Digitaler Nachlass regeln: Anleitung für Konten, Daten und Erben
Ein Ordner im Regal lässt sich öffnen. Ein Konto mit Zwei-Faktor-Schutz nicht, und genau daran scheitern Angehörige. Digitale Spuren jetzt aufräumen lassen
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Verträge und Daten, die Sie hinterlassen. Er geht nach § 1922 BGB auf die Erben über, das hat der Bundesgerichtshof 2018 bestätigt. Praktisch scheitert der Zugriff aber oft an Passwörtern und Zwei-Faktor-Codes. Wirksam vorsorgen können Sie mit einer Vollmacht über den Tod hinaus, einer aktuellen Kontenliste und den Nachlassfunktionen der Anbieter.
Auf einen Blick: digitaler Nachlass
- Nutzerkonten sind vererbbar: BGH, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17
- Die DSGVO schützt keine Verstorbenen (Erwägungsgrund 27), Ansprüche folgen aus dem Vertrag
- Vollmacht über den Tod hinaus wirkt sofort, ein Testament erst nach Eröffnung
- Google, Apple und Meta bieten eigene Nachlassfunktionen, mit sehr unterschiedlichem Umfang
- Der häufigste Blocker ist nicht das Passwort, sondern der Zwei-Faktor-Code auf dem gesperrten Handy
- Werbe- und Adressdatenbanken registrieren einen Todesfall praktisch nie
Was zum digitalen Nachlass gehört (und meist vergessen wird)
Die meisten Menschen denken bei diesem Stichwort an Facebook und an das E-Mail-Postfach. Der tatsächliche Bestand ist deutlich größer, und die unangenehmen Posten stehen selten im Vordergrund. Sortieren Sie Ihren digitalen Besitz gedanklich in vier Schubladen, dann wird schnell sichtbar, wo Handlungsbedarf besteht.
- Der Generalschlüssel: das E-Mail-Postfach. Über die Funktion „Passwort vergessen" hängen daran fast alle anderen Konten. Wer das Postfach kontrolliert, kontrolliert den Rest. Es gehört deshalb an den Anfang jeder Planung, nicht ans Ende.
- Laufende Verträge: Streaming, Cloudspeicher, Partnerbörsen, Fitness-Apps, Domains, Hosting, Mobilfunk. Diese Verträge enden nicht automatisch mit dem Tod, sie laufen weiter und buchen weiter ab, bis jemand kündigt.
- Vermögenswerte: Guthaben bei Zahlungsdienstleistern, Verkäuferkonten in Marktplätzen, Kryptowährungen in einer selbst verwalteten Wallet. Ohne den Wiederherstellungssatz einer solchen Wallet ist der Betrag endgültig verloren, kein Anbieter kann hier helfen.
- Erinnerungen und Identität: Fotomediatheken, Chatverläufe, Blogs, Bewertungen, Profile. Hier entscheidet sich, ob Angehörige Zugang zu Familienbildern bekommen oder ob ein Profil jahrelang weiterläuft und irgendwann für Betrugsversuche im Namen des Verstorbenen missbraucht wird.
Security Alert / Real Talk
Ein verwaistes Konto ist für Kriminelle ein Geschenk: Es hat eine glaubwürdige Historie, echte Kontakte und niemanden, der ungewöhnliche Aktivität bemerkt und meldet. Wird eine Todesanzeige öffentlich, liefert sie zugleich Geburtsdatum, Wohnort und Familienkreis, also genau die Bausteine, mit denen sich im Namen des Verstorbenen Bestellungen aufgeben oder Verträge abschließen lassen. Der beste Zeitpunkt, diese Angriffsfläche zu verkleinern, liegt vor dem Ernstfall.
Die Rechtslage: Konten sind Erbmasse, keine Privatsache des Anbieters
Lange verwiesen Plattformen auf den Persönlichkeitsschutz der Kommunikationspartner, um Angehörigen den Zugang zu verweigern. Dem hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) einen Riegel vorgeschoben. Der Nutzungsvertrag mit einem sozialen Netzwerk geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB auf die Erben über. Sie haben Anspruch auf Zugang zum Konto einschließlich der Kommunikationsinhalte.
Entscheidend ist die Begründung: Der Senat sah keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als analoge. Ein Tagebuch und ein Bündel Briefe fallen unstreitig in den Nachlass, und für Chatnachrichten kann nichts anderes gelten. In einer Folgeentscheidung (BGH, Beschluss vom 27.08.2020, Az. III ZB 30/20) stellten die Richter klar, dass ein ausgedrucktes Datenpaket den Anspruch nicht erfüllt. Erben müssen sich im Konto grundsätzlich so bewegen können wie der Erblasser zu Lebzeiten, wenn auch lesend statt aktiv postend.
Wichtig für die Praxis
Die DSGVO hilft Erben hier nicht weiter. Erwägungsgrund 27 nimmt die Daten Verstorbener ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus. Ein Löschantrag nach Art. 17 DSGVO „für einen Verstorbenen" existiert schlicht nicht. Was existiert, ist der ererbte Vertrag: Aus ihm folgen Zugang, Kündigung und Kontoschließung. Wer bei einem Anbieter also auf Datenschutz pocht, argumentiert an der Sache vorbei. Berufen Sie sich stattdessen auf den Erbschein oder das eröffnete Testament und auf § 1922 BGB.
Diese Rechtslage klingt komfortabler, als sie sich anfühlt. Der Anspruch besteht, seine Durchsetzung kostet Zeit, Nerven und im Zweifel einen Anwalt. Die Familie aus dem BGH-Verfahren hat über sechs Jahre prozessiert. Genau deshalb ist Vorsorge kein Verwaltungsakt für Ordnungsliebende, sondern die einzige Methode, den Rechtsweg überflüssig zu machen.
Vollmacht über den Tod hinaus: der eigentliche Hebel
Das schärfste Werkzeug ist eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich „über den Tod hinaus" gilt. Sie schlägt das Testament in einem entscheidenden Punkt: Sie wirkt sofort. Ein Testament muss beim Nachlassgericht eröffnet werden, und bis der Erbschein vorliegt, vergehen regelmäßig Wochen oder Monate. In dieser Zeit laufen Abos weiter, Konten verfallen und Fristen verstreichen. Die Vollmacht dagegen legt Ihre Vertrauensperson dem Anbieter am nächsten Tag vor.
Nehmen Sie die Vollmacht nicht als Blankoscheck, sondern als Auftrag mit Inhalt. Vier Angaben gehören hinein: wer bevollmächtigt ist, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, welche Konten sie umfasst (oder ausdrücklich alle) und was mit den Daten geschehen soll. Genau dieser letzte Punkt fehlt in den meisten Mustern, und er ist der wichtigste. „Fotomediathek an meine Schwester übergeben, Chatverläufe ungelesen löschen, Profil stilllegen statt in den Gedenkzustand versetzen" ist eine Anweisung, mit der Ihre Angehörigen arbeiten können. Ein Passwortzettel ohne Willensbekundung ist es nicht. Die Verbraucherzentrale stellt zur digitalen Vorsorge ein kostenloses Werkzeug samt Musterformular bereit, das als Ausgangspunkt taugt.
Der zweite Grund für die Vollmacht ist ein rechtlicher. Ein Passwort ist ein Schlüssel, keine Befugnis. Wer sich ohne Legitimation in ein fremdes Konto einloggt, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen nahezu jedes Anbieters und bewegt sich in einem Bereich, den § 202a StGB als Ausspähen von Daten erfasst. Im Familienkreis wird daraus selten ein Verfahren, doch sobald ein Konto Vermögenswerte enthält oder mehrere Erben unterschiedliche Vorstellungen haben, wird aus dem gut gemeinten Login ein handfester Streit.
Die Nachlassfunktionen der großen Anbieter im Vergleich
Google, Apple und Meta haben eigene Mechanismen geschaffen. Sie ersetzen die Vollmacht nicht, sie machen deren Umsetzung aber erheblich einfacher, weil die Vertrauensperson dann nicht diskutieren muss. Der Umfang unterscheidet sich stark, und die Lücken sind der eigentlich interessante Teil.
| Anbieter | Funktion und Auslöser | Was fehlt |
|---|---|---|
| Kontoinaktivität-Manager: benachrichtigt nach selbst gewählter Wartezeit bis zu zehn Personen und gibt ausgewählte Daten zum Download frei | Läuft über Inaktivität, nicht über eine Sterbeurkunde. Wer die Funktion nie einrichtet, riskiert, dass Google das Konto nach zwei Jahren Inaktivität selbst löscht. | |
| Apple | Nachlasskontakt: Zugriff auf Fotos, Nachrichten, Notizen, Kontakte, Kalender, Dateien und Backups nach Vorlage von Zugriffsschlüssel und Sterbeurkunde | Der iCloud-Schlüsselbund bleibt außen vor, ebenso Apple-Pay-Daten und Lizenzen für gekaufte Medien. Ohne den vorab erzeugten Zugriffsschlüssel wird es zäh. |
| Meta | Nachlasskontakt für Facebook oder vorab festgelegte Löschung; ohne Vorsorge Gedenkzustand nach Meldung mit Nachweis | Der Nachlasskontakt kann verwalten, aber keine Nachrichten lesen. Für Instagram gibt es keinen Nachlasskontakt, nur Gedenkzustand oder Löschung auf Antrag. |
| Passwortmanager | Notfallzugriff mit Wartefrist: Die hinterlegte Person beantragt Zugriff, nach Ablauf der Frist wird er automatisch gewährt | Funktioniert nur, wenn die Vertrauensperson denselben Dienst nutzt und weiß, dass sie eingetragen ist. Prüfen Sie das einmal jährlich nach. |
Der Kontoinaktivität-Manager von Google, zu finden in den Kontoeinstellungen unter „Daten und Datenschutz", ist die am stärksten unterschätzte dieser Funktionen, weil er ein Problem löst, das viele gar nicht auf dem Schirm haben: Inaktive Konten verschwinden irgendwann von selbst. Eine Fotomediathek aus zwanzig Jahren kann gelöscht sein, bevor die Familie überhaupt dazu kommt, sich damit zu befassen. Wählen Sie die Wartezeit deshalb eher kurz und nennen Sie mindestens zwei Kontaktpersonen, damit der Plan nicht an einer einzelnen veralteten Mailadresse hängt.
Sieben Schritte, mit denen Sie das an einem Nachmittag erledigen
Diese Reihenfolge ist nicht beliebig gewählt. Sie folgt der Abhängigkeit der Konten voneinander, und genau daran scheitern die meisten Anleitungen, die einfach nur „Liste anlegen" empfehlen.
- 1. Bestand aufnehmen, aber richtig: Durchsuchen Sie Ihr Hauptpostfach nach den Stichworten „Willkommen", „Registrierung", „Ihre Bestellung" und „Abo". Ergänzen Sie die gespeicherten Zugänge aus Browser und Passwortmanager sowie die Abo-Übersichten in den App-Stores von Apple und Google. Diese vier Quellen zusammen liefern erfahrungsgemäß ein Vielfaches dessen, was man aus dem Kopf zusammenbekommt.
- 2. Erst ausmisten, dann dokumentieren: Jedes Konto, das Sie jetzt schließen, müssen Sie weder auflisten noch vererben und es kann in keinem künftigen Datenleck auftauchen. Der kürzeste digitale Nachlass ist der beste. Wie Sie systematisch an vergessene Altkonten kommen, steht in unserer Anleitung zum Aufspüren alter Accounts und Karteileichen.
- 3. Alles in einen Passwortmanager überführen: Eine Liste in einer Textdatei veraltet ab dem Tag ihrer Erstellung. Ein Passwortmanager bleibt automatisch aktuell und bietet die Notfallzugriffsfunktion. Ihre Angehörigen brauchen dann exakt eine Information statt hundert.
- 4. Die Zwei-Faktor-Falle entschärfen: Das ist der Punkt, an dem gut gemeinte Vorsorge in der Praxis kippt. Passwörter helfen nicht weiter, wenn der Bestätigungscode auf einem Handy landet, das mit PIN oder Fingerabdruck gesperrt ist. Drucken Sie deshalb für jedes wichtige Konto die Wiederherstellungscodes aus und legen Sie sie zusammen mit der Geräte-PIN und der SIM-PIN zur Vollmacht. Ohne diesen Umschlag ist die schönste Kontenliste wertlos.
- 5. Nachlassfunktionen aktivieren: Kontoinaktivität-Manager bei Google, Nachlasskontakt bei Apple und Facebook, Notfallzugriff im Passwortmanager. Rechnen Sie mit rund zwanzig Minuten für alle zusammen. Danach muss niemand mehr mit einem Support-Team verhandeln.
- 6. Vollmacht schreiben und getrennt aufbewahren: Halten Sie sich an die Zwei-Umschlag-Regel. Umschlag eins enthält die Vollmacht mit Ihren Anweisungen und liegt bei der Vertrauensperson. Umschlag zwei enthält das Hauptpasswort und die Wiederherstellungscodes und liegt woanders, etwa im Bankschließfach oder beim Notar. Wer beides am selben Ort verwahrt, hat den Zugang zu seinem gesamten digitalen Leben in eine einzige Schublade gelegt.
- 7. Einen jährlichen Termin setzen: Vorsorge, die nicht gepflegt wird, wird zur Fehlinformation. Ein wiederkehrender Kalendereintrag, an dem Sie neue Konten ergänzen, geschlossene streichen und die hinterlegten Kontaktpersonen prüfen, hält den Plan am Leben.
Diese Reihenfolge ist so aufgebaut, dass Schritt zwei die Arbeit für alle folgenden Schritte verkleinert. Wer sie umdreht und zuerst dokumentiert, pflegt am Ende eine gepflegte Liste von Konten, die er gar nicht mehr braucht. Wir übernehmen das Ausmisten für Sie und fordern die Löschung dort ein, wo Ihre Daten längst ohne Sie weiterleben.
Was Angehörige im Todesfall zuerst tun sollten
Wenn der Ernstfall eingetreten ist und keine Vorsorge existiert, entscheidet die Reihenfolge über den Erfolg. Diese Punkte stehen bewusst in dieser Sortierung, weil jeder spätere Schritt auf dem vorherigen aufbaut.
- Zuerst das E-Mail-Postfach sichern: Solange Sie Zugriff auf das Postfach haben, können Sie fast überall ein Passwort zurücksetzen. Verlieren Sie diesen Zugang, wird jeder weitere Schritt zum Einzelantrag mit Sterbeurkunde. Ändern Sie das Passwort nicht überstürzt, ohne die dort hinterlegte Zwei-Faktor-Methode zu kennen, sonst sperren Sie sich selbst aus.
- Sichern vor Schließen: Laden Sie Fotos, Dokumente und Chatverläufe herunter, bevor Sie irgendein Konto kündigen oder in den Gedenkzustand versetzen lassen. Der Gedenkzustand bei Facebook ist nicht rückgängig zu machen, und ein gekündigtes Cloudkonto gibt seine Inhalte nach Ablauf der Frist nicht wieder heraus.
- Abbuchungen als Landkarte nutzen: Die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate zeigen zuverlässig jedes laufende Abo, auch die vergessenen. Arbeiten Sie diese Liste ab und kündigen Sie schriftlich unter Beifügung der Sterbeurkunde.
- Profile stilllegen statt schmücken lassen: Ein öffentlich sichtbares Profil eines Verstorbenen wird gelegentlich kopiert, um Freunde und Verwandte in dessen Namen anzuschreiben. Wenn kein Gedenkzustand gewünscht ist, beantragen Sie die vollständige Löschung.
- Werbepost gezielt stoppen: Widersprechen Sie gegenüber den absendenden Unternehmen der Werbenutzung und verlangen Sie einen Werbesperrvermerk. Ein Eintrag in eine Robinsonliste kann flankieren, verpflichtet die Branche in Deutschland aber zu nichts, weil der Abgleich freiwillig ist. Welche Wege tatsächlich greifen, haben wir am Beispiel der adressierten Werbepost der Deutschen Post Direkt durchgespielt.
Der blinde Fleck: Adressdatenbanken kennen keinen Todesfall
Es gibt einen Teil des digitalen Nachlasses, den keine Vollmacht und keine Nachlassfunktion erreicht. Werbe- und Adressbroker sammeln, verknüpfen und verkaufen Datensätze über Menschen, ohne dass diese je bei ihnen Kunde waren. Für sie ist ein Mensch ein Datensatz mit Merkmalen, und ein Sterbefall ist ein Ereignis, das in ihren Systemen bestenfalls zufällig und mit erheblicher Verzögerung ankommt. Deshalb erreicht Angehörige noch Jahre später adressierte Werbung, Gewinnspiel-Post und Spendenaufrufe an einen Namen, den sie nicht mehr auf einem Umschlag lesen möchten.
Dieser Bestand lässt sich nach dem Tod nur mühsam eindämmen, weil der Löschanspruch aus Art. 17 DSGVO an Erwägungsgrund 27 endet. Solange Sie leben, ist die Rechtslage dagegen eindeutig zu Ihren Gunsten: Wo für die weitere Speicherung Ihrer Daten zu Werbe- und Profilingzwecken keine tragfähige Rechtsgrundlage mehr besteht, muss gelöscht werden. Was Sie zu Lebzeiten aus dem Adresshandel herausholen, kann später niemand mehr erben, weiterverkaufen oder gegen Ihre Familie verwenden.
Genau das ist unsere Aufgabe. Datenputzer versendet gebündelte Löschanfragen nach Art. 17 DSGVO an über 100 Werbe-, Adress- und Adtech-Broker, von Acxiom über AZ Direct und Schober bis zu Criteo und The Trade Desk, und verfolgt die Antworten nach. Was in fremden Systemen am Ende geschieht, kontrollieren wir nicht. Was wir tun, ist konsequent einzufordern, worauf Sie einen gesetzlichen Anspruch haben. Bonitätsdaten von Auskunfteien gehören ausdrücklich nicht dazu, denn diese stehen auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage und lassen sich nicht per Löschantrag entfernen. Wie die Rechte im Einzelnen wirken, erklären wir in unserer Übersicht zu Art. 17 und Art. 21 DSGVO.
Räumen Sie den Teil Ihres Nachlasses ab, den Sie nicht vererben wollen.
Häufige Fragen zum digitalen Nachlass
Reicht eine Passwortliste für meine Angehörigen aus?
Gilt die DSGVO für die Daten Verstorbener?
Was passiert mit meinem Google-Konto, wenn ich nichts regele?
Bekommt der Apple-Nachlasskontakt auch meine Passwörter?
Warum kommt nach einem Todesfall weiter Werbepost ins Haus?
Machen Sie sich unsichtbar.
Vorsorge endet nicht bei den Konten, die Sie kennen. Wir spüren die vergessenen auf und fordern bei über 100 Werbe- und Adressbrokern die Löschung dessen ein, was dort ohne Ihr Zutun über Sie gewachsen ist.
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