Datenleck: Was tun? Die ersten Schritte nach einer Datenpanne

Von Kevin Pabst •
IT-Security-Experte · Text mit KI-Unterstützung erstellt

Aktualisiert am 27.10.2026, geändert: Sofort-Schritte erweitert und an den Anfang gestellt, Angaben zum Schadensersatz nach BGH-Urteil berichtigt, Abschnitt zu Meldepflichten ergänzt.

Datenleck: Was tun nach einer Datenpanne, Visualisierung eines Cyberangriffs
Bildquelle: Unsplash (Unsplash-Lizenz)

Ein Leak kommt selten allein: Dieselben Adressen tauchen oft Monate später in neu gebündelten Sammlungen wieder auf. Darknet-Radar einrichten und bei neuen Treffern benachrichtigt werden Eigenwerbung

Sind Sie als Unternehmen von einem Datenleck betroffen?
Zum B2B-Leitfaden (Meldepflicht & Strafen)

Datenleck: Was tun? Ändern Sie zuerst das Passwort Ihres E-Mail-Postfachs, danach das des betroffenen Dienstes und jedes anderen Kontos, bei dem Sie dasselbe Passwort verwenden. Schalten Sie anschließend die Zwei-Faktor-Anmeldung ein, kontrollieren Sie Kontoauszüge und Kontoeinstellungen und rechnen Sie in den kommenden Wochen mit Betrugsmails und Anrufen, die Ihre echten Daten kennen. Welche Schritte darüber hinaus nötig sind, hängt davon ab, welche Daten abgeflossen sind.

Die Reihenfolge ist kein Detail. Wer zuerst beim betroffenen Shop das Passwort wechselt, das Postfach aber offen lässt, hat die Hintertür nicht geschlossen: Über die Funktion „Passwort vergessen“ lassen sich fast alle anderen Konten aus dem Postfach heraus übernehmen. Die folgende Anleitung geht deshalb vom wichtigsten zum weniger dringenden Schritt vor.

Auf einen Blick: Datenleck, was tun?

  • Zuerst das E-Mail-Postfach absichern, dann den betroffenen Dienst.
  • Mehrfach genutzte Passwörter überall ersetzen, Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten.
  • Kontoauszüge, Lastschriften und Weiterleitungen im Postfach prüfen.
  • Keine Links aus Mails öffnen, die sich auf den Vorfall beziehen.
  • Bei hohem Risiko muss das Unternehmen Sie direkt benachrichtigen (Art. 34 DSGVO).
  • Schadensersatz: Schon der Kontrollverlust kann reichen, laut BGH oft um 100 Euro.

1. Datenleck: Was tun? Die Sofort-Schritte in der richtigen Reihenfolge

Vorsicht bei der Warnmail selbst

Kaum ist ein Vorfall in den Nachrichten, verschicken Betrüger täuschend echte „Sicherheitshinweise“ im Namen des betroffenen Unternehmens. Klicken Sie deshalb in keiner Benachrichtigung auf „Jetzt Passwort ändern“, sondern öffnen Sie den Dienst selbst über die App oder ein gespeichertes Lesezeichen. Seriöse Anbieter fragen per Mail nicht nach Ihrem Passwort, Ihrer PIN oder einer TAN.

  1. Betroffenheit klären: Eine echte Benachrichtigung muss beschreiben, was passiert ist und welche Daten betroffen sind. Steht dort nur „Kundendaten“, fragen Sie nach (siehe Abschnitt 4). Haben Sie gar keine Nachricht bekommen und fragen sich nur, ob Ihre Adresse irgendwo aufgetaucht ist: Kostenlos prüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse in bekannten Datenlecks stehtEigenwerbung
  2. E-Mail-Postfach zuerst absichern: Vergeben Sie für Ihr Postfach ein neues, langes Passwort, das Sie nirgends sonst verwenden. Das Postfach ist der Generalschlüssel, weil jeder Link zum Zurücksetzen eines Passworts dort landet.
  3. Betroffenen Dienst und alle Doppelgänger umstellen: Ändern Sie danach das Passwort beim Dienst, der das Leck hatte, und bei jedem Konto, das dasselbe oder ein sehr ähnliches Passwort nutzt („Sommer2024“ und „Sommer2025“ gelten für Angreifer als dasselbe). Genau darauf zielt Credential Stuffing, also das automatisierte Durchprobieren geleakter Zugangsdaten an vielen fremden Haustüren gleichzeitig. Ein Passwort-Manager nimmt Ihnen das Merken ab.
  4. Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten: Eine Bestätigung per App, Passkey oder Sicherheitsschlüssel sorgt dafür, dass ein gestohlenes Passwort allein für die Anmeldung nicht mehr genügt. Ein Code per SMS ist schwächer, aber deutlich besser als gar keiner.
  5. Kontoeinstellungen kontrollieren: Prüfen Sie im Postfach und in wichtigen Konten, ob fremde Weiterleitungsregeln, unbekannte Wiederherstellungs-Telefonnummern oder fremde angemeldete Geräte eingetragen sind. Das BSI nennt solche heimlich ergänzten Rückfalloptionen in seiner Hilfe für Betroffene von Identitätsdiebstahl ausdrücklich als Warnsignal, denn damit holen sich Täter ein Konto auch nach einem Passwortwechsel zurück.
  6. Geld absichern: Sehen Sie Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen der letzten Wochen durch, auch auf Kleinstbeträge, mit denen Täter testen, ob eine Karte funktioniert. Sind Kartendaten betroffen, lassen Sie die Karte sperren (Sperr-Notruf 116 116) und neu ausstellen. Eine fremde SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen ohne Begründung zurückgeben lassen, eine nicht autorisierte Abbuchung sogar bis zu 13 Monate lang. Eine kostenlose Datenkopie bei der SCHUFA nach Art. 15 DSGVO zeigt, ob jemand in Ihrem Namen Kredite oder Verträge angefragt hat.
  7. Mit gezielten Täuschungen rechnen: Nach einem Leak wissen Täter, bei wem Sie Kunde sind. Sie kombinieren das gern mit Angaben, die Adresshändler ganz legal über Sie gesammelt haben, und schreiben dann persönlich: Spear-Phishing, also ein Speerwurf auf genau eine Person statt eines Schleppnetzes. Je weniger über Sie im Umlauf ist, desto dünner wird dieses Fundament. Löschung bei Werbe- und Adressbrokern beantragenEigenwerbung
  8. Dokumentieren und gegebenenfalls anzeigen: Speichern Sie die Benachrichtigung des Unternehmens und machen Sie Bildschirmfotos verdächtiger Vorgänge. Wurde Ihre Identität bereits missbraucht (fremde Bestellungen, Verträge, Kontoübernahmen), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, in vielen Bundesländern auch über die Onlinewache. Die Unterlagen helfen später auch, falls Sie Schadensersatz prüfen lassen wollen.

2. Was tun, je nachdem welche Daten im Leck stecken?

Nicht jedes Datenleck ist gleich gefährlich. Eine geleakte Newsletter-Adresse ist lästig, eine geleakte Ausweiskopie kann Sie über Jahre beschäftigen. Die Tabelle ordnet die häufigsten Datenarten ein und nennt, was jeweils über die Grundschritte hinaus wichtig ist.

Geleakte Daten Risiko Was Sie zusätzlich tun sollten
E-Mail-Adresse und Passwort Kritisch Passwort überall ersetzen, wo es genutzt wurde, Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten, angemeldete Geräte prüfen.
Name, E-Mail, Telefonnummer Hoch Mit Phishing-Mails, SMS und Schockanrufen rechnen. Rückrufe nur über die Nummer auf Karte oder Vertrag.
Anschrift und Geburtsdatum Hoch Auf Mahnungen und Pakete achten, die Sie nicht bestellt haben. SCHUFA-Datenkopie anfordern.
IBAN Hoch Kontoauszüge regelmäßig auf fremde Lastschriften prüfen und diese zurückgeben lassen.
Kreditkartendaten Kritisch Karte sperren lassen (116 116) und neu ausstellen, Abrechnungen prüfen.
Ausweiskopie Kritisch Anzeige erstatten, damit der Vorfall dokumentiert ist. Bank und Mobilfunkanbieter auf ungewöhnliche Vorgänge ansprechen.
Gesundheitsdaten Kritisch Auf Erpressungsversuche nicht eingehen und nicht zahlen, sondern Polizei einschalten.

3. Was ist ein Datenleck? Datenleck und Datenpanne kurz erklärt

Ein Datenleck heißt: Daten sind unbefugt nach außen gelangt, etwa weil Angreifer eine Kundendatenbank kopiert haben oder ein Server ungeschützt im Netz stand. Die DSGVO spricht von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 12), im Alltag Datenpanne genannt. Der Begriff ist etwas weiter, denn er umfasst auch den Verlust, das Vernichten oder Verändern von Daten. Für Sie als Betroffene oder Betroffener zählt vor allem eines: ob Ihre Daten jetzt in fremden Händen sind. Typische Auslöser sind:

4. Die Reise Ihrer Daten: Vom Leak ins Darknet

Abgeflossene Daten verschwinden nicht, sie werden zur Handelsware. In Untergrund-Foren werden ganze Kundendatenbanken als sogenannte „Dumps“ angeboten. Ein einzelner Datensatz mit E-Mail, Geburtsdatum und Telefonnummer ist für sich fast wertlos, in der Masse aber ein Rohstoff für Betrug. Häufig werden alte Datensätze später mit neuen zusammengeführt, deshalb kann eine Adresse aus einem Leak von vor drei Jahren heute wieder in einer frischen Sammlung auftauchen.

Kriminelle nutzen diese Daten für:

Weil ein Leak oft erst Wochen oder Monate nach dem eigentlichen Angriff bekannt wird, lohnt es sich, nicht nur einmal nachzusehen. Unser Darknet-Radar gleicht Ihre Adresse zweimal täglich mit bekannten Datenpannen ab und meldet sich, wenn sie in einem neuen Leak steht, damit Sie die Schritte oben rechtzeitig angehen können. Darknet-Überwachung für Ihre Adresse aktivierenEigenwerbung

5. Muss das Unternehmen Sie über das Datenleck informieren?

Die DSGVO kennt zwei getrennte Pflichten. Nach Art. 33 muss das Unternehmen eine Datenpanne binnen 72 Stunden der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde melden, außer sie führt voraussichtlich zu keinem Risiko für die Betroffenen. Nach Art. 34 muss es Sie selbst benachrichtigen, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko besteht, etwa weil Passwörter, Bankdaten oder Ausweiskopien betroffen sind. Diese Nachricht muss in klarer, einfacher Sprache erklären, was passiert ist, welche Folgen wahrscheinlich sind, was das Unternehmen dagegen tut und wie Sie den Datenschutzbeauftragten erreichen.

Es gibt Ausnahmen: Waren die Daten wirksam verschlüsselt, entfällt die Benachrichtigung. Wäre der Aufwand unverhältnismäßig, darf das Unternehmen stattdessen öffentlich informieren, etwa auf seiner Website. Sie erfahren also nicht von jedem Leck per persönlicher Mail. Ihre eigenen Rechte bleiben davon unberührt:

6. Ihr Recht auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO)

Hat ein Unternehmen Ihre Daten durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen verloren, kann Ihnen nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz zustehen. Das gilt nicht nur für finanzielle Verluste, sondern auch für den immateriellen Schaden, also den Verlust der Kontrolle über Ihre Daten.

Wie viel das in der Praxis bedeutet, hat der Bundesgerichtshof im Facebook-Scraping-Verfahren klargestellt (Urteil vom 18. November 2024, VI ZR 10/24): Schon der bloße Kontrollverlust kann ein Schaden sein, und für diesen Fall hielt das Gericht einen Ausgleich in einer Größenordnung von 100 Euro für vertretbar. Höhere Beträge setzen voraus, dass Sie konkrete Folgen darlegen, etwa tatsächlichen Missbrauch, nachweisbaren Aufwand oder belastende Ängste. Pauschale Summen bis 1.000 Euro sind kein Regelfall. Welche Belege Sie brauchen und wie Sie vorgehen, erklärt unser Ratgeber Entschädigung nach einem Datenleck: was Art. 82 DSGVO tatsächlich hergibt. Ob sich ein Anspruch im Einzelfall lohnt, klären Sie mit einer Verbraucherzentrale oder einer Kanzlei Ihrer Wahl; dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

7. Downloads & Checklisten

Häufige Fragen (FAQ): Datenleck, was tun?

Datenleck: Was tun als Erstes?
Ändern Sie zuerst das Passwort Ihres E-Mail-Postfachs, denn dorthin gehen alle Links zum Zurücksetzen anderer Konten. Danach ändern Sie das Passwort beim betroffenen Dienst und überall, wo Sie dasselbe Passwort verwendet haben. Schalten Sie die Zwei-Faktor-Anmeldung ein, prüfen Sie Kontoauszüge und Kontoeinstellungen und öffnen Sie in den nächsten Wochen keine Links aus Mails, die sich auf den Vorfall beziehen.
Was ist ein Datenleck und was ist eine Datenpanne?
Ein Datenleck bedeutet, dass Daten unbefugt nach außen gelangt sind, etwa durch einen Hackerangriff oder eine falsch eingestellte Datenbank. Die DSGVO nennt das eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 12), im Alltag Datenpanne genannt. Der Begriff Datenpanne ist etwas weiter: Er umfasst auch den Verlust, das Vernichten oder Verändern von Daten, zum Beispiel einen verlorenen Laptop oder eine Mail an den falschen Verteiler.
Was tun, wenn mein Passwort in einer Datenpanne gefunden wurde?
Die Warnung von Browser, Smartphone oder Passwort-Manager bedeutet, dass genau dieses Passwort in einer bekannten Leak-Sammlung steht. Ändern Sie es bei dem genannten Dienst und bei allen anderen Konten, für die Sie es ebenfalls nutzen, und zwar jeweils gegen ein neues, einzigartiges Passwort. Schalten Sie dort die Zwei-Faktor-Anmeldung ein und prüfen Sie in den Kontoeinstellungen die angemeldeten Geräte. Taucht ein erst kürzlich vergebenes Passwort in einer Warnung auf, sollten Sie Ihr Gerät auf Schadsoftware prüfen, denn dann kann es selbst die Quelle sein. Welches Konto Sie zuerst umstellen und wie Sie die Warnungen von Google und Apple richtig lesen, zeigt unsere Anleitung Passwort in Datenpanne gefunden: was jetzt zu tun ist.
Muss mich ein Unternehmen über ein Datenleck informieren?
Ja, wenn das Datenleck voraussichtlich ein hohes Risiko für Sie bedeutet (Art. 34 DSGVO). Die Benachrichtigung muss in klarer Sprache beschreiben, was passiert ist, welche Folgen wahrscheinlich sind, welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie Sie den Datenschutzbeauftragten erreichen. Unabhängig davon können Sie nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangen, welche Ihrer Daten betroffen sind.
Kann ich Schadensersatz nach einer Datenpanne fordern?
Möglich ist das nach Art. 82 DSGVO, wenn das Unternehmen gegen die DSGVO verstoßen hat, etwa durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen. Der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden (VI ZR 10/24), dass schon der bloße Kontrollverlust über die eigenen Daten ein Schaden sein kann, und hielt dafür eine Größenordnung von 100 Euro für vertretbar. Höhere Beträge setzen voraus, dass Sie konkrete Folgen darlegen. Ob sich ein Anspruch lohnt, klären Sie mit einer Verbraucherzentrale oder einer Kanzlei.
Welche Daten sind streng vertraulich?
Dazu gehören Gesundheitsdaten, biometrische Merkmale, Passwörter, Finanzdaten wie IBAN und Kreditkartennummer, Ausweiskopien sowie Angaben zu politischen oder religiösen Überzeugungen.
Welche vier Arten der Datenvertraulichkeit gibt es?
Man unterscheidet: 1. Öffentlich (kein Schaden), 2. Intern (für Mitarbeiter), 3. Vertraulich (Schaden bei Offenlegung), 4. Streng vertraulich (erheblicher bis existenzbedrohender Schaden).

Update Oktober 2026: EU will die Meldepflicht für Datenpannen lockern

Mit dem sogenannten Digital Omnibus (COM(2025) 837) hat die EU-Kommission im November 2025 vorgeschlagen, Art. 33 DSGVO zu ändern: Unternehmen sollen Datenpannen der Aufsichtsbehörde nur noch melden müssen, wenn sie voraussichtlich ein hohes Risiko verursachen, und dafür 96 statt 72 Stunden Zeit bekommen. Nach Berichten aus Fachkreisen hat sich der Rat der EU im Oktober 2026 auf eine Verhandlungsposition verständigt, die diese Linie im Kern stützt. Beschlossen ist damit noch nichts: Das Europäische Parlament muss seine Position noch festlegen, bis dahin gilt die 72-Stunden-Frist unverändert.

Für Sie als Verbraucher ändert sich an den Schritten oben nichts. Die Pflicht, Betroffene persönlich zu benachrichtigen, war schon bisher an ein hohes Risiko geknüpft. Kommt die Reform, werden Behörden aber von weniger Vorfällen erfahren, und damit dürfte auch die öffentliche Berichterstattung über kleinere Lecks seltener werden. Umso wichtiger ist es, nicht auf eine Nachricht des Unternehmens zu warten, sondern selbst nachzusehen, ob Ihre Adresse betroffen ist.

Steht Ihre E-Mail-Adresse in einem Leak?

Der kostenlose Check auf unserer Startseite gleicht Ihre Adresse mit bekannten Datenlecks ab. Das Ergebnis zeigt Ihnen, bei welchen der Schritte oben Sie ansetzen sollten.

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Machen Sie es Datenhändlern schwerer.

Was nach einem Datenleck gefährlich wird, ist die Kombination: gestohlene Zugangsdaten plus das, was Händler ohnehin über Sie wissen. Wir verschicken Ihre Löschanträge an die passenden Werbe- und Adressbroker aus unserem Katalog und benachrichtigen Sie, wenn Ihre Adresse in einem neuen Leak auftaucht.

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Hinweis der Redaktion: Die Redaktion setzt bei der Erstellung und sprachlichen Verbesserung ihrer Artikel KI-Systeme ein. Verantwortlich für den Inhalt: Kevin Pabst, Datenputzer. Die Artikel werden mit synthetischen Stimmen vertont, um sie einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.