Datenlecks: So holen Sie sich Ihre Entschädigung von Facebook, Deezer & Co. zurück

Wichtiger Hinweis: Datenputzer.de erbringt keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über die Rechtslage (DSGVO Art. 82) und stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar. Ob und wie Sie Ansprüche geltend machen, klären Sie mit einer Verbraucherzentrale oder einer Kanzlei Ihrer Wahl. Datenputzer vermittelt keine Kanzleien.
Von Kevin Pabst •
IT-Security-Experte

Aktualisiert am 23.10.2026, geändert: Betragsangabe präzisiert, Hinweis zu Kanzleien berichtigt.

Hacker Code und digitales Geld
Bildquelle: Unsplash (Unsplash-Lizenz)

Ihre Privatsphäre ist ein wertvolles Gut. Jetzt Schutz aktivieren und Leaks prüfen lassen! Eigenwerbung

Stellen Sie sich vor, Ihre private Mobilfunknummer und Ihre E-Mail-Adresse stehen plötzlich frei zugänglich im Internet. Jeder Betrüger kann diese sensiblen Informationen für Spear-Phishing oder Identitätsdiebstahl nutzen. Genau dieses Szenario ist Millionen von Menschen in Deutschland widerfahren. Die gute Nachricht für Sie: Die Rechtsprechung hat sich massiv zu Gunsten der Verbraucher gewandelt.

Auf einen Blick: Datenleck-Entschädigung

  • Meist 100 € bis 1.000 € laut bisherigen Urteilen, ohne Gewähr im Einzelfall.
  • Kontrollverlust reicht aus (BGH-Urteil 2024).
  • Kein Nachweis von Folgeschäden nötig.
  • Kein Kostenrisiko bei spezialisierten Kanzleien.

Der Durchbruch: Warum Sie jetzt leichter zu Ihrem Recht kommen

Lange Zeit versuchten Unternehmen wie Facebook (Meta) oder Deezer, Ansprüche mit dem Argument abzuwehren, dass den Betroffenen kein "echter" Schaden entstanden sei. Man müsse erst Opfer eines Betrugs werden, um klagen zu können: Diese Zeiten sind vorbei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem wegweisenden Urteil vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) klargestellt: Der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten stellt bereits einen ersatzfähigen immateriellen Schaden dar. Sie müssen also nicht mehr nachweisen, dass Sie unter Angstzuständen leiden oder Ihr Konto leergeräumt wurde. Die Tatsache, dass Ihre Daten im Darknet gelandet sind, reicht für einen Basis-Anspruch aus.

Experten-Fakt

Der BGH sieht für den reinen Kontrollverlust ohne weitere Folgen einen Richtwert von ca. 100 Euro vor. Sobald jedoch massiver Spam oder Phishing-Versuche auftreten, steigt die Summe schnell in den mittleren dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich.

Artikel 82 DSGVO: Ihr rechtlicher Schutzschild

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in diesem Zusammenhang Ihre wichtigste Waffe. In Artikel 82 ist festgeschrieben, dass jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen hat.

Wie Datenputzer Ihnen dabei hilft

Die größte Hürde für viele Betroffene ist die Ungewissheit: "Bin ich überhaupt betroffen?" und "Welche Kanzlei ist seriös?". Datenputzer hilft bei der ersten Frage: Der Darknet-Radar meldet, wenn Ihre E-Mail-Adresse in einem bekannt gewordenen Datenleck auftaucht. Welche Kanzlei oder Verbraucherzentrale Sie ansprechen, bleibt Ihre Entscheidung. Datenputzer vermittelt keine Kanzleien.

Ihr Weg zur Entschädigung:

  1. Detektion via Darknet-Radar: Unser System gleicht Ihre Adresse fortlaufend mit bekannt gewordenen Leak-Datenbanken ab. Sobald Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer auftaucht, erhalten Sie einen Privacy Alert.
  2. Automatisierte Betroffenheitsprüfung: Wir ordnen den Fund einem spezifischen Leak zu (z. B. Facebook, Deezer, LinkedIn oder Twitter).
  3. Ihre Entscheidung: Ob und mit wem Sie Ansprüche verfolgen, klären Sie mit einer Verbraucherzentrale oder einer Kanzlei Ihrer Wahl. Datenputzer vermittelt keine Kanzleien und meldet Sie nicht zu Verfahren an.

Ist Ihre E-Mail im Darknet?

Nutzen Sie unseren Leak-Checker im Dashboard, um herauszufinden, ob Ihre Adresse in bekannten Datenlecks steht.

Jetzt Darknet-Check starten Eigenwerbung

Wichtige Fragen zur Entschädigung (FAQ)

Gilt der Anspruch auch für alte Leaks?
Ja, solange die Ansprüche nicht verjährt sind. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre zum Jahresende ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Leak und der Identität des Verantwortlichen erfahren haben. Für viele große Leaks (wie Facebook 2021) sind Verfahren durch Hemmungen der Verjährung noch immer möglich.
Was kostet mich die rechtliche Verfolgung?
Das hängt von der Kanzlei und vom Modell ab. Viele Kanzleien und Prozesskostenfinanzierer arbeiten bei Datenleck-Fällen auf Erfolgsbasis, andere rechnen nach Gebührenordnung ab. Klären Sie die Kosten vor der Beauftragung schriftlich. Datenputzer ist an solchen Verfahren nicht beteiligt und vermittelt keine Kanzleien.
Reicht eine Entschuldigung des Unternehmens aus?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass eine bloße Entschuldigung nur in sehr seltenen Ausnahmefällen als vollständige Kompensation ausreicht. Bei einem Datenleck, bei dem sensible Daten im kriminellen Darknet landen, ist ein finanzieller Ausgleich fast immer zwingend erforderlich, um den erlittenen Kontrollverlust zu kompensieren.

Machen Sie es Datenhändlern schwerer.

Warten Sie nicht, bis Ihre Identität missbraucht wird. Nutzen Sie das Darknet-Radar und lassen Sie uns Löschanträge an über 100 Broker senden.

SSL-verschlüsselt & DSGVO-konform

Hinweis der Redaktion: Die Redaktion setzt bei der Erstellung und sprachlichen Verbesserung ihrer Artikel KI-Systeme ein. Verantwortlich für den Inhalt: Kevin Pabst, Datenputzer. Die Artikel werden mit synthetischen Stimmen vertont, um sie einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.