Datenschutz-Guide

Mieterselbstauskunft 2026: Das neue Machtwort gegen Datensammelwut

Von Kevin Pabst
IT-Security Expert
Wohnungsschlüssel und Mietvertrag
Bildquelle: Unsplash (Gemeinfrei)

Hinterlassen Sie keine unnötigen Spuren auf dem Wohnungsmarkt. Jetzt digitale Angriffsfläche minimieren!

Auf einen Blick: Das DSK-Update 2026

Wer in deutschen Großstädten eine Wohnung sucht, kennt das Gefühl: Um überhaupt eine Chance auf eine Besichtigung zu erhalten, gleicht die Bewerbung oft einer unfreiwilligen digitalen Offenlegung sensibelster Privatdaten. Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft, Kopie des Personalausweises (oft werden diese sensiblen Dokumente bereits unaufgefordert in einer „Bewerbermappe“ verschickt). Doch damit ist jetzt Schluss.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat im Januar 2026 die Version 2.0 ihrer Orientierungshilfe zur Mieterselbstauskunft veröffentlicht. Das Ziel: Die grassierende Datensammelwut von Vermietern, Maklern und Online-Portalen einzudämmen. Für Mieter bedeutet das neue Rechte, für Vermieter drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder.

Das 3-Phasen-Modell: Wann darf wer was wissen?

Die Datenschützer stellen klar: Ein Vermieter darf nicht alles zu jedem Zeitpunkt wissen. Der Prozess wird in drei klare Phasen unterteilt:

Security Alert / Real Talk

Viele Online-Immobilienportale drängen Nutzer dazu, Profile mit all diesen Daten „vorab“ auszufüllen, um die Chancen zu erhöhen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dies hochgradig problematisch, da diese Portale zu riesigen Datengräbern werden, die bei einem Hack (wie wir es 2026 bereits bei anderen Diensten gesehen haben) fatale Folgen für Ihre Identitätssicherheit haben können.

Das Ende der „sozial stabilen Bewohnerstruktur“

Eine der bedeutendsten Änderungen in der Version 2.0 betrifft das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Bisher nutzten viele Vermieter eine Ausnahme im AGG (§ 19 Abs. 3), um nach der ethnischen Herkunft oder der Religion zu fragen, angeblich, um eine „ausgewogene Siedlungsstruktur“ zu schaffen.

Die DSK erteilt dieser Praxis nun eine klare Absage. Die Datenschützer stellen fest, dass das AGG keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung solcher sensiblen Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO darstellt. Vermieter dürfen diese Informationen nicht mehr abfragen, um ihre Mieterschaft „zusammenzustellen“. Wer es dennoch tut, handelt rechtswidrig.

Schützen Sie Ihre Privatsphäre konsequent. Lassen Sie Ihre Daten bei Brokern löschen, bevor sie dort landen!

Die Falle der „freiwilligen“ Bewerbermappe

Vermieter argumentieren oft, dass Mieter ihre Daten ja „freiwillig“ in einer Bewerbermappe übergeben würden. Die DSK stellt nun klar: In einem Markt, der von extremer Wohnungsnot geprägt ist, kann von einer echten Freiwilligkeit im Sinne der DSGVO keine Rede sein. Mieter fühlen sich gezwungen, ihre Daten preiszugeben, um nicht von vornherein aussortiert zu werden.

Daher müssen Vermieter nun sogar aktiv davor warnen, Unterlagen zu früh einzureichen. Die Speicherung solcher unaufgefordert zugesandten Daten „auf Vorrat“ verstößt gegen den Grundsatz der Datenminimierung.

Identitäts-Inventur gefällig?

Wissen Sie noch, auf welchen Immobilienportalen und bei welchen Maklern Ihre sensiblen Daten noch schlummern? Unser Tiefenscan findet vergessene Alt-Accounts und Schattenprofile.

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Ihr Recht: Löschung nach Art. 17 DSGVO

Was passiert mit Ihren Daten, wenn Sie die Wohnung nicht bekommen? Hier greift das Recht auf Vergessenwerden. Sobald der Auswahlprozess abgeschlossen und die Wohnung vergeben ist, entfällt der Zweck der Datenspeicherung für alle abgelehnten Bewerber.

Vermieter dürfen die Daten lediglich für maximal 6 Monate aufbewahren, um sich gegen potenzielle Klagen nach dem AGG zu verteidigen. Danach müssen die Daten unwiderruflich gelöscht werden. Doch verlassen Sie sich nicht darauf, dass jeder Vermieter oder kleine Makler dies automatisch tut. Fordern Sie Ihr Recht aktiv ein!

Was Sie jetzt tun sollten:

Häufige Fragen (FAQ)

Darf der Vermieter nach meiner Familienplanung fragen?
Nein. Fragen nach Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Heiratsabsichten sind absolut unzulässig. Hier haben Sie sogar das „Recht zur Lüge“, ohne dass dies später zur Kündigung führen darf.
Darf der Makler meine Ausweisnummer speichern?
In der Regel nein. Zur Identifizierung reicht das Vorzeigen. Eine dauerhafte Speicherung oder Kopie ist nur in sehr engen Ausnahmefällen (z. B. Geldwäschegesetz bei Immobilienkauf, nicht Miete) zulässig. Bei der Miete ist das Scannen der Ausweisnummer meist ein Datenschutzverstoß.
Wie hilft Datenputzer bei Miet-Daten?
Wir helfen Ihnen, die Kontrolle über Ihre digitale Identität zurückzugewinnen. Unser Dienst fordert bei über 50 großen Datenbrokern die Löschung Ihrer Profile an. So verhindern wir, dass Daten, die Sie einmal im Rahmen einer Bewerbung (oder woanders) preisgegeben haben, ewig im Netz zirkulieren und für Profiling oder Werbung genutzt werden.

Machen Sie sich unsichtbar.

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