Gesundheitsdaten in Apps: Wer Ihre Fitnessdaten wirklich bekommt

Von Kevin Pabst
IT-Security Expert
Gesundheitsdaten Apps Datenschutz: Fitness-Tracker am Handgelenk mit leuchtendem Display im Dunkeln
Bildquelle: Unsplash (Gemeinfrei)

Ihr Puls bleibt auf dem Handgelenk. Die Information, dass Sie messen, tut es nicht. Werbeprofile bei über 100 Brokern löschen lassen

Gesundheits- und Fitness-Apps geben meist keine Messwerte an Werbepartner weiter, sondern etwas Unscheinbareres: das Signal, dass ein Gerät mit Ihrer Werbe-ID eine App aus dem Bereich Gesundheit geöffnet hat. Daraus entstehen Interessensegmente. Nach dem EuGH-Urteil C-184/20 können auch solche abgeleiteten Angaben Gesundheitsdaten sein und brauchen eine ausdrückliche Einwilligung.

Diese Unterscheidung ist der Grund, warum die üblichen Beruhigungen der Anbieter so gut klingen und so wenig bedeuten. „Wir verkaufen Ihre Gesundheitsdaten nicht" ist in vielen Fällen sogar wahr. Der Satz beschreibt nur nicht den Vorgang, der tatsächlich stattfindet. Verkauft wird nicht Ihr Ruhepuls, sondern Ihre Zugehörigkeit zu einer Gruppe, und diese Gruppe heißt im Zweifel nicht „sportlich", sondern „Blutzucker-Tracking", „Kinderwunsch" oder „Schlafstörungen".

Dieser Artikel zeichnet die drei Stationen nach, die Ihre Daten zwischen Sensor und Werbebanner durchlaufen, ordnet die Rechtslage ein und liefert zwei Checklisten, die Sie direkt anwenden können: einen Etiketten-Check im App Store, der drei Minuten dauert, und eine Aufräum-Reihenfolge für bereits installierte Apps, bei der die Reihenfolge tatsächlich über das Ergebnis entscheidet.

Auf einen Blick: Gesundheitsdaten in Apps

  • Nicht der Messwert wandert, sondern das Nutzungssignal samt Werbe-ID
  • Abgeleitete Gesundheitsangaben fallen laut EuGH unter Art. 9 DSGVO
  • Im App Store entscheidet der Abschnitt „Zum Tracking verwendete Daten"
  • Bei Google Play zählt die Zeile „Geteilte Daten", nicht „Erfasste Daten"
  • Deinstallieren löscht weder Konto noch Health-Connect-Bestand
  • DiGA-Listung beim BfArM ist die einzige staatlich geprüfte Hürde

Was eine Gesundheits-App tatsächlich erfasst

Eine moderne Fitness-Uhr misst Herzfrequenz, Herzfrequenzvariabilität, Blutsauerstoffsättigung, Hauttemperatur, Schrittzahl, Schlafphasen und Bewegungsmuster. Die dazugehörige App ergänzt, was Sie selbst eintragen: Gewicht, Medikamente, Menstruationszyklus, Stimmung, Alkoholkonsum, Zigaretten. Schon diese Liste ist intimer als alles, was in Ihrer Patientenakte steht, denn sie wird nicht bei Beschwerden erhoben, sondern rund um die Uhr.

Entscheidend ist aber nicht der einzelne Wert, sondern der Verlauf. Ein einmalig erhöhter Ruhepuls sagt nichts. Ein über sechs Wochen steigender Ruhepuls bei gleichzeitig sinkender Schlafdauer und wegfallenden Trainingseinheiten erzählt eine Geschichte, und zwar eine medizinisch aussagekräftige. Genau deshalb sind Gesundheitsdaten aus Apps für Auswerter so viel wertvoller als ein Laborbefund: Sie sind lückenlos, zeitlich hochaufgelöst und automatisch aktuell.

Dazu kommt eine Ebene, die viele Nutzer nicht auf dem Schirm haben: die Metadaten. Wann Sie die App öffnen, wie lange Sie darin bleiben, ob Sie nachts um drei Uhr Ihre Schlafauswertung prüfen, an welchem ungefähren Ort Sie trainieren. Diese Angaben entstehen auch dann, wenn Sie kein einziges Feld ausfüllen.

Die drei Stationen: vom Sensor zum Werbesegment

Wer verstehen will, wo etwas schiefgeht, muss die Strecke kennen. Ihre Daten passieren in aller Regel drei klar unterscheidbare Stationen, und an jeder gilt eine andere Rechtslage und ein anderer Hebel.

Für den Alltag heißt das: Eine App kann datensparsam mit Ihren Messwerten umgehen und trotzdem ein Leck in Station 3 haben. Umgekehrt nützt Ihnen eine vorbildliche Werbefreiheit wenig, wenn der Hersteller in Station 2 keine Löschfunktion anbietet. Löschschutz für Ihre Werbeprofile einrichten greift dort, wo Station 3 endet und der kommerzielle Datenhandel beginnt.

Der Trick mit dem Nutzungssignal

Hier liegt der Kern der Sache, und er wird in der öffentlichen Debatte meist übersprungen. Ein Werbenetzwerk braucht Ihren Blutdruck nicht. Es braucht eine Zuordnung. Wenn ein Baustein meldet, dass das Gerät mit der Werbe-ID a1b2c3 die App „Zyklus-Kalender XY" geöffnet hat, ist damit alles Nötige gesagt. Die Ableitung, dass diese Person menstruiert, im gebärfähigen Alter ist und sich vermutlich für ein bestimmtes Produktspektrum interessiert, entsteht auf dem Server des Empfängers, nicht auf Ihrem Handy.

Die Werbe-ID ist dabei der Klebstoff. Sie ist dieselbe Nummer, die auch Ihre Wetter-App, Ihr Handyspiel und Ihre Shopping-App melden. Erst dadurch wird aus einem isolierten Signal ein Profil, das Gesundheit, Kaufkraft, Wohnumfeld und Tagesablauf zusammenführt. Wie Sie diese Kennung unter Android und iOS entfernen statt sie nur zurückzusetzen, steht ausführlich in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Löschen der Werbe-ID. Der Zusammenbau vieler kleiner Signale zu einer Vorhersage ist wiederum ein eigenes Thema, das wir im Beitrag über das Puzzleteil-Prinzip der Datenhändler aufgeschlüsselt haben.

Security Alert / Real Talk

Prüfen Sie die Zusicherung Ihres Anbieters auf den genauen Wortlaut. „Wir geben keine Gesundheitsdaten weiter" und „wir geben keine Daten an Dritte weiter" sind zwei völlig verschiedene Sätze. Der erste lässt offen, dass die Nutzung der App selbst gemeldet wird, und genau diese Meldung ist es, aus der ein Werbesegment entsteht. Wo nur der erste Satz steht, ist der zweite meistens nicht haltbar.

Rechtslage: Warum „das sind nur Fitnessdaten" nicht trägt

Anbieter argumentieren gern mit einer Trennlinie zwischen medizinischen Daten und bloßen Lifestyle- oder Wellnessdaten. Der Europäische Gerichtshof hat diese Linie deutlich verschoben. In der Rechtssache C-184/20 (Urteil vom 1. August 2022) hat der Gerichtshof entschieden, dass es für die Einstufung als besondere Kategorie personenbezogener Daten genügt, wenn sich die geschützte Information durch gedankliche Kombination oder Ableitung aus den Daten gewinnen lässt. Die Angabe muss die sensible Eigenschaft also nicht ausdrücklich enthalten.

Übertragen auf Apps bedeutet das: Ein Datensatz, der lediglich festhält, dass Sie eine Diabetes-Tagebuch-App nutzen, kann die gleiche Schutzbedürftigkeit auslösen wie ein hinterlegter Blutzuckerwert. Für die Verarbeitung braucht es dann eine Grundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO, im Werbekontext praktisch immer die ausdrückliche Einwilligung. Ausdrücklich heißt: eine bewusste, informierte und getrennte Zustimmung, nicht das Wegtippen eines Zustimmungsdialogs beim ersten Start.

Das ist keine akademische Feinheit, sondern Ihr Ansatzpunkt. Fehlt diese ausdrückliche Einwilligung, fehlt die Rechtsgrundlage, und damit greift das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO. Was Art. 17 leisten kann und wo er an gesetzliche Aufbewahrungspflichten stößt, haben wir in der Übersicht zu den Betroffenenrechten nach Art. 17 und Art. 21 DSGVO ausführlich dargestellt.

Der Etiketten-Check: drei Minuten vor dem Installieren

Beide großen App-Stores zwingen Anbieter zu einer Selbstauskunft. Diese Angaben sind unvollständig und werden nicht flächendeckend geprüft, aber sie sind verbindlich erklärt, und eine falsche Erklärung ist ein Problem für den Anbieter. Für eine Vorauswahl reichen sie vollkommen. Gehen Sie die folgenden fünf Punkte durch, bevor Sie auf „Laden" tippen.

Diese fünf Handgriffe schließen den größten Teil der problematischen Apps aus, bevor sie überhaupt auf Ihr Gerät kommen. Der Aufwand liegt bei drei Minuten und muss pro App genau einmal betrieben werden.

Aufräumen bei installierten Apps: die Reihenfolge entscheidet

Bei Apps, die bereits monatelang mitlaufen, ist der verbreitete Reflex „App löschen" nicht falsch, aber er kommt an der falschen Stelle. Wer zuerst deinstalliert, verliert den bequemen Weg zum eigenen Konto und muss anschließend über Support-Formulare nachfassen. Arbeiten Sie diese sechs Schritte in genau dieser Reihenfolge ab.

Bleibt eine Erkenntnis, die viele beim vierten Schritt machen: Auf dem Gerät liegen Konten von Apps, die seit Jahren niemand mehr geöffnet hat, die aber weiterhin Zugriff besitzen. Genau solche Altlasten spürt unser Tiefenscan auf, und zwar auch dort, wo die App längst gelöscht, das Konto beim Anbieter aber noch aktiv ist. Vergessene Konten und Schattenprofile aufspüren lassen ist der naheliegende nächste Schritt, wenn Ihnen beim Durchgehen der Berechtigungen Namen begegnen, die Sie nicht mehr einordnen können.

DiGA und BSI TR-03161: die einzige geprüfte Hürde

In Deutschland gibt es genau einen Bereich, in dem eine Gesundheitsapp eine staatlich kontrollierte Prüfung bestehen muss: die Digitalen Gesundheitsanwendungen, umgangssprachlich „Apps auf Rezept". Sie sind im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet und können von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Für die Aufnahme neuer Anwendungen ist seit dem 1. Januar 2025 ein Nachweis nach der technischen Richtlinie BSI TR-03161 erforderlich; die maßgeblichen Datensicherheitskriterien des BfArM sind öffentlich einsehbar.

Für Ihre Entscheidung heißt das nicht, dass jede DiGA perfekt ist. Es heißt aber, dass dort jemand hingeschaut hat, während bei der frei verkäuflichen Schlaf-App aus dem Store niemand hingeschaut hat. Wenn es für Ihr Anliegen eine gelistete Anwendung gibt, ist sie datenschutzrechtlich die belastbarere Wahl. Für alles darunter bleibt der Etiketten-Check aus dem vorigen Abschnitt Ihr einziges Werkzeug.

Wearables: was oft übersehen wird

Die Uhr selbst ist der unauffälligste Teil der Kette und wird entsprechend selten abgesichert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt in seinen Verbraucherhinweisen unter anderem, die Berechtigungen des Wearables auf die Daten des gekoppelten Smartphones zu prüfen und gegebenenfalls zu deaktivieren, das zugehörige Benutzerkonto nach Möglichkeit mit Zwei-Faktor-Authentisierung zu schützen und Updates umgehend zu installieren.

Besonders hervorzuheben ist ein Punkt, der in keiner Bedienungsanleitung steht: Die Erstkopplung von Wearable und Smartphone sollte laut BSI in einer vertrauenswürdigen Umgebung stattfinden, also zu Hause und nicht im Fitnessstudio oder im Zug. Beim Koppeln werden Schlüssel ausgetauscht, und wer in Reichweite mithört, hört genau diesen Moment mit. Wer sein Gerät im Laden einrichten lässt, sollte die Kopplung zu Hause einmal zurücksetzen und neu vornehmen.

Zweiter Punkt aus der Praxis: Prüfen Sie, welche Benachrichtigungen die Uhr vom Telefon spiegeln darf. Standardmäßig gibt das Handy oft sämtliche Nachrichteninhalte an das Wearable weiter, inklusive Einmalcodes aus SMS. Ein Gerät, das am Handgelenk baumelt und dessen Display auch aus zwei Metern lesbar ist, ist dafür der ungeeignetste Ort.

Wo das Aufräumen in der App aufhört zu wirken

Alle bisherigen Schritte betreffen die Zukunft. Sie unterbinden neue Signale. Was bereits abgeflossen ist, liegt außerhalb Ihres Geräts, und dort hilft kein Schalter mehr, sondern nur noch ein Rechtsanspruch. Die folgende Übersicht trennt sauber, was womit erreichbar ist, weil an dieser Stelle die meisten Missverständnisse entstehen.

Datenbestand Wer hält ihn Greift Art. 17 DSGVO?
Werbesegmente aus Ihrem Nutzungssignal Adtech-Anbieter, Werbedatenbanken Ja, das ist der Kernfall
Adress- und Kontaktdaten aus Anmeldungen Adressverlage, Listbroker Ja, bei reiner Werbenutzung
Messwerte im Konto der App App-Anbieter Meist ja, über die Kontolöschung oder einen individuellen Antrag
Befunde und Behandlungsdaten Praxis, Klinik, Krankenkasse Nein, gesetzliche Aufbewahrungsfristen gehen vor
Bonitäts- und Auskunfteidaten SCHUFA, CRIF, Creditreform Nein, eigene Rechtsgrundlage, kein Löschanspruch für korrekte Einträge

Die beiden oberen Zeilen sind der Bereich, in dem sich tatsächlich etwas bewegen lässt, und sie sind zugleich der Bereich, in dem ein einzelner Nutzer regelmäßig scheitert: Die Empfänger Ihres Nutzungssignals stehen in keinem Impressum, und wer sie anschreiben will, muss sie erst einmal benennen können. Löschanträge an über 100 Werbedatenbanken auf den Weg bringen nimmt Ihnen genau diese Recherche ab.

Schutz vor Gesundheitsprofilen: welchen Vorteil bietet Datenputzer

Unser Ansatz setzt an Station 3 und dahinter an, also dort, wo Ihr Handy keinen Schalter mehr hat. Wir stellen Löschanträge nach Art. 17 DSGVO an die Werbe-, Adress- und Adtech-Datenbanken aus unserer Broker-Liste, halten die gesetzliche Monatsfrist nach und fassen nach, wenn eine Antwort ausbleibt. Für reines Werbeprofiling ohne fortbestehende Rechtsgrundlage ist das der wirksame Hebel, und bei abgeleiteten Gesundheitsmerkmalen ist die Anforderung an diese Rechtsgrundlage nach der oben zitierten EuGH-Entscheidung besonders hoch.

Ebenso wichtig ist, was wir nicht behaupten. Wir löschen keine Behandlungsdaten bei Ärzten, Kliniken oder Krankenkassen, und wir entfernen keine Einträge bei Auskunfteien. Wo Sie gezielt einen einzelnen App-Anbieter ins Visier nehmen wollen, geht das über die individuellen Löschanfragen, mit denen Sie ein konkretes Unternehmen selbst benennen.

Der zweite Baustein ist die Altlastenbeseitigung. Gesundheits-Apps sind ein typischer Fall von Konten, die man einmal in einer motivierten Woche anlegt und danach nie wieder öffnet. Der Tiefenscan findet solche Konten und macht sichtbar, welche Anmeldungen unter Ihrer Adresse noch existieren. Löschanträge und digitale Inventur zusammen einrichten deckt beide Seiten ab: die Bestände, die schon gehandelt werden, und die Konten, die weiter neue Daten nachliefern.

Steht Ihre Adresse schon in einem Leak?

Gesundheits-Apps gehören zu den Diensten, deren Nutzerlisten immer wieder in kriminellen Foren auftauchen. Der kostenlose Check zeigt Ihnen in Sekunden, ob Ihre E-Mail-Adresse in bekannten Datensätzen enthalten ist.

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Häufige Fragen zu Gesundheitsdaten in Apps

Geben Fitness-Apps meine Herzfrequenz und mein Gewicht an Werbefirmen weiter?
In der Regel nicht die Messwerte selbst. Weitergegeben wird üblicherweise das Nutzungssignal: dass ein Gerät mit einer bestimmten Werbe-ID eine App aus dem Bereich Gesundheit und Fitness geöffnet hat, dazu technische Angaben wie Gerätemodell, Betriebssystem, ungefährer Standort und Zeitpunkt. Für Werbezwecke ist dieses Signal fast ebenso aussagekräftig, weil es die Person einem Interessensegment zuordnet, ohne dass je ein Blutdruckwert das Handy verlässt.
Sind Fitnessdaten überhaupt Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO?
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs reicht es aus, dass sich aus den Daten durch gedankliche Kombination Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand ziehen lassen. Der EuGH hat in der Rechtssache C-184/20 (Urteil vom 1. August 2022) entschieden, dass auch mittelbare Angaben unter die besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO fallen können. Die verbreitete Argumentation, es handele sich nur um Lifestyle- oder Fitnessdaten, trägt damit nicht automatisch.
Reicht es, die App zu löschen?
Nein. Das Deinstallieren entfernt die App vom Gerät, nicht aber das Konto beim Anbieter, nicht die bereits in Apple Health oder Health Connect geschriebenen Daten und erst recht nicht die Werbesegmente, die aus dem Nutzungssignal entstanden sind. Sinnvoll ist die umgekehrte Reihenfolge: erst das Konto beim Anbieter löschen lassen, dann die Daten in der Gesundheitszentrale des Betriebssystems entfernen, dann die Berechtigungen entziehen und erst zuletzt die App deinstallieren.
Woran erkenne ich vor der Installation, ob eine App Gesundheitsdaten für Werbung nutzt?
Im App Store steht unter „App-Datenschutz" der Abschnitt „Zum Tracking verwendete Daten". Taucht dort die Kategorie „Gesundheit und Fitness" auf, ist die Sache entschieden. Bei Google Play heißt der Bereich „Datensicherheit"; entscheidend ist dort die Zeile „Geteilte Daten" und der angegebene Zweck, etwa „Werbung oder Marketing". Ebenfalls aufschlussreich ist die Angabe, ob der Anbieter eine Löschung der Daten auf Anfrage anbietet.
Was ist eine DiGA und warum ist das für den Datenschutz relevant?
Eine Digitale Gesundheitsanwendung ist eine geprüfte App, die im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet ist und von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden kann. Für die Aufnahme neuer Anwendungen ist seit dem 1. Januar 2025 ein Nachweis nach der BSI-Richtlinie TR-03161 erforderlich. Das ist derzeit die einzige staatlich geprüfte Hürde, die eine Gesundheitsapp in Deutschland nehmen muss, und eine brauchbare Orientierung, wenn es eine gelistete Alternative zur Wunsch-App gibt.
Kann ich Werbesegmente über meine Gesundheit löschen lassen?
Für Marketing- und Profildaten bei Werbedatenbanken und Adtech-Anbietern ist ein Löschantrag nach Art. 17 DSGVO der richtige Hebel, denn dort besteht für reines Werbeprofiling häufig keine fortbestehende Rechtsgrundlage. Anders liegt es bei Behandlungsdaten Ihrer Ärztin, Ihres Krankenhauses oder Ihrer Krankenkasse: Die unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und lassen sich nicht per Löschantrag entfernen.

Machen Sie sich unsichtbar.

Auf Ihrem Handy haben Sie jeden Schalter selbst in der Hand. Was Ihre Apps in den letzten Jahren nach außen gemeldet haben, liegt auf fremden Servern. Wir stellen dort die Löschanträge nach Art. 17 DSGVO, verfolgen die Fristen und zeigen Ihnen, welche Anmeldungen unter Ihrer Adresse noch offen sind.

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