LinkedIn DSGVO-Beschwerde: Ihre Daten als Premium-Luxusgut?
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Auf einen Blick: Die LinkedIn-Beschwerde
- Beschwerdeführer: noyb (Max Schrems) vor der österreichischen DSB.
- Kernproblem: Auskunft über Profilbesucher nur gegen Bezahlung (Premium).
- Vorwurf: Verstoß gegen Art. 15 DSGVO (unentgeltliche Kopie der Daten).
- Gefahr: Monetarisierung von Grundrechten schafft 2-Klassen-Datenschutz.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten wissen, wer in Ihrem digitalen Vorgarten spazieren geht. Sie klopfen beim Eigentümer des Zauns an und bitten um Einsicht in das Protokoll. Die Antwort: "Gerne, aber das kostet 30 Euro im Monat." Was klingt wie eine schlechte Geschäftsidee, ist aktuell Kern einer offiziellen DSGVO-Beschwerde gegen das Karrierenetzwerk LinkedIn.
Der Vorwurf: Auskunftsrecht hinter der Bezahlschranke
Am 5. Mai 2026 hat die Datenschutzorganisation noyb offiziell Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf wiegt schwer: LinkedIn soll das fundamentale Auskunftsrecht nach Artikel 15 der DSGVO untergraben. Jeder Nutzer hat das gesetzliche Recht, unentgeltlich eine Kopie all seiner personenbezogenen Daten anzufordern. Dazu gehören eben auch die Daten darüber, wer Ihr Profil besucht hat – schließlich sind diese Besuche untrennbar mit Ihrer digitalen Identität verknüpft.
Security Alert / Real Talk
Wenn Unternehmen beginnen, gesetzliche Auskunftsrechte nur gegen eine monatliche Gebühr (hier ca. 30 € für Premium) vollständig zu gewähren, wird Datenschutz zum Luxusgut. Wer nicht zahlt, bleibt im Dunkeln über seine eigenen Datenströme.
Laut noyb verweigert LinkedIn Basis-Nutzern die vollständige Herausgabe dieser Informationen mit dem Argument, man müsse den Datenschutz der Besucher wahren. Doch dieses Argument bekommt Risse, sobald man die Kreditkarte zückt: Für zahlende Premium-Mitglieder werden genau diese "schützenswerten" Daten plötzlich sichtbar.
Die Gegenargumente: Privatsphäre vs. Spielfeldregeln
LinkedIn weist die Vorwürfe entschieden zurück. Ein Sprecher betonte, man erfülle die DSGVO-Anforderungen und schütze lediglich die Privatsphäre derjenigen, die anonym bleiben möchten. Hier prallen zwei Welten aufeinander:
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Schutz der Besucher: LinkedIn argumentiert, dass Profilbesucher ein berechtigtes Interesse an Anonymität haben könnten, um nicht sofort als "Recruiter-Beute" oder neugieriger Ex-Kollege markiert zu werden.
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Plattform-Mechanik: Die Sichtbarkeit von Profilbesuchen ist ein Kernfeature. LinkedIn vertritt den Standpunkt, dass die Spielregeln für alle gleich sind: Wer volle Transparenz will, muss Teil des Premium-Modells sein.
Kritiker wie Max Schrems halten dagegen: Datenschutz darf kein Vorwand für eine Monetarisierung sein. Wenn LinkedIn die Daten technisch vorhält und für Premium-Kunden auswertet, sind es personenbezogene Daten des Profilinhabers. Punkt.
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Fehlender Consent: Tracking ohne Erlaubnis?
Ein weiterer Punkt der Beschwerde betrifft das Tracking an sich. noyb hinterfragt, ob LinkedIn überhaupt die Erlaubnis hat, jeden Profilbesuch ohne explizite Einwilligung (Consent) zu protokollieren. In Zeiten strenger Cookie-Banner wirkt ein automatisches Tracking von Nutzerinteraktionen innerhalb einer geschlossenen Plattform oft wie eine Grauzone.
Was bedeutet das für Sie?
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Folgen haben:
- Präzedenzfall: Dürfen DSGVO-Rechte bepreist werden?
- Auskunftspflicht: Müssen Netzwerke alle internen Trackingdaten offenlegen?
- Transparenz: Erhalten Basis-Nutzer künftig mehr Einblick ohne Abo-Zwang?
Ist Ihre E-Mail in LinkedIn-Leaks?
LinkedIn war in der Vergangenheit Ziel massiver Scraping-Aktionen. Nutzen Sie unseren Check, um zu sehen, ob Ihre Profildaten bereits in Hackerforen kursieren.
Jetzt Darknet-Check startenFazit: Privatsphäre ist kein Add-on
Egal ob Sie ein Premium-Abo haben oder nicht: Ihre Daten gehören Ihnen. Der Fall LinkedIn zeigt deutlich, dass wir uns in einer Ära befinden, in der Konzerne versuchen, gesetzliche Schutzrechte in kostenpflichtige "Features" umzuwandeln. Es ist an der Zeit, dass die Aufsichtsbehörden hier eine klare Grenze ziehen.
Was ist das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO?
Kann ich meine Daten bei LinkedIn löschen lassen?
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