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EuGH-Urteil 2026: Warum Auskunft wichtig, aber Löschung entscheidend ist

Von Kevin Pabst
IT-Security Expert
Richterhammer für DSGVO Urteil
Bildquelle: Lokal Archiv

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum Sie immer noch Werbeanrufe erhalten, obwohl Sie doch nur wissen wollten, was gespeichert ist? Jetzt direkt Löschung bei Brokern beauftragen!

Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein zentraler Pfeiler Ihrer digitalen Selbstbestimmung. Es ermöglicht Ihnen, von Unternehmen eine Kopie all jener Daten zu verlangen, die über Ihre Person gespeichert wurden. Doch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Mai 2026 (Az. C-526/24) sorgt für Aufsehen: Das Gericht zieht eine klare Grenze bei missbräuchlichen Anfragen, die rein finanzielle Interessen verfolgen. Bei Datenputzer sehen wir dieses Urteil als Bestätigung für unseren Weg, denn wir fordern für Sie nicht bloß Auskunft, sondern konsequent die Löschung.

Auf einen Blick: Auskunft vs. Löschung

  • Art. 15 (Auskunft): Zeigt Ihnen nur das Ausmaß der Datenspeicherung auf.
  • Art. 17 (Löschung): Vernichtet die Daten dauerhaft an der Quelle.
  • EuGH-Urteil: Schützt Unternehmen vor systematischer Auskunfts-Abmahnung.
  • Datenputzer-Strategie: Wir nutzen das Recht auf Vergessenwerden für echten Schutz.

Das Problem mit der reinen Auskunft (Art. 15)

Viele Nutzer glauben, ein Auskunftsantrag würde automatisch zur Einstellung der Datenverarbeitung führen. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Auskunft ist lediglich eine Bestandsaufnahme. Sie erfahren zwar, dass ein Broker Ihr Einkommen, Ihre Wohnsituation und Ihr Kaufverhalten kennt, doch die Daten bleiben bestehen und werden weitergehandelt. Zudem hat der EuGH nun klargestellt, dass Anträge ohne echtes Informationsinteresse von Unternehmen abgelehnt werden können, wenn diese den Missbrauch beweisen können.

Security Alert

Wer lediglich Auskunft fordert, löst das Problem nicht, sondern macht sich bei Datenbrokern oft erst recht sichtbar. Datenputzer geht einen Schritt weiter und setzt Ihre Rechte dort ein, wo sie am wirkungsvollsten sind: bei der Vernichtung der Datenbestände.

Das "Recht auf Vergessenwerden" nach Art. 17 DSGVO

Während Art. 15 nur die Transparenz regelt, ist Artikel 17 der DSGVO das schärfste Schwert im Datenschutzrecht. Es besagt, dass betroffene Personen die unverzügliche Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen können. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:

Bei Datenputzer spezialisieren wir uns auf die Durchsetzung genau dieses Anspruchs. Wir fordern von Datenbrokern nicht bloß eine Liste Ihrer Daten an, sondern wir fordern die unwiderrufliche Löschung gemäß Art. 17 DSGVO. Damit entziehen wir den Firmen die Grundlage für Schattenprofile und personalisierte Werbung.

Möchten Sie wissen, wie viele Broker Ihre Daten bereits besitzen? Nutzen Sie unseren Service für eine automatisierte Lösch-Offensive.

Datenputzer: Keine Auskunft-Tricks, sondern echte Resultate

Das EuGH-Urteil richtet sich gegen Akteure, die das Auskunftsrecht für rein finanzielle Zwecke missbrauchen. Da Datenputzer jedoch einen legitimen Schutzauftrag für seine Nutzer wahrnimmt und direkt auf die Löschung (Art. 17) abzielt, bleibt unser Service von diesen Einschränkungen unberührt. Unser Ziel ist Ihre Privatsphäre, nicht der Rechtsstreit um Formfehler.

Schluss mit Schattenprofilen!

Warten Sie nicht darauf, dass Datenbroker von sich aus tätig werden. Handeln Sie jetzt und setzen Sie Ihr Recht auf Vergessenwerden mit unserer Hilfe durch.

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Wir setzen Ihre Rechte gegenüber Datenbrokern durch (professionell, rechtssicher und effektiv). Überlassen Sie den Kampf um Ihre Privatsphäre den Experten.

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