Security Guide

Werbe-ID löschen: App-Tracking auf dem Handy stoppen

Von Kevin Pabst
IT-Security Expert
Werbe-ID löschen und App-Tracking stoppen: Smartphone-Startbildschirm mit Apps und Kartendienst
Bildquelle: Unsplash (Gemeinfrei)

Ihr Telefon trägt eine Nummer mit sich herum, die Sie nie vergeben haben und die trotzdem fast jede App kennt. Sie ist der Grund, warum eine Wetter-App und ein Handyspiel am Ende Teile derselben Akte über Sie füllen. Datenbestände bei Werbebrokern löschen lassen

Die schnelle Antwort: Android und iOS geben jedem Gerät eine Werbe-ID, an der Apps und Datenbroker Sie geräteübergreifend wiedererkennen. Unter Android löschen Sie diese Kennung in den Datenschutzeinstellungen im Bereich Werbung, unter iOS schalten Sie die Tracking-Abfrage und die personalisierte Apple-Werbung ab. Das stoppt die künftige Sammlung, nicht die bereits verkauften Profile.

Auf einen Blick: Werbe-ID und App-Tracking

  • Die Werbe-ID ist der gemeinsame Schlüssel aller Apps auf Ihrem Gerät.
  • Löschen ist wirksamer als Zurücksetzen, weil kein neuer Schlüssel entsteht.
  • Nach dem Löschen liefert Android Apps nur noch eine Folge von Nullen.
  • Notieren Sie die Kennung vorher, manche Broker-Formulare verlangen sie.
  • Standortberechtigungen wirken unabhängig davon weiter und gehören geprüft.
  • Bereits verkaufte Datensätze verschwinden nur über Art. 17 DSGVO.

Was die Werbe-ID ist und warum sie mehr verrät als ein Cookie

Jedes Smartphone bekommt vom Betriebssystem eine eindeutige Zeichenfolge zugewiesen, die ausschließlich der Werbewirtschaft dient. Unter Android heißt sie Advertising ID (AAID), unter iOS Identifier for Advertisers (IDFA), im Fachjargon zusammengefasst als Mobile Advertising ID oder kurz MAID. Sie funktioniert wie ein Nummernschild: Sie sagt nichts über Ihren Namen aus, aber sie bleibt gleich, während Sie sich bewegen, und jeder Beobachter am Straßenrand kann Sie daran wiedererkennen.

Der entscheidende Unterschied zum klassischen Cookie liegt in der Reichweite. Ein Cookie gilt nur für einen Browser und wird von jedem Löschvorgang mitgerissen. Die Werbe-ID dagegen ist geräteweit gültig. Die Fitness-App, das Puzzlespiel, die Bahn-App und die Taschenlampen-App melden alle dieselbe Nummer an ihre eingebauten Werbebausteine, die sogenannten SDKs. Am anderen Ende der Leitung setzt ein Dienstleister diese Meldungen wieder zusammen. Aus einzelnen Ereignissen wird ein Verlauf: wann Sie aufstehen, wo Sie arbeiten, wie oft Sie eine Praxis besuchen, welche Sprache Ihre Nachrichten-App anzeigt.

Technisch ist die Kennung so tief im System verankert, dass Google sie zum Pflichtinstrument erklärt hat. Apps, die auf Android 13 oder neuer laufen, müssen die Berechtigung AD_ID ausdrücklich anfordern, um überhaupt an die Nummer zu kommen. Google selbst dokumentiert in seiner Entwicklerhilfe zur Werbe-ID, dass Apps nach einer Löschung durch den Nutzer statt der Kennung nur noch eine Folge von Nullen erhalten. Genau dieser Nullwert ist Ihr Ziel.

Vom Handyspiel zum Bewegungsprofil: der Weg der Daten

Wie weit diese Kette reicht, hat die Recherche „Databroker Files“ von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk seit 2024 offengelegt. Die Journalisten erhielten Probedatensätze aus dem freien Handel, wie sie jedem zahlenden Kunden angeboten werden. Ein Datensatz enthielt rund 380 Millionen Standortpunkte aus 137 Ländern, ein zweiter allein für Deutschland etwa 3,6 Milliarden hochpräzise Standortdaten. Als Quelle identifizierten die Rechercheure etwa 40.000 Apps. Jeder einzelne Punkt trug eine Werbe-ID, und über diese Kennung ließen sich lose Koordinaten zu vollständigen Tagesabläufen einzelner Personen verketten.

Für den Alltag heißt das: Die Genauigkeit reicht in Teilen der Bestände bis auf wenige Meter. Wohnadresse, Arbeitsplatz und regelmäßige Wege lassen sich daraus ableiten, ohne dass irgendwo ein Name steht, denn der Wohnort ergibt sich schlicht aus dem Ort, an dem ein Gerät jede Nacht liegt. Dass daraus keine theoretische Gefahr wird, zeigten dieselben Recherchen an Bewegungsprofilen von Personal aus Sicherheitsbehörden und Militärstandorten, das über private Handys erfasst wurde.

Diese Bestände sind kein Schwarzmarkt, sondern ein regulärer Werbemarkt mit Rechnung und Umsatzsteuer. Sie sind derselbe Rohstoff, aus dem sich auch staatliche Stellen bedienen, wie wir im Beitrag zum Ankauf von Datenbroker-Daten durch Behörden beschrieben haben. Die Werbe-ID ist dabei nicht das Beiwerk, sondern das tragende Element. Ohne sie zerfallen die Datenberge in unbrauchbare Einzelmessungen.

Security Alert / Real Talk

Kein Anbieter dieser Bestände muss Sie fragen, ob Sie einverstanden sind, denn formal haben Sie beim ersten Start irgendeiner App zugestimmt. Das Unangenehme daran ist die Asymmetrie: Sie erfahren nie, wer den Datensatz gekauft hat, in welchem Land er gespeichert wird und wie oft er weiterverkauft wurde. Sie merken es erst, wenn ein Anruf kommt, bei dem der Fremde am Telefon Ihren Tagesablauf besser kennt als Ihre Nachbarn.

Anleitung für Android: Werbe-ID löschen statt zurücksetzen

Die Menüpfade unterscheiden sich je nach Android-Version und Hersteller, das Ziel ist aber immer derselbe Bereich. Suchen Sie im Zweifel in der Systemsuche der Einstellungen nach dem Stichwort „Werbung“. Die Verbraucherzentrale beschreibt in ihrer Anleitung zu App-Tracking unter Android und iOS beide gängigen Wege.

Direkt darunter finden Sie in neueren Android-Versionen die Schalter für „Werbethemen“ und „Von Apps vorgeschlagene Werbung“. Diese gehören zu Googles eigenem Ansatz, Interessen auf dem Gerät statt beim Werbenetz zu berechnen. Schalten Sie beides ebenfalls ab. Verlassen sollten Sie sich darauf jedoch nicht: Google hat Teile dieser Datenschutz-Sandbox inzwischen zurückgefahren, während der Zugriff auf die klassische Werbe-ID laut Googles eigener Dokumentation weiterhin möglich bleibt, sobald App und SDK die Berechtigung deklarieren. Die alte Kennung bleibt also auf absehbare Zeit der zentrale Schlüssel.

Anleitung für das iPhone: Tracking-Abfrage und Apple-Werbung

Apple gibt die Kennung IDFA seit 2021 nur noch heraus, wenn eine App ausdrücklich fragt und Sie zustimmen. Das ist wirksamer als die Android-Voreinstellung, greift aber nur, wenn Sie die Abfrage global abschalten, statt sie bei jeder App einzeln wegzuklicken.

Ein Detail, das gerne übersehen wird: Das Tracking-Verbot verpflichtet Entwickler, es ist keine technische Mauer. Es verhindert die Herausgabe der IDFA, nicht die Erhebung von Standortdaten durch eine App, der Sie die Ortung erlaubt haben. Deshalb sind die beiden letzten Punkte der Liste nicht optional, sondern der eigentliche Hebel.

Zurücksetzen oder löschen: Was der Unterschied praktisch bedeutet

Viele Ratgeber empfehlen, die Werbe-ID „regelmäßig zurückzusetzen“. Das ist ein Rat aus einer Zeit, in der die Verkettung noch mühsam war. Wer heute alle vier Wochen eine neue Nummer erzeugt, liefert der Branche vier bis fünf Profilfragmente pro Jahr, die sich über Gerätemodell, ungefähren Standort und Nutzungsrhythmus mit hoher Trefferquote wieder zusammenführen lassen. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, warum die härtere Variante die einzige sinnvolle ist.

Merkmal Zurücksetzen Löschen
Was technisch passiert Eine neue Zufallskennung wird erzeugt Apps erhalten nur noch eine Folge von Nullen
Bisheriges Profil Bleibt beim Broker unter der alten Nummer liegen Bleibt ebenfalls liegen, wird aber nicht fortgeschrieben
Erneute Verknüpfung Über Zeit-, Orts- und Gerätemuster gut möglich Deutlich schwerer, der gemeinsame Schlüssel fehlt
Aufwand Muss laufend wiederholt werden Einmalig, Kontrolle nach großen Updates
Wirkung auf Werbung Weiterhin personalisiert, nur neu kalibriert Weniger passgenau, die Menge bleibt gleich

Die drei Lücken, die nach dem Löschen offen bleiben

Wer an dieser Stelle aufhört, hat die Haustür verriegelt und das Kellerfenster vergessen. Drei Wege bleiben der Branche, und alle drei lassen sich mit wenigen Handgriffen verengen.

Erstens die Umgebungssuche. Android sucht standardmäßig auch dann nach WLAN-Netzen und Bluetooth-Geräten in der Nähe, wenn WLAN und Bluetooth ausgeschaltet sind. Diese Funktion dient der schnelleren Ortung und liefert einen erstaunlich präzisen Standort in Innenräumen, wo GPS versagt. Sie finden die beiden Schalter unter Einstellungen, Standort, Standortdienste als „WLAN-Suche“ und „Bluetooth-Suche“. Beide dürfen aus.

Zweitens die IP-Adresse. Spezialisierte Anbieter ordnen IP-Adressen Orten zu, meist auf einige Kilometer genau, in ungünstigen Fällen deutlich näher. Das ersetzt kein GPS, genügt aber als Ersatzschlüssel, um zwei Sitzungen desselben Anschlusses zu verbinden. Wo ein VPN hilft und wo nicht, haben wir im Vergleich VPN oder DNS-Schutz aufgeschlüsselt.

Drittens die Anmeldedaten. Sobald Sie sich in einer App mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anmelden, braucht niemand mehr eine Werbe-ID. Die Adresse wird als Hashwert weitergegeben und dient als stabiler Schlüssel über alle Geräte hinweg, auch über das neue Handy. Das ist der Grund, warum Alias-Adressen für Dienste, die keine echte Identität brauchen, keine Spielerei sind, sondern die logische Ergänzung zu allem oben Beschriebenen.

Der Fünf-Minuten-Audit für Ihre installierten Apps

Arbeiten Sie diese vier Prüfpunkte einmal durch, danach genügt eine Kontrolle im Halbjahresrhythmus:

  1. Öffnen Sie den Berechtigungsmanager (Android) beziehungsweise die Ortungsdienste (iOS) und sortieren Sie nach Standortzugriff. Jede App mit der Einstellung „Immer erlauben“ ist ein Kandidat für die Rückstufung auf „Nur während der Nutzung“.
  2. Prüfen Sie, welche App den Zugriff plausibel begründen kann. Navigation und Lieferdienst ja, Taschenlampe, Taschenrechner und Kreuzworträtsel nein.
  3. Lesen Sie vor jeder Neuinstallation im Play Store den Abschnitt „Datensicherheit“ oder im App Store „App-Datenschutz“. Die Zeilen „Standort“ und „Gerätekennungen“ in Verbindung mit „Daten werden mit Dritten geteilt“ sind das Warnsignal.
  4. Deinstallieren Sie Apps, die Sie seit einem halben Jahr nicht geöffnet haben. Sie senden trotzdem im Hintergrund und sind die stillste Datenquelle überhaupt.

Der gleiche Mechanismus läuft übrigens längst nicht nur in Ihrer Hosentasche. Wie Fernsehgeräte über die automatische Inhaltserkennung ein zweites Profil derselben Art aufbauen, zeigt unser Ratgeber zum Smart-TV-Tracking und dessen Abschaltung. Wer beide Geräteklassen stilllegt und zusätzlich die Altbestände angeht, schließt die Lücke wirklich.

Rechtlich betrachtet: Die Werbe-ID ist ein personenbezogenes Datum

In Diskussionen taucht regelmäßig das Argument auf, eine Werbe-ID sei doch anonym, schließlich stehe kein Name daran. Das trifft die Rechtslage nicht. Der Europäische Gerichtshof hat am 7. März 2024 in der Rechtssache C-604/22 (IAB Europe) entschieden, dass eine Zeichenkette aus dem Werbe-Ökosystem bereits dann ein personenbezogenes Datum ist, wenn sie sich mit vertretbarem Aufwand mit einer weiteren Kennung, etwa der IP-Adresse, verbinden und so einer Person zuordnen lässt.

Für die Werbe-ID gilt diese Logik erst recht, denn sie ist gerätegebunden und wird in der Praxis fast immer zusammen mit IP-Adresse und Standort übertragen. Daraus folgt: Wer sie speichert und handelt, verarbeitet personenbezogene Daten und braucht dafür eine Rechtsgrundlage. Fehlt diese, greifen Ihre Betroffenenrechte in voller Breite, von der Auskunft über den Widerspruch bis zur Löschung. Welcher Artikel welchen Zweck erfüllt, ordnet unsere Übersicht zu den DSGVO-Artikeln 17 bis 21 ein.

Was das Löschen nicht erledigt: die bereits gehandelten Datensätze

Hier endet die Wirkung der Systemeinstellung. Eine gelöschte Werbe-ID verhindert, dass ab heute neue Ereignisse an denselben Schlüssel gehängt werden. Sie räumt nichts weg. Alles, was in den vergangenen Jahren über Ihre alte Kennung erfasst wurde, liegt weiterhin in kommerziellen Beständen, wird angereichert, weiterverkauft und in Kampagnen eingespielt. Für diese Altlast ist kein Schalter im Betriebssystem zuständig, sondern das Datenschutzrecht.

Der Hebel dafür ist Art. 17 DSGVO. Er greift dort, wo für die weitere Speicherung keine tragfähige Rechtsgrundlage mehr besteht, und bei reinem Marketing-Profiling ist das regelmäßig der Fall. Das Problem ist auch hier nicht das Recht, sondern die Zahl der Adressaten. Namen wie Criteo, The Trade Desk, LiveRamp, zeotap, emetriq, Adform oder Magnite stehen für Bestände, die im Hintergrund miteinander abgeglichen werden. Jedes Unternehmen hat ein eigenes Verfahren, eigene Formulare und eigene Fristen. Wer das allein abarbeitet, verwaltet über Wochen einen Schriftwechsel statt einer Löschung.

Datenputzer versendet gebündelte Löschanfragen nach Art. 17 DSGVO an über 100 Werbe- und Adressbroker und verfolgt die Rückmeldungen nach. Was in der Hand Dritter liegt, können wir nicht garantieren. Was wir tun, ist konsequent einzufordern, worauf Sie einen Anspruch haben: die Löschung der Daten, für deren Verarbeitung es keine Grundlage mehr gibt. Bonitäts- und Auskunfteidaten gehören ausdrücklich nicht dazu, die stehen auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage.

Die Kennung ist weg. Die Akten nicht.

Ihr Handy schweigt ab sofort. Die Datensätze aus den Jahren davor liegen weiter bei Werbe- und Adtech-Brokern. Wir fordern deren Löschung für Sie gebündelt ein.

Löschanfragen starten

Häufige Fragen zur Werbe-ID

Bekomme ich danach weniger Werbung?
Nein. Die Menge der Anzeigen bleibt gleich, sie werden nur weniger passgenau ausgesteuert. Wer die Werbe-ID löscht, unterbindet nicht die Werbung selbst, sondern die geräteübergreifende Profilbildung dahinter. Wer auch die Anzeigenmenge senken will, braucht zusätzlich einen Filter auf Netzwerkebene, etwa über einen filternden DNS-Dienst.
Wo finde ich die Werbe-ID auf meinem Smartphone?
Unter Android steht die Kennung im Klartext in den Datenschutzeinstellungen im Bereich Werbung, je nach Version auch unter Einstellungen, Google, Alle Dienste, Werbung. Unter iOS zeigt Apple die Kennung IDFA nicht offen an, sie wird ohnehin nur nach ausdrücklicher Zustimmung an eine App herausgegeben.
Muss ich das nach jedem Systemupdate wiederholen?
In der Regel nicht, die Einstellung überlebt normale Updates. Nach großen Versionssprüngen, einem Herstellerwechsel oder einem Zurücksetzen auf Werkseinstellungen sollten Sie die Einstellung jedoch kontrollieren, denn dabei wird eine neue Kennung erzeugt. Eine Prüfung zweimal im Jahr genügt.
Schützt ein VPN vor dem Handel mit Standortdaten?
Nur teilweise. Ein VPN verschleiert die Ortung über die IP-Adresse, die typischerweise auf wenige Kilometer genau ist. Standortdaten, die eine App über GPS oder die Umgebungssuche erhebt und mit einer Werbe-ID weitergibt, bleiben davon unberührt. Gegen diesen Weg helfen nur entzogene Berechtigungen und die gelöschte Kennung.
Löscht das meine Daten bei Datenbrokern?
Nein. Die Löschung wirkt nur nach vorn und verhindert, dass künftige Aktivitäten demselben Schlüssel zugeordnet werden. Datensätze, die bereits bei Werbe- und Adtech-Brokern liegen, bleiben dort gespeichert. Dafür braucht es Löschanfragen nach Art. 17 DSGVO direkt bei den jeweiligen Unternehmen.

Machen Sie sich unsichtbar.

Eine Kennung löschen dauert zwei Minuten. Die Bestände, die über Jahre daran gewachsen sind, verschwinden davon nicht. Genau dort setzen wir an und fordern die Löschung bei über 100 Werbe- und Adressbrokern ein.

SSL-verschlüsselt, DSGVO-konform & jederzeit kündbar