Datenlecks: So holen Sie sich Ihre Entschädigung von Facebook, Deezer & Co. zurück
Aktualisiert am 23.10.2026, geändert: Betragsangabe präzisiert, Hinweis zu Kanzleien berichtigt.
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Stellen Sie sich vor, Ihre private Mobilfunknummer und Ihre E-Mail-Adresse stehen plötzlich frei zugänglich im Internet. Jeder Betrüger kann diese sensiblen Informationen für Spear-Phishing oder Identitätsdiebstahl nutzen. Genau dieses Szenario ist Millionen von Menschen in Deutschland widerfahren. Die gute Nachricht für Sie: Die Rechtsprechung hat sich massiv zu Gunsten der Verbraucher gewandelt.
Auf einen Blick: Datenleck-Entschädigung
- Meist 100 € bis 1.000 € laut bisherigen Urteilen, ohne Gewähr im Einzelfall.
- Kontrollverlust reicht aus (BGH-Urteil 2024).
- Kein Nachweis von Folgeschäden nötig.
- Kein Kostenrisiko bei spezialisierten Kanzleien.
Der Durchbruch: Warum Sie jetzt leichter zu Ihrem Recht kommen
Lange Zeit versuchten Unternehmen wie Facebook (Meta) oder Deezer, Ansprüche mit dem Argument abzuwehren, dass den Betroffenen kein "echter" Schaden entstanden sei. Man müsse erst Opfer eines Betrugs werden, um klagen zu können: Diese Zeiten sind vorbei.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem wegweisenden Urteil vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) klargestellt: Der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten stellt bereits einen ersatzfähigen immateriellen Schaden dar. Sie müssen also nicht mehr nachweisen, dass Sie unter Angstzuständen leiden oder Ihr Konto leergeräumt wurde. Die Tatsache, dass Ihre Daten im Darknet gelandet sind, reicht für einen Basis-Anspruch aus.
Experten-Fakt
Der BGH sieht für den reinen Kontrollverlust ohne weitere Folgen einen Richtwert von ca. 100 Euro vor. Sobald jedoch massiver Spam oder Phishing-Versuche auftreten, steigt die Summe schnell in den mittleren dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich.
Artikel 82 DSGVO: Ihr rechtlicher Schutzschild
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in diesem Zusammenhang Ihre wichtigste Waffe. In Artikel 82 ist festgeschrieben, dass jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen hat.
- Immaterieller Schaden: Der Stress, die Sorge um die Sicherheit Ihrer Konten und der Kontrollverlust werden monetär ausgeglichen.
- Beweislastumkehr: Das Unternehmen muss im Zweifel beweisen, dass es alle technischen Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik (Art. 32 DSGVO) eingehalten hat. Bei einem erfolgreichen Hack ist dieser Beweis für Unternehmen oft kaum zu führen.
Wie Datenputzer Ihnen dabei hilft
Die größte Hürde für viele Betroffene ist die Ungewissheit: "Bin ich überhaupt betroffen?" und "Welche Kanzlei ist seriös?". Datenputzer hilft bei der ersten Frage: Der Darknet-Radar meldet, wenn Ihre E-Mail-Adresse in einem bekannt gewordenen Datenleck auftaucht. Welche Kanzlei oder Verbraucherzentrale Sie ansprechen, bleibt Ihre Entscheidung. Datenputzer vermittelt keine Kanzleien.
Ihr Weg zur Entschädigung:
- Detektion via Darknet-Radar: Unser System gleicht Ihre Adresse fortlaufend mit bekannt gewordenen Leak-Datenbanken ab. Sobald Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer auftaucht, erhalten Sie einen Privacy Alert.
- Automatisierte Betroffenheitsprüfung: Wir ordnen den Fund einem spezifischen Leak zu (z. B. Facebook, Deezer, LinkedIn oder Twitter).
- Ihre Entscheidung: Ob und mit wem Sie Ansprüche verfolgen, klären Sie mit einer Verbraucherzentrale oder einer Kanzlei Ihrer Wahl. Datenputzer vermittelt keine Kanzleien und meldet Sie nicht zu Verfahren an.
Ist Ihre E-Mail im Darknet?
Nutzen Sie unseren Leak-Checker im Dashboard, um herauszufinden, ob Ihre Adresse in bekannten Datenlecks steht.
Jetzt Darknet-Check starten EigenwerbungWichtige Fragen zur Entschädigung (FAQ)
Gilt der Anspruch auch für alte Leaks?
Was kostet mich die rechtliche Verfolgung?
Reicht eine Entschuldigung des Unternehmens aus?
Machen Sie es Datenhändlern schwerer.
Warten Sie nicht, bis Ihre Identität missbraucht wird. Nutzen Sie das Darknet-Radar und lassen Sie uns Löschanträge an über 100 Broker senden.
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Hinweis der Redaktion: Die Redaktion setzt bei der Erstellung und sprachlichen Verbesserung ihrer Artikel KI-Systeme ein. Verantwortlich für den Inhalt: Kevin Pabst, Datenputzer. Die Artikel werden mit synthetischen Stimmen vertont, um sie einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.