trennung der beiden Senatsverwaltungen vom Landesnetz, der mehrtägige Ausfall der Wohngeldbearbeitung, der Zeitraum des Datenabflusses zwischen dem 7. und 12. August sowie die Aussage der Senatskanzlei, ein Abfluss personenbezogener oder anderer nicht öffentlicher Daten sei nicht auszuschließen. Beteiligt an den Ermittlungen sind das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Auf der zweiten Ebene stehen die Angaben der Erpresser. Nach Berichten des Spiegel soll die Ransomware-Gruppe Rhysida hinter dem Angriff stehen, die zuvor unter anderem mit Angriffen auf die British Library und die Stadtverwaltung Stuttgart in Verbindung gebracht wurde. In ihrem Erpressungsschreiben behauptet die Gruppe, rund sechs Terabyte erbeutet zu haben, und fordert 30 Bitcoin. Genannt werden Daten aus etwa 80.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren, mehr als 46.500 Verträge, Angaben zu Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, Gerichtsdokumente, Notfallpläne und mehrere Tausend Dateien mit Zugangsdaten. Diese Aufstellung stammt allein von den Tätern. Wir behandeln Selbstauskünfte von Angreifern grundsätzlich als unbestätigt, weil Erpresser ein handfestes Interesse daran haben, ihre Beute größer wirken zu lassen, als sie ist. Ganz aus der Luft gegriffen sind solche Listen allerdings selten.

Was heißt das für Sie? Der bestätigte Umfang dieses Vorfalls kann in den kommenden Wochen noch erheblich wachsen, und eine vollständige Betroffenenliste wird es womöglich nie geben. Eine Frühwarnung einrichten, statt Pressemeldungen hinterherzulesen ist die pragmatische Antwort auf eine Lage, in der Ihnen die Aufklärung strukturell hinterherhinkt.

Häufige Fragen zum Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung

Bin ich als Berlinerin oder Berliner betroffen?
Das lässt sich derzeit nicht abschließend beantworten, weil der Senat den Umfang selbst noch untersucht. Eine Betroffenenliste existiert nicht. Eingrenzen können Sie es über zwei Fragen: Hatten Sie in den vergangenen Jahren einen Vorgang bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt oder bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen? Und lief dieser Vorgang schriftlich, also mit Namen, Anschrift und Aktenzeichen? Wer nie mit diesen beiden Häusern zu tun hatte, ist nach bisherigem Stand mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht betroffen. Wer dort einen Antrag, ein Verfahren oder einen Vertrag hatte, sollte sich vorerst als möglicherweise betroffen behandeln.
Welche Daten sind abgeflossen?
Offiziell bestätigt ist bislang nur, dass ein Abfluss stattgefunden hat und dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Daten nach Angaben der Senatskanzlei nicht auszuschließen sind. Ursprünglich hatte es geheißen, es seien lediglich frei verfügbare Geodaten betroffen. Die Erpressergruppe selbst behauptet, rund sechs Terabyte erbeutet zu haben, darunter Daten aus etwa 80.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren, mehr als 46.500 Verträge, Gerichtsdokumente, Notfallpläne und mehrere Tausend Dateien mit Zugangsdaten. Diese Aufstellung stammt von den Tätern und ist bislang nicht unabhängig bestätigt. Sie ist deshalb als Behauptung zu lesen, nicht als Faktenlage.
Muss mich die Verwaltung über die Datenpanne informieren?
Ja, wenn ein hohes Risiko für Ihre Rechte und Freiheiten besteht. Die DSGVO gilt auch für Behörden. Die verantwortliche Stelle muss den Vorfall nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde melden, in Berlin also der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Nach Art. 34 DSGVO muss sie zusätzlich die betroffenen Personen benachrichtigen, sobald ein hohes Risiko anzunehmen ist. In der Praxis setzt diese Benachrichtigung voraus, dass die Behörde weiß, wessen Daten konkret abgeflossen sind. Genau das ist Gegenstand der laufenden forensischen Auswertung. Rechnen Sie deshalb eher mit Wochen als mit Tagen, und werten Sie das Ausbleiben einer Nachricht bis dahin nicht als Entwarnung.
Wer steckt hinter dem Angriff und wie glaubwürdig sind die Angaben?
Nach Berichten des Spiegel soll die Ransomware-Gruppe Rhysida verantwortlich sein, die in der Vergangenheit unter anderem mit Angriffen auf die British Library und die Stadtverwaltung Stuttgart in Verbindung gebracht wurde. Eine offizielle Bestätigung der Zuordnung durch die Ermittlungsbehörden liegt bislang nicht vor. Für die Größenangaben gilt: Erpresser haben ein wirtschaftliches Interesse daran, ihre Beute möglichst groß erscheinen zu lassen, weil das den Druck auf das Opfer erhöht. Solche Selbstauskünfte werden regelmäßig übertrieben. Sie sind aber auch nicht frei erfunden, weshalb man sie ernst nehmen, jedoch nicht als belegte Zahl behandeln sollte.
Ich habe in Berlin Wohngeld beantragt. Was bedeutet das für mich?
Die Wohngeldbearbeitung war infolge des Angriffs mehrere Tage nicht möglich, weil die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom Landesnetz getrennt wurde. Ein Abfluss von Wohngelddaten ist bislang nicht bestätigt worden, der aktuell eingeräumte Datenabfluss betrifft nach Angaben des Senats die andere der beiden Verwaltungen. Trotzdem gilt für Wohngeldakten besondere Vorsicht, denn sie enthalten typischerweise Einkommensnachweise, Haushaltsangaben, Mietverträge und Bankverbindungen. Achten Sie in den nächsten Wochen besonders auf angebliche Behördenpost, die Sie zu einer Rückzahlung, einer Kontoänderung oder einer erneuten Datenbestätigung auffordert. Echte Bescheide verlangen keine Eingabe von Bankdaten über einen Link.

Warum die Ruhe der nächsten Wochen trügen kann

Erpresste Datensätze nehmen fast immer den stillen Weg. Zunächst wird intern verhandelt, dann folgt der Verkauf im kleinen Kreis oder der gezielte Einsatz für einzelne Betrugswellen, und erst Wochen oder Monate später erscheint das Material breit gehandelt oder als Dump im Darknet. Wer heute einmalig prüft und nichts findet, kann also sehr wohl betroffen sein, ohne es zu ahnen. Unser Darknet-Radar überwacht Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse fortlaufend und meldet sofort, sobald sie infolge eines Hacks oder einer Datenpanne im Darknet auftaucht oder gehandelt wird. Im Tarif Tiefenreinigung kommt der Schadensersatz-Service hinzu: Sind Sie von einem solchen Vorfall betroffen, weisen wir Sie aktiv auf passende Sammel- oder Musterklagen und mögliche Ansprüche nach Art. 82 DSGVO hin, damit Sie Ihre Rechte gegenüber der verantwortlichen Stelle wahrnehmen können. Das ist ein Hinweis auf laufende Verfahren, keine eigene Rechtsberatung. Unter welchen Voraussetzungen Betroffene überhaupt etwas verlangen können und welche Nachweise dafür nötig sind, erklärt unser Überblick zu Entschädigungsansprüchen nach einem Datenleck. Der Unterschied zum kostenlosen Check bleibt dabei entscheidend: Dieser zeigt Ihnen nur bereits bekannte, veröffentlichte Lecks. Das dauerhafte Monitoring ist das, was Sie erreicht, wenn dieser Bestand irgendwann tatsächlich auftaucht.

Machen Sie sich unsichtbar.

Welche Akten eine Behörde über Sie führt, können Sie nicht bestimmen. Was kommerzielle Datenhändler über Sie gespeichert haben, sehr wohl. Wir fordern Ihre Daten bei über 100 Brokern heraus und schlagen Alarm, sobald Ihre E-Mail an anderer Stelle auftaucht.

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