LG-Fernseher im Standby: Forscher erheben Mikrofon-Vorwürfe
Kein Gerät im Haushalt sieht so viel und wird so selten hinterfragt wie der Fernseher. Werbeprofile an der Quelle löschen lassen
Die schnelle Antwort: Ein Forscherteam um den Kanal Gamers Nexus hat am 7. September 2026 Messungen an einem LG G5 OLED veröffentlicht. Danach durchsucht der Fernseher das Heimnetz, sendet Sehdaten auch nach abgelehnter Einwilligung an die Werbesparte des Herstellers und schreibt Tonspuren mit, während er ausgeschaltet wirkt. LG bestreitet die Aufzeichnung von Gesprächen.
Die Untersuchung in vier Zahlen
- 38 Geräte im Heimnetz erfasste der Fernseher im Test
- 10 bis 15 Sekunden liefen die Mikrofone nach jedem Sprachbefehl weiter
- 4 GB der 16 GB Speicher sind laut Bericht für Tonmitschnitte vorgesehen
- 500 Arbeitsstunden und rund 70.000 Dollar steckten die Forscher in die Messungen
Der Fall im Zeitverlauf
- 7. September Die Untersuchung erscheint Gamers Nexus, Level1Techs und Sicherheitsforscher legen ihre Messreihe an einem LG G5 OLED offen.
- 8. September Die Befunde erreichen den DACH-Raum Deutschsprachige Fachmedien greifen die Messungen auf und ordnen sie ein.
- 9. September LG widerspricht Der Hersteller erklärt, Umgebungsgespräche würden weder im Betrieb noch im Standby aufgezeichnet.
- Jetzt Selbst nachsehen Live Plus, Werbekennung und Mikrofon im Menü prüfen, danach das Heimnetz nachziehen.
Was die Forscher an einem LG-OLED gemessen haben
Hinter der Untersuchung steht kein Datenschutzverband und keine Behörde, sondern ein technisch ungewöhnlich gut ausgerüsteter Zusammenschluss: der Hardware-Kanal Gamers Nexus, die Netzwerkspezialisten von Level1Techs und mehrere unabhängige Sicherheitsforscher. Nach eigenen Angaben stecken über 500 Arbeitsstunden und rund 70.000 US-Dollar in der Messreihe. Untersucht wurde vor allem ein LG G5 OLED, also ein aktuelles Spitzenmodell, dessen Betriebssoftware webOS LG in ähnlicher Form über die gesamte Produktpalette ausliefert. Am 9. September 2026 hat heise online die Einzelbefunde zusammengetragen und technisch eingeordnet, seither läuft die Meldung durch die deutschsprachigen Medien.
Der Kern der Vorwürfe lässt sich in fünf Punkte fassen. Erstens habe der Fernseher das lokale Netzwerk fortlaufend abgetastet und dabei mindestens 38 Geräte erkannt, vom Handy über den Drucker bis zur Smart-Home-Steuerung, jeweils mit IP-Adresse, Hardwarekennung und Signalstärke. Zweitens habe er die Namen und Feldstärken umliegender WLAN-Netze erfasst, was sich zur Standortbestimmung eignet, auch ohne eingebautes Satellitennavigationsmodul. Drittens habe die automatische Inhaltserkennung nicht nur das laufende Fernsehprogramm ausgewertet, sondern ebenso, was über die HDMI-Anschlüsse hereinkam, also Spielkonsole, Zuspieler oder den gespiegelten Laptop.
Viertens, und das ist der Punkt, der die Debatte trägt: Die Fernmikrofone, mit denen der Fernseher Sprachbefehle aus einigen Metern Entfernung entgegennimmt, sollen nach einem Kommando noch zehn bis fünfzehn Sekunden weitergelaufen sein. Tonspuren seien auch dann entstanden, wenn das Gerät ausgeschaltet wirkte, und bei fehlender Internetverbindung lokal zwischengespeichert worden, um später hochgeladen zu werden. Rund vier der sechzehn Gigabyte internen Speichers seien für diesen Zweck reserviert. Fünftens seien Verbindungen zur Werbesparte des Herstellers, LG Ad Solutions, auch dann zustande gekommen, wenn die zugehörigen Einwilligungen abgelehnt worden waren, ergänzt um kurze Statusmeldungen bei jedem Start und jeder neuen Netzverbindung.
Zusätzlich berichten die Forscher von Schwachstellen, über die sich fremder Programmcode auf dem Gerät ausführen ließe, also die klassische Übernahme aus der Ferne. Die Einzelheiten halten sie zurück, weil die Meldung an den Hersteller noch läuft. Genau das ist die verantwortungsvolle Reihenfolge, und es heißt auch: Zu diesen Lücken gibt es derzeit keine bekannten Angriffe. In der Summe nennen die Beteiligten das gemessene Verhalten vergleichbar mit Schadsoftware, was als Wertung zu lesen ist, nicht als technische Einstufung. Löschschutz für Ihre Werbeprofile einrichten
Bin ich betroffen? Die Eingrenzung in vier Fragen
Eine Betroffenenliste gibt es hier nicht und wird es auch nicht geben, denn es ist keine Datenbank abgeflossen. Betroffen ist, wer ein Gerät mit den beschriebenen Funktionen im Wohnzimmer stehen hat. Die folgenden vier Fragen grenzen das in zwei Minuten ein.
Betrifft mich das? In vier Fragen
Warum Sehdaten schwerer wiegen als ein Werbe-Cookie
Automatische Inhaltserkennung, im Fachjargon Automatic Content Recognition oder kurz ACR, funktioniert wie ein Türsteher mit fotografischem Gedächtnis: Der Fernseher erstellt sekündlich digitale Fingerabdrücke von Bild und Ton und gleicht sie mit einer Referenzdatenbank ab. Er weiß dadurch, was läuft, und zwar unabhängig von der Quelle. Der Unterschied zu einem Werbe-Cookie im Browser ist kein gradueller, sondern ein grundsätzlicher. Ein Cookie hängt an einem Browser und lässt sich löschen. Sehdaten hängen am Haushalt, erfassen jeden, der im Raum sitzt, und es gibt weder einen privaten Modus noch eine Schaltfläche, die das Bisherige zurücknimmt.
Aus dieser Datenspur lässt sich mehr ableiten, als es zunächst scheint. Wann jemand zu Hause ist und wann die Wohnung leer steht, ergibt sich aus den Einschaltzeiten. Ob Kinder im Haushalt leben, verrät die Wahl der Sender am Nachmittag. Regelmäßige Gesundheitssendungen, religiöse Formate oder politische Talkrunden erlauben Rückschlüsse auf Bereiche, die die Datenschutz-Grundverordnung als besondere Kategorien personenbezogener Daten einstuft. Kommt das im Bericht beschriebene Geräteinventar des Heimnetzes hinzu, entsteht daraus ein erstaunlich vollständiges Bild eines Haushalts: wer dort wohnt, welche Technik im Einsatz ist und wann niemand da ist.
Security Alert / Real Talk
Die beruhigende Lesart lautet: Selbst wenn alles stimmt, interessiert sich niemand für mein Abendprogramm. Das trifft an der falschen Stelle zu. Kein Mensch sieht sich diese Daten an, Maschinen tun es. Sehgewohnheiten sind im Connected-TV-Werbemarkt eine handelbare Ware, und sie werden mit dem verknüpft, was an derselben Internetleitung sonst noch geschieht. Die IP-Adresse ist dabei die Klammer zwischen Fernseher, Handy und Laptop. Der Fernseher liefert nicht ein weiteres Profil, er vervollständigt das bestehende.
Die Tonspur ist der Punkt, an dem die Sache vom Werberecht ins Grundsätzliche kippt. Eine Aufnahme des Wohnzimmers ist keine Nutzungsstatistik, sondern ein Mitschnitt privater Kommunikation. Genau deshalb sind die Angaben des Herstellers hier so wichtig, und genau deshalb sollte man sie weder ungeprüft übernehmen noch vorschnell abtun. Vorhandene Werbeprofile jetzt zurückfordern lassen
Was Sie jetzt im Menü abschalten sollten
Die folgenden Schritte funktionieren unabhängig davon, wie die Vorwürfe am Ende ausgehen. Sie kosten zehn Minuten und nehmen die Datensammlung dort zurück, wo sie sich per Menü zurücknehmen lässt. Die Bezeichnungen wechseln zwischen den webOS-Versionen leicht, die Reihenfolge bleibt gleich.
- Live Plus deaktivieren: Der Weg führt über Einstellungen zu Alle Einstellungen, dort zu Allgemein, System und Zusätzliche Einstellungen. Der Eintrag Live Plus ist der Schalter für die automatische Inhaltserkennung. Ausschalten.
- Optionale Einwilligungen zurückziehen: Unter Einstellungen, Support, Datenschutz und Nutzungsbedingungen stehen mehrere Haken nebeneinander. Pflicht ist nur die Nutzungsvereinbarung selbst. Alles, was Werbung, Sprachdaten, Zusatzdienste oder Verbesserung der Nutzungserfahrung heißt, können Sie abwählen.
- Werbekennung zurücksetzen und Personalisierung ausschalten: Im selben Bereich findet sich die Werbekennung des Geräts. Setzen Sie sie zurück und schalten Sie personalisierte Werbung ab. Das trennt das bisher aufgebaute Profil vom Gerät.
- Spracherkennung abschalten: Deaktivieren Sie die Sprachsteuerung und, falls vorhanden, die Sprachdienste der Magic Remote. Manche Modelle haben zusätzlich einen physischen Mikrofonschalter am Gehäuse. Wenn Sie die Sprachsuche ohnehin nie nutzen, ist das der Schalter mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung.
- Firmware aktualisieren und danach erneut prüfen: Das BSI empfiehlt für Smart-TVs, angebotene Software-Updates zügig einzuspielen, weil sie regelmäßig Sicherheitslücken schließen. Wichtig ist der zweite Halbsatz: Nach einem größeren Update legen Hersteller die Zustimmungsabfragen gern neu vor. Gehen Sie die Datenschutz-Einstellungen danach ein zweites Mal durch.
Steht bei Ihnen kein LG-Gerät, sondern ein Samsung, Sony, Philips oder Panasonic, ist die Technik dieselbe, nur der Menüname wechselt. Die Menüpfade zum Abschalten von ACR bei den übrigen großen Herstellern haben wir in einer eigenen Anleitung zusammengestellt, inklusive der Stellen, an denen die Schalter nach einem Update wieder auf Ein springen.
Was das Menü nicht abstellt: der Schutz im Heimnetz
Hier liegt die eigentliche Lehre aus der Untersuchung. Ein Schalter im Gerätemenü ist eine Willenserklärung an den Hersteller, keine technische Sperre. Er wirkt genau so weit, wie die Software des Geräts ihn respektiert. Die Forscher berichten, dass Verbindungen zur Werbesparte auch nach abgelehnter Einwilligung zustande gekommen seien. Ob das ein Fehler in der Umsetzung war oder Absicht, ist von außen nicht zu entscheiden. Wer sich nicht darauf verlassen möchte, verlegt den Schutz eine Ebene tiefer, nämlich dorthin, wo das Gerät nicht mitreden kann.
Praktisch heißt das drei Dinge. Erstens: ein filternder DNS-Dienst im Router. Jede Verbindung beginnt mit der Frage nach einer Adresse, und wer diese Frage beantwortet, entscheidet, ob die Verbindung überhaupt zustande kommt. Genau das leistet DatenputzerDNS als verwalteter DNS-Schutz für das ganze Heimnetz, und zwar auch auf Geräten wie einem Fernseher, auf denen sich kein Werbeblocker installieren lässt. Wie sich das zu einer selbst betriebenen Lösung verhält, haben wir im Vergleich zwischen Pi-hole und verwaltetem DNS aufgeschrieben, inklusive der Frage, was passiert, wenn der Filter ausfällt, während die Familie fernsehen will.
Zweitens: ein getrenntes Netz für vernetzte Haushaltsgeräte. Nahezu jeder aktuelle Router bietet ein Gastnetz. Hängen Fernseher, Saugroboter und Kamera dort, können sie das Netz, in dem Ihr Rechner und Ihre Netzwerkfestplatte stehen, nicht mehr abtasten. Damit läuft der beschriebene Geräte-Scan ins Leere. Drittens: die automatische Portfreigabe abschalten, oft als UPnP bezeichnet. Sie erlaubt Geräten, sich selbst eine Tür nach außen zu öffnen, und genau das wollen Sie bei einem Fernseher nicht.
Was gesichert ist und was LG bestreitet
Die Einordnung gehört zur Nachricht dazu. Gesichert ist: Es liegt eine ungewöhnlich aufwendige, technisch dokumentierte Messreihe an einem Gerät vor, erhoben von Personen mit einschlägiger Vorgeschichte. Nicht gesichert ist, dass sich diese Befunde auf jedes LG-Modell und jede Softwareversion übertragen lassen. Eine Prüfung durch eine Datenschutzaufsicht oder eine unabhängige Nachmessung an weiteren Geräten liegt bislang nicht vor.
Der Hersteller hat der Darstellung in einem zentralen Punkt widersprochen. Gegenüber GameStar erklärte LG am 9. September 2026, LG-Fernseher zeichneten keine Umgebungsgespräche auf, weder im laufenden Betrieb noch im Standby. Tondaten würden nur dann verarbeitet, wenn die Mikrofontaste gedrückt oder mit Einwilligung ein Aktivierungswort erkannt werde. Zu den übrigen Punkten, also zum Netzwerk-Scan und zu den Verbindungen trotz abgelehnter Einwilligung, ist bislang keine ebenso deutliche Stellungnahme bekannt geworden.
Einordnung
Es steht Messreihe gegen Herstellerangabe, und beides kann teilweise zutreffen: Ein Gerät kann Tondaten technisch erfassen und puffern, ohne dass daraus im Regelbetrieb ein durchgehender Gesprächsmitschnitt beim Hersteller landet. Für Ihre Entscheidung im Wohnzimmer ändert das wenig. Alle empfohlenen Schritte sind kostenlos, in zehn Minuten erledigt und schaden auch dann nicht, wenn sich einzelne Vorwürfe später relativieren.
Wenn das Haushaltsprofil längst im Werbenetz steckt
Die Schalter im Fernsehmenü wirken ab dem Moment, in dem Sie sie umlegen. Was in den Jahren davor an Sehgewohnheiten, Gerätekennungen und Standortmerkmalen zusammengetragen wurde, bleibt davon unberührt. Diese Bestände liegen nicht mehr beim Gerätehersteller allein, sondern verteilt bei Vermarktern und kommerziellen Datenhändlern, die Haushaltsprofile aufkaufen, anreichern und weiterverkaufen. Genau dort setzt das Recht auf Löschung nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung an, denn für reines Werbeprofiling ohne tragfähige Einwilligung fehlt in vielen dieser Fälle die Verarbeitungsgrundlage.
Am Recht scheitert das selten, an der Zahl der Adressaten fast immer: Wer einzeln herausfinden will, welche Vermarkter sein Haushaltsprofil führen, ist Monate beschäftigt und weiß am Ende noch nicht, ob er alle erwischt hat. Datenputzer nimmt Ihnen diesen Teil ab: Wir fordern die Löschung Ihrer Bestände bei über 100 Werbe- und Adressdatenbanken an, darunter Namen wie Acxiom, LiveRamp, Criteo und The Trade Desk, und verfolgen die Antworten nach. Gebündelte Löschanfragen für Ihre Werbeprofile starten
Häufige Fragen zu den LG-Vorwürfen
Hört mein LG-Fernseher wirklich mit?
Welche LG-Modelle sind betroffen?
Reicht es, Live Plus abzuschalten?
Was ist ACR und warum ist es so heikel?
Hilft es, den Fernseher vom Internet zu trennen?
Was Sie merken werden und was nicht
Nach dieser Meldung wird nichts passieren, das Sie im Alltag bemerken. Kein Warnhinweis, keine Nachricht des Herstellers, keine Sperrung eines Kontos. Datensammlung im Wohnzimmer fällt nicht auf, sie fällt an. Sichtbar wird sie erst indirekt, wenn Werbung auf mehreren Geräten plötzlich zu treffend wirkt oder wenn Post im Briefkasten liegt, die zu Interessen passt, die Sie nirgendwo angegeben haben. Bis dahin ist das Profil längst weitergereicht. Umgekehrt gilt: Die zehn Minuten im Gerätemenü und ein Filter auf Netzwerkebene wirken sofort, und die Löschanfragen an die Werbedatenbanken holen zurück, was das Menü nicht mehr erreicht.
Machen Sie sich unsichtbar.
Welche Sensoren ein Hersteller in Ihr Wohnzimmer stellt, entscheiden Sie nicht. Wohin die daraus entstandenen Profile weiterwandern, sehr wohl. Wir stellen die Löschanträge nach Art. 17 DSGVO und schreiben über 100 Werbe- und Adressdatenbanken für Sie an.
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